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Fördermittel
Fördermittel sind bekanntlich nicht unbegrenzt verfügbar und dienen in der Regel als Anschubfinanzierung. Ist ein vorgegebenes Ziel erreicht, wird die Förderung zurückgefahren oder auch ganz gestrichen. Andererseits kann es auch sehr schnell vorkommen, dass die eingeplanten Mittel plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen (Haushaltsperre; Mittel durch zu viele Anträge erschöpft).
Es besteht meist kein Rechtsanspruch auf Förderung. Aus diesem Grund sollte Ihre Finanzierung nicht auf der Grundlage von Fördermitteln stehen, sondern durch Fördermittel sinnvoll ergänzt werden.
Wichtig dabei ist, dass Sie in einigen Programmen vor Vorhabensbeginn den Förderantrag stellen müssen.
Hier einige wichtige Förderprogramme: (Stand: Januar 2012)
Marktanreizprogramm - Förderung zur Nutzung erneuerbarer Energien
In diesem Programm werden z.B. Solarkollektoranlagen und Holzheizungen gefördert. Hausbesitzer, welche Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung errichten wollen, erhalten je m² Kollektorfläche 90,00 EUR Zuschuss. Anlagen zur reinen Brauchwassererwärmung werden seit dem Sommer 2010 leider nicht mehr gefördert.
Automatisch beschickte Biomassekessel, wie Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelanlagen, werden auch im Jahr 2011 bezuschusst. Bei Ersteren liegt der Fördersatz bei 36,00 EUR je kW, mindestens jedoch 1.000,00 EUR für Pelletöfen mit Wassertasche, 2.000 EUR für Pelletkessel und 2.500 EUR für Pelletkessel mit Pufferspeicher. Holzhackschnitzelkessel sowie Kombi-Kessel für Holzhackschnitzel und Scheitholz werden mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 EUR je Anlage bezuschusst, wobei auch hier ein ausreichnend dimensionierter Pufferspeicher Voraussetzung für die Förderung ist.
KfW - Programm "Energieeffizient Sanieren"
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten (Architekt, Energieberatung,…). Einerseits wird die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 und 55 (orientiert sich an den Anforderungen der aktuell gültigen EnEV 2009, das "KfW-Effizienzhaus 100" entspricht z.B. in etwa dem Neubau-Niveau) gefördert. Die Förderung erfolgt über von der Bundesregierung deutlich zinsverbilligte Darlehen von bis zu 75.000 EUR pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5% des Darlehensbetrages gewährt. Wer kein Darlehen benötigt, kann bei Erreichen des "KfW-Effizienzhaus 55" - Niveaus sogar 20 % der Investitionskosten (höchstens 15.000 EUR pro Wohneinheit) erhalten.
Andererseits werdern aber auch frei kombinierbare Einzelmaßnahmen gefördert, wobei entweder ein zinsgünstiges Darlehen mit einem eff. Zinsatz von derzeit nur 1,0% oder ein Investitionszuschuß über 7,5% in Anspruch genommen werden kann.
KfW - Programm "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung"
Bei einer energetischen Sanierung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. Bestens beraten sind Sie mit einer professionellen Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase. Gefördert wird dies in Höhe von 50 % Ihrer Kosten. (bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Antragsteller und Vorhaben)
Energiesparberatung vor Ort (BAFA)
Hier handelt es sich um eine unabhängige Beratung zur rationellen und sparsamen Energieverwendung in Wohngebäuden, bei welchen der Bauantrag bis zum 31.12.1994 gestellt worden ist. Der Förderzuschuss richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten. Er beträgt 300,- EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 360,- EUR für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten. Hinzukommen weitere 50,- EUR bei Erweiterung der Beratung hinsichtlich des Stromverbrauches sowie zusätzlicher 25,- EUR je Thermografieaufnahme. Alternativ zur Thermografie kann auch ein Luftdichtheitstest durchgeführt und mit einem Zuschuß von 100 EUR gefördert werden.
Energieeffizienzberatung für Kleine und Mittelständische Unternehmen
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.
Bestandteil des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienz-beratungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen". Die beiden Komponenten des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU können unabhängig voneinander beantragt werden. Gleichwohl wird empfohlen, vor Durchführung einer Energieeinsparinvestition eine Energieeffizienzberatung in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Beratungsförderung werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU und Freiberufler) gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht werden. Die im Rahmen der Beratung empfohlenen Energieeinsparinvestitionen können mit einem Investitionskredit aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm im Rahmen des Programmteils B ("Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU") gefördert werden.
Unternehmen erhalten für die Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von 80 %. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (förderfähige Beratungskosten) von 1.600 Euro kann ein Höchstzuschuss von 1.280 Euro gewährt werden.Für die Detailberatung wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % gewährt. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (förderfähige Beratungskosten) von 8.000 Euro beträgt hier der Höchstzuschuss 4.800 Euro.
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