|
Unterstützung bei Abnahmehandlungen
Die Abnahme einer Leistung stellt eine wesentliche Handlung gerade im Baugeschehen dar.
Oft wird hierbei außer Acht gelassen, dass mit dieser Handlung eine Beweislastumkehr stattfindet, d.h. dass ab diesem Zeitpunkt der Bauherr nachweisen muss, dass die aufgetretenen Mängel in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen.
Führt man sich diesen Umstand vor Augen, kann man erkennen, dass selbst bei der Abnahme kleinerer Arbeiten, wie z.B. einer durchgeführten Fassadensanierung, die Unterstützung durch einen unabhängigen Dritten anzuraten ist.
Aus diesem Grund sehen wir auch auf diesem Gebiet ein starkes Nachfrageinteresse und bieten hier unsere Leistung an. |