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Energieausweis

Seit Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 zum 01.10.2007 sind Energieausweise auch für Bestandsgebäude auszustellen, insofern ein Nutzerwechsel erwartet wird. Diese Pflicht bestand für Gebäude mit Baujahr bis 1965 ab dem 01.07.2008, für später errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009 sowie für Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009.

Das heißt: Zieht ein Mieter aus, so muss dem potenziellen Nachmieter ein Energieausweis vorgelegt werden. Wird ein Gebäude verkauft, so ist auch in diesem Fall dem Käufer ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses zugänglich zu machen.

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes, der Wärmedämmung und der Heizungsanlage und ist somit eine wichtige Entscheidungshilfe bei Kauf oder Anmietung einer Immobilie.

Die wenigsten Gebäude sind heute so effizient, wie sie es sein könnten. Darum bietet der Energieausweis Modernisierungstipps, wie der Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen gesenkt werden können.


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