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Unterstützung in der Gewährleistungsphase

In der Gewährleistungsphase ist, wie in den vorangegangenen Kapiteln bereits erläutert, die Position des Bauherrn gegenüber dem früheren Auftragnehmer wesentlich schwächer.

Einerseits ist seitens des Bauherrn im Schadensfall zuerst zu prüfen, ob überhaupt noch ein Gewährleistungsanspruch besteht. Ist dies der Fall, ist weiterführend der Nachweis zu führen, dass der Mangel in den Verantwortungsbereich des Unternehmers fällt, außer der Unternehmer erkennt den Mangel an. Doch schon bei der Mangelanzeige können dem Bauherrn Fehler unterlaufen, welche zu einem Verlust von ursprünglich vorhandenen Mängelansprüchen zu einem späteren Zeitpunkt führen können.

Da gerade in dieser Phase meist eine fachliche Unterstützung des Bauherrn notwendig ist, sehen wir dieses Gebiet als einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit an.


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