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Aktuelles (Stand: 18.02.2012)
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Förderprogramme
Hier finden Sie die aktuellen Zinsen für KfW-Kredite |
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| Februar 2012 |
Neue Trinkwasserverordnung: Bei gewerblich genutzten Immobilien Pflicht zu Legionellenuntersuchung
Im November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Die aktuellen Anforderungen sind komplex, daher lohnt sich ein genauer Blick in das Regelwerk.
Hinsichtlich der Legionellenvorsorge ist wichtig zu wissen, dass neben den öffentlichen Gebäuen erstmalig eine Untersuchungspflicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, besteht. Dabei gilt auch die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen muss. Die Untersuchungspflicht umfasst neben den öffentlichen Gebäuden auch Wohngebäude mit vermietetem Wohnraum, Geschäfts- und Bürogebäude, Ladengeschäfte, Industriegebäude, Hotels Schulen usw. Generell ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser.
Zu untersuchen sind Trinkwassererwärmungsanlagen, die als „Großanlage“ gelten und in denen Duschen, Badenwannen mit Handbrause bzw. Armaturen eingebaut sind, die das Trinkwasser „vernebeln“. Eine Großanlage liegt vor, wenn ein zentraler Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt über 400 Liter vorhanden ist oder der Wasserinhalt der Warmwasserleitung vom Speicher oder Durchflusswassererwärmer (Frischwasserstation) bis zur letzten Entnahmearmatur über 3 Liter beträgt. Für Bürogebäude, bei denen nur WC- und Waschtischanlagen eingebaut sind und die über keine Duschen, Badewannen mit Handbrause verfügen, gilt die Untersuchungspflicht hingegen nicht.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Februar 2012 |
KWK-Anlagen droht Zwangsabschaltung bei Netzüberlastung
Seit dem 01.01.2012 müssen alle neu installierten BHKW-Anlagen über 100 kW elektrischer Leistung mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, die dem Netzbetreiber eine Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung der BHKW-Anlage ermöglicht, wenn die Netzkapazität durch die Aufnahme des Stroms überlastet wäre. Bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben drohen erhebliche Restriktionen wie zum Beispiel der Verlust des EEG-Vergütungsanspruches bzw. der KWK-Zuschlagszahlung.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Februar 2012 |
MAP-Förderung für Großanlagen läuft weiter
Die KfW und das Bundesumweltministerium (BMU) haben für weitere fünf Jahre die gemeinsame Förderung von Investitionen zur Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien vereinbart. Gefördert werden große Solarkollektoren, Wärmespeicher, Wärmenetze, Biogasaufbereitungsanlagen, Biomassenanlagen und Tiefengeothermie über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Premium“. Das Programm ist Teil des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums; hier werden größere, meist gewerbliche Anlagen gefördert.
Die Nachfrage nach dem KfW-Programm ist 2011 deutlich gestiegen. Es wurden Förderkredite in Höhe von rund 500 Mio. Euro (Vorjahr: 340 Mio. Euro) ausgereicht. Attraktiv ist die Kombination von KfW-Darlehen und einem Tilgungszuschuss des BMU, der nach planmäßigem Abschluss der Investition die Darlehenssumme verringert. Das Programm eignet sich für Anlagen, die mehrere Wärmenutzer oder Dörfer / Stadtgebiete versorgen. Auch für Unternehmen ergibt sich häufig ein hohes Einsparpotenzial, wenn sie ihren Wärmebedarf aus weniger kostenintensiven erneuerbaren Energien decken können. Energiedienstleister können über das Programm ihr Angebot an erneuerbarer Energie für weitere Abnehmer ausbauen.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Februar 2012 |
Wirtschafts- und Umweltminister wollen Jahresvolllaststunden von Solarstromanlagen deckeln
Im Streit über die künftige Solarstromvergütung in Deutschland deutet sich zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium möglicherweise eine Einigung an. Künftig sollen bei neuen Photovoltaikanlagen maximal noch 800 Kilowattstunden pro Kilowatt Solarmodulleistung vergütet werden. Darauf haben sich Berliner Kreisen zufolge Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftminister Philipp Rösler (FDP) geeignet. Am kommenden Mittwoch sollen demnach die Einzelheiten der Regelung bekannt gegeben werden. Damit würden erstmals die vergütungsfähigen Jahresvolllaststunden von Solaranlagen in Deutschland gedeckelt werden. Besonders betroffen von der Regelung wären Anlagenbetreiber in süddeutschen Bundesländern, wo jährlich über 1.100 Kilowattstunden pro Kilowatt Modulleistung erreicht werden. Für Anlagen in norddeutschen Bundesländern mit etwa 850 bis 950 Jahresvolllaststunden fällt die Reduktion der Vergütungssummen dagegen geringer aus. Das Modell könnte somit zu einer breiteren geografischen Streuung führen, auch Anlagen mit Ost-West-Ausrichtung würden dadurch attraktiver. Auf diese Weise kommen mehr Flächen als bisher für den Solarzubau in Frage.
(Quelle: photon.de)
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| Februar 2012 |
Windkraft für den Hausgebrauch und Gewerbebetriebe
Windkraft für den Hausgebrauch: Was bisher großen Energieunternehmen vorbehalten war, wird immer mehr auch für den Privat- und Gewerbehaushalt interessant. Die in Dösingen bei Kaufbeuren (Allgäu) ansässige MRT Wind GmbH hat passende Windkraftanlagen entwickelt, die sich genehmigungsfrei installieren lassen, im Betrieb lautlos sein sollen und sich - abhängig von der geographischen Lage - bereits innerhalb von fünf Jahren amortisieren könnten.
„Bereits ab einer Windgeschwindigkeit von 1,5 Metern pro Sekunde gewinnt unsere Anlage Energie“, betont Entwickler Neil Cook, Geschäftsführer der MRT Wind GmbH. Der von ihm mitentwickelte Windgenerator WG 100 mit einer Energiegewinnungsleistung von 1,3 kW ist anders aufgebaut als herkömmliche Generatoren: Das 2,50 Meter hohe Windrad dreht sich nicht wie die bekannten Propeller-Systeme um die Horizontalachse, sondern um die Vertikalachse. „Das bringt den entscheidenden Vorteil, dass man völlig unabhängig von der Windrichtung Strom erzeugen kann. Bei Horizontal-Generatoren muss der Propeller stets in Windrichtung stehen, um eine maximale Ausbeute zu erreichen“, so Cook.
Der WG 100 von MRT ist auf eine jährliche Stromgewinnung von über 1680 Kilowattstunden ausgelegt, die er bereits bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von vier Metern pro Sekunde erreicht. In Bayern beträgt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit fünf Meter pro Sekunde, in höher gelegenen Gebieten oder in Küstenregionen liegt sie noch deutlich darüber. So soll sich in Gebieten mit einem Durchschnitt von acht Metern pro Sekunde die Anlage bereits nach vier bis sechs Jahren amortisieren.
In der Grundversion, die für Privathaushalte ausreichen sollte, kostet der WG 100 mit 1,3 kW Output ab 7.000 Euro; die noch leistungsfähigere Version WG 400 mit 4,0 kW Output 10.000 Euro. Bis zum Jahresende 2012 will das Unternehmen weitere Generationen mit den Leistungsstufen, 0,5 kW, 2,0 kW, 3,0 kW und 5,0 kW entwickeln.
Der WG 100 wird als fertiger Bausatz aus Windradsegel, Generator, Inverter sowie Gehäuse geliefert und soll sich innerhalb eines Tages auf dem Dach eines Hauses installieren lassen. In der Regel erfolgt die Installation des Systems komplett über die Vertriebspartner.
(Quelle: bauletter.de)
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| Februar 2012 |
Kleine Ursache - große Wirkung: Nachlässigkeiten beim Sockelputz rächen sich
Der Sockelputz eines Hauses hat die elementare Aufgabe, den Sockelbereich eines Hauses vor mechanischen und witterungsbedingten Einflüssen zu schützen. Werden hier in der Bauphase auch nur kleine Fehler gemacht, kann das dem Bauherren in der Folge teuer zu stehen kommen. Darauf weist jetzt der Verein zur Qualitäts-Controlle e.V. mit Sitz im niedersächsischen Göttingen hin.
„In nahezu 90 Prozent aller kontrollierten Baustellen stellen wir Verarbeitungsmängel in diesem Segment fest“, sagt Udo Schumacher-Ritz, Sachverständiger des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. „Meist wird dabei von den bauausführenden Handwerkern der Fehler gemacht, dass das eingearbeitete Gewebe aus dem Putz heraus in das Erdreich ragt. Im Laufe nur weniger Monate zieht diese Gewebe Feuchtigkeit in den Sockelputzbereich hinein. Die verheerende Folge: Durch den Feuchtigkeitstransport zeigen sich auf der Oberfläche weiße Ausblühungen durch Salze, langfristig wird der Putz zerstört“, so der Sachverständige weiter. Spätestens beim ersten starken Frost kann es dann aber ganz schnell gehen und der Putz bröckelt. Dann ist eine aufwendige Sanierung fällig. Das Problem: Die Ursache kann meist nur mit hohem Aufwand korrigiert werden, da sie meist schon mit Erdreich verfüllt wurde und nur noch sehr schwer zugänglich ist.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Februar 2012 |
Pelletmarkt 2011: Große Mengen, stabile Preise, aber stockender Absatz durch lahmenden Heizungsmarkt
Auch im Jahr 2011 wurden in Deutschland europaweit wieder die meisten Holzpellets produziert. Rund 1,9 Mio. Tonnen (t) – exakt 1,86 Mio. t – und damit so viel wie noch nie betrug die Jahresproduktionsmenge, wie der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) berichtete. Gegenüber dem Jahr 2010 (1,75 Mio. t) nahm die produzierte Menge um mehr als 100.000 t zu. Weltweit werden nur in Nordamerika (USA und Kanada) mehr Pellets hergestellt. Da am stockenden Heizungsmarkt in Deutschland zu wenige neue Pelletheizungen installiert werden, liegt der Verbrauch mit rd. 1,3 Mio. t weiter deutlich unterhalb der Erzeugung. Damit musste auch 2011 – wie schon in den Vorjahren – knapp ein Drittel der deutschen Produktion exportiert werden.
Mit dem Ergebnis von rd. 1,9 Mio. t in 2011 in Deutschland wird die kontinuierliche Steigerung der Holzpelletproduktion der letzten Jahre fortgeführt. „Durch die Bereitstellung einer großen Menge an Pellets wird dem Verbraucher auch in kalten Wintern eine breite Versorgungssicherheit gewährleistet. Zusammen mit einer hohen Pelletqualität und einer moderaten, berechenbaren Preisentwicklung ist das die wichtigste Voraussetzung für einen verlässlichen Energieträger“, sagte der geschäftsführende DEPV-Vorsitzende Martin Bentele. Der durchschnittliche Pelletpreis im Jahr 2011 betrug 233 EUR/t und lag fast durchgängig rd. 40 Prozent unterhalb des Heizölpreises. Für eine vierköpfige Familie erbrachte das Heizen mit Holzpellets im Jahr 2011 eine Einsparung von über 1.200 EUR bei den Heizbetriebskosten1 und zudem eine Reduktion von knapp 10 t Kohlenstoffdioxid (CO2) gegenüber einer Ölheizung.
Grundlage für die Versorgungssicherheit ist die hohe Dichte an Produktionsstandorten. Bundesweit produzieren ca. 60 Pelletproduzenten an über 70 Standorten. Der Schwerpunkt liegt rohstoffbedingt in den Mittelgebirgen Bayerns und Baden-Württembergs, wo sich die meisten Sägewerke befinden. Mit 511.000 t wurden 2011 die meisten Pellets im dritten Quartal (Juli bis September) erzeugt.
Vorrangiges Ausgangsmaterial der Produktion waren mit 91 Prozent wieder Sägeresthölzer, wie die bei der Schnittholzerzeugung in den Sägewerken anfallenden Holzspäne und Hackschnitzel genannt werden. „Damit verfügen Pellets über eine hervorragende Ökobilanz, denn sie werden fast ausschließlich aus Koppelprodukten hergestellt, die bis vor wenigen Jahren noch wie Abfall entsorgt werden mussten“, betonte Bentele. Weniger als 10 Prozent der Pellets wurden aus nicht sägefähigen Rundholzsortimenten produziert. Noch keine nennenswerte Rolle für die Pelletproduktion spielten Hölzer aus landwirtschaftlichen Kurzumtriebsplantagen, wo z.B. schnellwachsende Baumarten wie Weiden und Pappeln angebaut werden.
Zertifizierte Holzpellets sind in Deutschland mittlerweile Standard. Über 90 Prozent der im Inland hergestellten Holzpellets sind (zertifizierte) Premiumpellets. Durch die im Jahr 2011 veröffentlichte EU-Norm (14961-2) und die darauf aufbauende ENplus- Zertifizierung wird erstmals auch der Pellethandel in die Zertifizierung und damit die Qualitätssicherung eingebunden. Für die Verbraucher bedeutet dies nach Einschätzung des DEPV eine deutlich verbesserte Qualitätsgarantie. Rd. 75 Prozent der in Deutschland produzierten Holzpellets sind Ende 2011 nach ENplus zertifiziert. Aufgrund eines dichten Händlernetzes ist bundesweit eine flächendeckende Versorgung mit Pellets sichergestellt. Der DEPV geht von 600 Firmen aus, die dem Verbraucher Holzpresslinge anbieten. Das reicht vom großen Handelsunternehmen über den spezialisierten Pellethandel bis zu kleinen Energiehändlern, die ihr traditionelles Sortiment Heizöl um Pellets erweitern.
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) sieht in der hohen Produktion eine gute Grundlage für einen weiteren Ausbau von Pelletheizungen. „Mit einem Bestand von 155.000 Pelletheizungen im Jahr 2011 wird am Wärmemarkt das Potential des erneuerbaren Energieträgers Holz nicht ausreichend genutzt. Der Wärmesektor, auf dem ein Großteil der Klimaschutzziele umgesetzt werden müssen, kann sein Potenzial daher weiterhin nicht ausschöpfen“, sagte Martin Bentele. Daran habe sich leider auch im Jahr 2011 nichts Grundlegendes geändert. Für 2012 geht der DEPV mit 2 Mio. t von einer Marktkonsolidierung bzw. einer leicht steigenden Produktionsmenge aus. Die Produktionskapazität werde sich in 2012 nach Einschätzung des Branchenverbandes auf 2,9 Mio. t erhöhen. Schmerzhaft ist für die deutschen Pelletproduzenten auch weiterhin der hohe Rohstoffpreis. Holzspäne kosteten im Jahr 2011 durchschnittlich 13 €/srm.
Weltweit wird die Pelletproduktion für 2011 auf über 15 Mio. t geschätzt, wobei mehr als die Hälfte in Europa produziert wird. In Nordamerika werden Pellets zu einem großen Teil auch zur Stromerzeugung hergestellt und hierfür nach Europa exportiert. In Deutschland produzierte Pellets sind vor allem für den Wärmemarkt vorgesehen. Der Einsatz in Heizungen erfordert von Holzpellets eine sehr hohe Qualität und ist wesentlich effizienter (mit Wirkungsgraden größer 90 Prozent) als die Verstromung in Kraftwerken. Neben Deutschland werden in Schweden – mit einer ähnlich hohen Produktion – sowie danach mit deutlich geringeren Mengen in Russland sowie in Österreich die meisten Pellets produziert. Was den Verbrauch angeht, werden die meisten Holzpresslinge europaweit in Schweden (Strom, Wärme), Italien (Wärme) sowie Dänemark und Holland (beide Strom) verbraucht.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Februar 2012 |
BGH-Urteil: Was Vermieter jetzt bei der Heizkostenabrechnung beachten müssen
Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 1. Februar 2012 zur Abrechnung der Heizkosten hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass Vermieter mit der Heizkostenabrechnung nur die tatsächlich entstandenen Brennstoffkosten an die Bewohner weiterreichen dürfen.
Mit dem Urteil vom 01.02.2012 verneint der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung.
Der Bundesgerichtshof hatte eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. Die Klägerin verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrundeliegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem sogenannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt. Die Parteien streiten – unter anderem – um die Frage, ob die Abrechnung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Das Berufungsgericht hat dies verneint, und angenommen, die Beklagten seien aus diesem Grund berechtigt, den auf sie entfallenden Heizkostenanteil gemäß § 12 HeizkostenV um 15 % zu kürzen.
Die dagegen gerichteten Revisionen beider Parteien hatten Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht entspricht. Gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV* sind die in die Abrechnung einzustellenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage insbesondere "die Kosten der verbrauchten Brennstoffe". Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (sogenanntes Leistungsprinzip). Dem wird eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip nicht gerecht.
Der Senat hat weiter entschieden, dass ein derartiger Mangel der Abrechnung nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV* ausgeglichen werden kann. Denn diese Vorschrift betrifft nur den Fall, dass über die Kosten des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Um einen derartigen Abrechnungsfehler ging es im Streitfall nicht.
Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden; dort wird die Klägerin Gelegenheit haben, eine Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachzuholen.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Februar 2012 |
SOLfixx - leichtes, durchdringungsfreies PV-System für Kunststoff- und Bitumendächer
Mit SOLfixx bringen Bauder und Solon ein durchdringungsfreies Photovoltaiksystem auf den Markt. Das Komplettsystem zur Energiegewinnung auf Flachdächern integriert Unterkonstruktion sowie Module in einer Einheit und lässt sich über Manschetten auf Flachdächern verschweißen, die mit Bitumen- oder Kunststoff abgedichtet sind.
SOLfixx ist für Bitumen- sowie Kunststoffdächer auf Beton-, Stahltrapezblech- oder Holzunterkonstruktionen geeignet. Mit einem Systemgewicht von lediglich 12,9 Kilogramm je Quadratmeter ist es zudem für Leichtbau-Dächer mit reduzierter Traglastreserve interessant - zumal es ohne Ballastierung auskommt.
Das System wird mittels Fixierplatten und Manschetten mit der Dachabdichtung verschweißt - bei vollständiger Beibehaltung der Garantien sowohl auf die Dachabdichtung als auch auf das PV-System. In die Fixierplatten können die Gestellte für die PV-Module werkzeugfrei eingerastet und mit einem Sicherungsdeckel gesichert werden. Kabelkanäle und Revisionsgang sind bereits integriert.
Die Installation erfolgt ohne Dachdurchdringung. Der verwendete Polymer-Kunststoff schont das Dach, ist langfristig belastbar, Wetter- und UV-beständig. Die Aufstellung erfüllt die Anforderungen der DIN EN 1991-1-6 2. SOLfixx ist im Windkanal getestet.
Für die auf der Dach+Holz vorgestellten SOLfixx Module wurde ein Wirkungsgrad von bis zu 15,7 Prozent angegeben. Sie werden mit einer Neigung von zehn Grad auf der Unterkonstruktion angebracht. Das soll hohe Erträge pro Quadratmeter genutzter Dachfläche ermöglichen, obwohl die Neigung nicht optimal ist. Denn andererseits können die PV-Module so enger angeordnet werden, weil die gegenseitige Verschattung bei der flachen Anordnung quasi wegfällt.
(Quelle: bauletter.de)
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| Februar 2012 |
Förderung: Weniger Geld für Gebäudesanierung
Erst sollten die Kernkraftwerksbetreiber als eine der Gegenleistungen für die Laufzeitverlängerung den Energie- und Klimafonds (EKF) mit mehreren Milliarden Euro ausstatten. Nach der Reaktorhavarie in Fukushima wurde die Laufzeitverlängerung wieder kassiert und mit ihr der Förderfondsvertrag mit den Kernkraftwerksbetreibern. Kurzerhand wurden die Kraftwerke ausgetauscht. Die Einnahmelücke sollte in der EKF-Neuauflage ausgeglichen werden, indem ab 2012 alle Einnahmen des Bundes aus der Versteigerung der CO2-Emissionszertifikate unmittelbar in den Fonds fließen. Anfang Juli 2011 gab der Bundesrat seine Zustimmung.
Anfang 2012 hat das Bundesfinanzministeriums nach einer Anfrage von Daniela Wagner MdB, Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, das für 2012 zunächst nur 0,9 Mrd. Euro anstelle von 1,5 Mrd. Euro für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm aus Mitteln des Energie- und Klimafonds zur Verfügung stehen werden. Hintergrund ist, dass der Fonds sich hauptsächlich aus dem Verkauf von CO2-Emissionszertifikaten speist, die Verkaufserlöse aber nicht wie geplant ausfallen werden. Inzwischen hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage zum Thema an die Bundesregierung gerichtet.
Die IG BAU und der Deutsche Mieterbund haben gemeinsam mit Verbänden der Bau- und Immobilienbranche Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) aufgefordert, seine Zusage zu halten, in diesem und in den kommenden Jahren jeweils 1,5 Mrd. Euro an KfW-Fördermitteln für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung zu stellen. Die in der Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“ zusammengeschlossenen Verbände befürchten nun einen herben Rückschlag für den Markt der energetischen Gebäudesanierung. Die aufkommende Unsicherheit lasse jetzt viele Hausbesitzer und die Wohnungswirtschaft von Sanierungsvorhaben abrücken. Die Ungewissheit bei der Finanzierung und das Risiko, am Ende ohne staatliche Förderung dazustehen, schreckten viele potenzielle Sanierer ab.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Januar 2012 |
Start des Förderprogramms für Energetische Sanierung in Stadtquartieren
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW setzen mit dem neuen KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung - Energieeffiziente Quartiersversorgung“ weiter Impulse für mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich. Ab 1. Februar 2012 werden Investitionen in die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: „Mit dem neuen KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ stellen wir den Sanierungsprozess auf eine viel breitere städtebauliche Basis: vom Einzelgebäude zum Quartier. Denn neben der energetischen Gebäudesanierung sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in unseren rund 12.000 Kommunen dringend erforderlich. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ziele, die sich die Bundesregierung mit dem Energiekonzept gesteckt hat."
Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Um die Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende zu erreichen, sind umfangreiche Verbesserungen der kommunalen Energieeffizienz durch Ansätze erforderlich, die die Stadtquartiere als Ganzes im Auge haben. Dabei kommt dem Ausbau von Wärmenetzen und der Errichtung von effizienten KWK-Anlagen als energiesparende, umweltschonende und dezentrale Energiesysteme eine wesentliche Bedeutung zu.“
Das Programm ist der zweite Baustein der Programmfamilie „Energetische Stadtsanierung“. Die Darlehen werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ der Bundesregierung für die Dauer von maximal 10 Jahren im Zins verbilligt. Die Laufzeiten liegen wahlweise bei 10, 20 oder 30 Jahren. Im November 2011 war bereits die Zuschussförderung zur Erstellung von integrierten Quartierskonzepten und der Beschäftigung von Sanierungsmanagern gestartet.
Bislang werden in Abstimmung mit den Ländern 84 Pilotprojekte zur Erstellung integrierter Quartierskonzepte gefördert. Im Rahmen eines Monitorings werden diese Pilotprojekte aus allen Bundesländern zukünftig intensiv begleitet.
(Quelle: kfw.de)
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| Januar 2012 |
Holzpelletpreis unbeeindruckt von steigenden Kosten für Öl und Gas
239,17 EUR je Tonne (t) beträgt der Preisindex des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV) im Januar 2012. Gegenüber dem Vormonat bedeutet das einen saisonal bedingten, leichten Anstieg von 1,2 Prozent – gegenüber mehr als sechs Prozent Preissteigerung bei Heizöl im Vergleich zum Dezember 2011. Eine Kilowattstunde Wärme aus Pellets kostet im Januar 2012 somit nur 4,88 Cent, ein Kilogramm der Holzpresslinge 0,24 EUR. Heizen mit Pellets bleibt somit auch im neuen Jahr mehr als 40 Prozent günstiger als mit Heizöl.
Holzpellets sind seit Jahren deutlich günstiger als fossile Energieträger. Da es durchgängig ein hohes Holzangebot für die Pelletproduktion gibt, sind die Preise für Holzpellets im Winter 2011/2012 nicht wesentlich teurer als im Sommer. Daher können Heizungsbetreiber auch in der kalten Jahreszeit ruhigen Gewissens Holzpellets bestellen, so der aktuelle Verbraucherhinweis des DEPV. „Mit moderaten Preisen und einem großen Vorrat bietet der Pellethandel dem Heizungsbetreiber momentan gute Konditionen zur Auffüllung des Lagers“, erklärte Martin Bentele, geschäftsführender DEPV-Vorsitzender.
Holzpresslinge werden mittlerweile in ganz Deutschland hergestellt und überwiegend regional vertrieben. Auch das Netz von zertifizierten Händlern, die hochwertige ENplus-Pellets verkaufen, wird immer dichter. Mittlerweile sind deutschlandweit rund 40 Händler nach ENplus zertifiziert, darunter große Vertriebsgesellschaften. Auch im neuen Jahr bleiben Holzpellets eine preisgünstige und hochwertige Alternative für Hausbesitzer, die umweltfreundlich heizen möchten.
In Süddeutschland sind Holzpellets traditionell noch günstiger als in anderen Regionen. Wer in Bayern und Baden-Württemberg mit Pellets heizt, zahlte im Januar für eine Tonne 236,29 EUR, wenn sechs Tonnen Qualitätspellets abgenommen werden. In Nord- und Ostdeutschland kostet eine Tonne Pellets 237,72 EUR. In der Mitte der Republik liegt der Preis bei 247,71 EUR/t.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Januar 2012 |
PHOTON: Keine erhöhte Netzbelastung durch große Photovoltaikanlagen
In der Diskussion um die künftige Solarförderung widerspricht PHOTON Bundesumweltminister Röttgen. Der Minister hatte im Anschluss an den Solargipfel am vergangenen Mittwoch gesagt, je größer die Solarleistung, desto größer sei auch die Netzbelastung. Dazu sagte der Herausgeber von »PHOTON - das Solarstrom-Magazin«, Philippe Welter: »Photovoltaikanlagen entlasten in aller Regel die Netze, in die sie einspeisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine große oder mehrere kleine Anlagen errichtet werden«, so Welter. »Lediglich die Gesamtleistung in einem Netzabschnitt ist relevant.« In den meisten Fällen müsse das Stromnetz für den Transport von Solarstrom nicht verstärkt werden. Denn der Solarstrom mache zunächst den sonst notwendigen Transport konventionellen Stroms von einem zentralen Großkraftwerk zum Verbraucher überflüssig. »Dadurch entlasten Solarstromanlagen das Netz«, sagte Welter. »Die Netzverluste sinken, und damit auch die Kosten für die Stromverbraucher.«
(Quelle: photon.de)
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| Januar 2012 |
Bundesumweltminister Röttgen will Solarförderung schnell ändern
Bundesumweltminister Norbert Röttgen will die Solarförderung in Deutschland bereits zum 1. April neu regeln. Das sagte Röttgen nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters im Anschluss an ein Treffen mit den Fraktionsspitzen der Koalition. Wichtig sei, dass schnell gehandelt werde. Erneut lehnte Röttgen eine starre Begrenzung des Zubaus auf 1.000 Megawatt pro Jahr ab. Den Angaben zufolge kündigte der Minister an, die Einzelheiten des Gesetzes gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium auszuarbeiten. Bereits in der nächsten Woche solle mit Beratungen begonnen werden. Bundeswirtschaftsminister Rösler hatte in dieser Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem ein Ende der Solarförderung bei gut 33 Gigawatt im Jahr 2020 vorsieht.
(Quelle: photon.de)
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| Januar 2012 |
ARGE Baurecht rät: Fertigstellungstermine am besten vertraglich festschreiben
Terminverzögerungen gehören zu den typischen Ursachen für Streitigkeiten am Bau. Die lassen sich vermeiden, wenn Fristen und Termine bereits im Bauvertrag konkret geregelt werden. „Ärger ist dagegen programmiert, wenn im Bauvertrag keine Terminvereinbarungen enthalten sind“, weiß Baurechtsanwalt Dr. Jörg Schudnagies, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
„Ein Vertrag ist selbstverständlich auch ohne entsprechende Fristen und Terminvereinbarung im Grundsatz wirksam. Weil aber unklar ist, wann der Unternehmer die Arbeiten aufnehmen und fertigstellen muss, kommt es hier regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Der Bauherr hat ein starkes wirtschaftliches Interesse daran, den Bau möglichst schnell zu übernehmen: Der Investor will mit seiner Kapitalanlage endlich Einkünfte erzielen. Der private Bauherr steht meist unter Zeitdruck, weil er die Mietwohnung gekündigt hat oder ihm sogar die Räumung droht.“
„Aber auch wenn im Bauvertrag keine Fristen zur Arbeitsaufnahme und zur Fertigstellung genannt werden, liegt es nicht im Ermessen des Auftragnehmers, wann er mit der Ausführung beginnt beziehungsweise den Bau fertigstellt“, erläutert Fachanwalt Schudnagies und präzisiert: „Solche Termine ergeben sich nämlich aus den so genannten Umständen. Diese werden zum Beispiel bestimmt durch den Vertragswortlaut, oder durch den Inhalt eines Verkaufsprospekts oder durch die wirtschaftliche Bedeutung einer fristgemäßen Fertigstellung für den Bauherrn.“
Der Auftragnehmer muss grundsätzlich nach Vertragsschluss relativ zügig mit dem Bau beginnen und ihn auch in angemessener Zeit zu Ende zu bringen. „Im Streitfall trägt der Auftragnehmer sogar die Beweislast und muss belegen können, dass die angemessene Herstellungs- beziehungsweise Fertigstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist“, fügt der Baurechtler hinzu, „beziehungsweise, dass er aufgrund besonderer Umstände bestimmte Arbeiten erst zu einem bestimmten Zeitpunkt erledigen konnte.“
Verstreicht der angemessene Zeitrahmen, ohne dass der Bau fertiggestellt wird, hat der Bauherr verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Er kann, je nach Lage der Dinge, entweder Fristen und Nachfristen setzen, den Vertrag kündigen oder den Auftragnehmer auf Schadenersatz verklagen. „In jedem Fall bedeutet dies viel Ärger für die Parteien und unter Umständen langfristige Verfahren. Wir Baurechtsanwälte raten deshalb: Auch wenn der Auftragnehmer einen Bauvertrag ohne verbindliche Termine und Fristen in angemessener Zeit erfüllen muss, ist es doch wesentlich einfacher für alle Beteiligten, wenn Herstellungsbeginn und Fertigstellung im Vertrag exakt terminiert werden. Dann weiß jede Partei, worauf sie sich einstellen muss. Konkrete Verträge vermeiden unnötige Streitigkeiten.“
(Quelle: bauletter.de)
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| Januar 2012 |
Ytong Multipor Innendämmung mit 0,042 W/mK und neuen Ergänzungsprodukten
Einen Schwerpunkt der Xella-Präsentation während der Deubau bildete die Ytong Multipor Mineraldämmplatte. Sie versteht sich als langfristige Alternative zu konventionellen Wärmedämmstoffen - auch für die EnEV-gerechte Innendämmung ohne Dampfsperre. Das System zur mineralischen Innendämmung wird mittlerweile durch ein breit gefächertes Zubehörprogramm und Ergänzungsprodukte abgerundet. Mit Produkten zur Schimmelsanierung, der Ytong Multipor Innensilikatfarbe, dem Ytong Multipor Kalkfeinputz und dem Ytong Multipor Lehmmörtel zur energetischen Sanierung von historischen Fachwerkgebäuden reagiert Xella Deutschland auf aktuelle Modernisierungsanforderungen aus dem Markt.
Für die Innendämmung bieten sich Ytong Multipor Mineraldämmplatten u.a. auf Grund ihrer hohen Diffusionsoffenheit und der kapillaraktiven Eigenschaften an, so dass bei der Verarbeitung keine Dampfsperre benötigt wird. Ihre Wärmeleitfähigkeit Lambda liegt inzwischen bei 0,042 W/mK.
Die Verarbeitung der Ytong Multipor Mineraldämmplatte ist auf fast allen Untergründen möglich, beispielsweise auf ...
- frischen Kalk- oder Kalkzementputzen,
- Lehmsteinen und Lehmbauplatten und
- allen Arten von Mauerwerk und sogar
- vorhandenen Innenputzen auf Gipsbasis.
Bei der Verarbeitung auf Gipsputzen sollten die Wohnräume allerdings bestimmungsgemäß beheizt werden und die Außenwand ausreichend gegen Schlagregen geschützt sein. Das Innendämmsystem wird ansonsten mit dem zum System passenden Ytong Multipor Leichtmörtel zur Befestigung auf dem Bestandsmauerwerk aufgebracht.
Der innere Wandabschluss erfolgt in der Regel durch eine ca. 5 mm starke Armierungsschicht aus Ytong Multipor Leichtmörtel mit eingebettetem Armierungsgewebe. Abschließend können auf die Armierungsschicht zwei verschiedene Putzvarianten aufgebracht werden:
- Für eine raue, streichfähige Oberfläche wird der Leichtmörtel etwa 3 mm dick aufgezogen und zeitnah gefilzt. Der gefilzte Leichtmörtel kann mit der neuen Ytong Multipor Innensilikatfarbe weiß gestrichen werden.
- Oder es wird als zweite Variante der ebenfalls neue Ytong Multipor Kalkfeinputz für eine sehr glatte Oberfläche aufgetragen.
zur Erinnerung: Mineralische Kalkputze regulieren auf natürliche Weise die Luftfeuchtigkeit, wirken also als natürliche Klimaanlage. Da diese Putze dampfdiffusionsoffen sind, fungieren sie in Kombination mit Ytong Multipor als "Wasserspeicher" für überschüssige Feuchtigkeit in der Raumluft.
(Quelle: bauletter.de)
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| Januar 2012 |
Röttgen will Solarförderung in Zukunft jeden Monat kürzen
Bundesumweltminister Röttgen will die Solarförderung künftig monatlich absenken. Das sagte Röttgen in einem Statement nach einem Treffen mit Vertretern der Solarbranche in Berlin. Das System der halbjährlichen Kürzung habe zu Jahresendrallyes geführt. Das wolle er mit neuen Regeln vermeiden. In Zukunft solle eine Kürzung der Förderung um höchstens 24 Prozent pro Jahr möglich sein. Dazu solle das EEG zügig geändert werden. Einen genauen Zeitplan dafür nannte der Minister nicht. Im vergangenen Jahr waren nach einer vorläufigen Schätzung der Bundesnetzagentur insgesamt 7.500 Megawatt neu errichtete Solaranlagen gemeldet worden, 3.000 davon im Dezember. Röttgen sagte, diese Zahlen seien zu hoch.
(Quelle: photon.de)
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| Januar 2012 |
VPB: So lässt sich Brandgefahr an Fassaden reduzieren
Ein erheblicher Anteil von Neubauten (und Gebäudesanierungen) erreicht die gesetzlich geforderten Energieverbrauchswerte mit Hilfe von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) mit Polystyrol. Auch Reimund Stewen, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB), bestätigt aus seiner Beratungspraxis, dass dieser Wandaufbau sich heute als Standard etabliert hat. Gleichwohl ist aber diese WDVS-Art Ende 2011 durch verschiedene Medienberichte erheblich in Verruf geraten.
„Wenn Polystyrol brennt, dann lodert es nicht, sondern es schwelt großflächig, schmilzt und tropft in großer Breite von der Fassade“, erläutert Bausachverständiger Stewen. „Diese undurchdringliche Barriere aus flüssigem heißem Material behindert die Feuerwehr beim Löschen und die Bewohner beim Verlassen des brennenden Hauses. Außerdem, und das ist mindestens ebenso problematisch, setzt das brennende Material chemische Verbindungen frei, die Fachleute als extrem giftig einstufen und die Retter, Hausbewohner und Nachbarschaft bedrohen.“
„Der private Bauherr kann relativ wenig tun, zumal, wenn er beim Schlüsselfertiganbieter kauft. Das ist heute der Normalfall, denn die meisten Kommunen vergeben Baugrund nicht mehr an Privatleute, sondern nur noch an Entwickler“, erläutert Bausachverständiger Stewen. „Der Bauträger bietet in der Regel die preiswerteste Lösung an, und die besteht nun einmal aus 17,5 Zentimeter dicken Kalksandsteinmauerwerk mit einer zwölf bis 20 Zentimeter dicken Vorsatzschale aus Polysytrol. Andere Systeme sind nicht vorgesehen. Wenn der Bauherr eine Alternative sucht, muss er individuell planen, und das ist die Ausnahme.“
Nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren ließe sich die Brandgefahr reduzieren, wenn bestimmte Sonderbauteile - gemeint sind Brandriegel - installiert würden, die die Hersteller auch anbieten. Dabei handelt es sich um etwa zehn Zentimeter breite Streifen aus Mineralwolle, die jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. „Dadurch soll das Eindringen des Feuers in die Polystyrolschale verhindert werden“, erläutert Reimund Stewen, gibt aber gleichzeitig zu bedenken: „Diese Bauteile sind allerdings im Einfamilienhaus brandschutztechnisch nicht vorgeschrieben. Schlüsselfertiganbieter müssen sie deshalb auch weder einbauen noch anbieten. Käufer, die sie dennoch haben wollen, bezahlen dafür zusätzlich etwa 5.000 Euro pro Haus.“
(Quelle: bauletter.de)
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| Januar 2012 |
BMU veröffentlich Richtlinien zur KWK-Förderung
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden.
Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 €, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 €.
Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen.Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten.
Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein
- eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW,
- einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements
- sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW.
KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei.
Die Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo ein Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.
Um den Einsatz derartiger hocheffizienter Anlagen künftig in allen relevanten Anwendungsbereichen voranzubringen und systemgerecht zu nutzen, bedarf es gezielter wirtschaftlicher Anreize.
Die Potenziale sind riesig. So werden z.B. 26 Mio. Wohnungen mit ca. 17 Mio. Zentralheizungen versorgt. Nur ein Zehntel dieser Heizkessel entspricht dem Stand der Technik. 20 % sind älter als 24 Jahre mit schlechten Wirkungsgraden unter 65 %. Veraltete Heizungsanlagen durch ein hoch energieeffizientes Mini-BHKW zu ersetzen, schont das Klima und den Geldbeutel.
Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Herstelleranmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 veröffentlicht werden. Das Nähere ist der BAFA-Homepage zu entnehmen.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Januar 2012 |
Wandbaustoffe: Ungefüllter Planziegel W8 von „Mein Ziegelhaus“ für Passivhäuser optimiert
Der Planziegel W8 (Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,08 W/mK) von „Mein Ziegelhaus“ steht in einem dritten Format zur Verfügung: Dank seiner Dicke von 50 cm soll nun ein Dämmniveau erreicht werden können, wie es für Passivhäuser gefordert wird - und zwar ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen und Füllstoffe.
Der etablierte Planziegel W8, der bislang in den Breiten 36,5 und 42,5 cm erhältlich ist, kann ab sofort für monolithische Wandstärken von 50 cm geordert werden. Damit soll ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,15 W/m²K erreicht werden können, was den Vorgaben für ein Passivhaus entsprechen würde. Dazu kommt der Planziegel bemerkenswerterweise ohne zusätzliche Dämm- und Füllstoffe aus.
Der W8 wird innerhalb der „Mein Ziegelhaus“-Gruppe exklusiv vom Ziegelwerk Lücking hergestellt und in NRW, Hessen und Niedersachsen vertrieben.
(Quelle: bauletter.de)
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| Januar 2012 |
Wandbaustoffe: Neuer Kalopor ultra soll Wärmeleitfähigkeits-Marke von 0,06 W/mK knacken
KLB hat auf der Deubau einen weiterentwickelten Kalopor ultra vorgestellt, der eine Wärmeleitfähigkeit von deutlich unter 0,06 W/mK erreichen soll.
Als Weiterentwicklung des Kalopor verfügt der Kalopor ultra ebenfalls über eine Kerndämmung aus mineralischen Dämmstoffstecklingen. Sie füllen sowohl die Kammern des einzelnen Mauersteins als auch die beim Versetzen in der Stoßfuge entstehenden Hohlräume aus. So ergibt sich ein durchgängig wärmegedämmtes Mauerwerk, das als monolithische Wandkonstruktion die zu erwartenden Kriterien der EnEV 2012 erfüllen sollte.
Da eine zusätzliche Dämmung (WDVS oder Innendämmung) nicht benötigt wird, ermöglicht der Kalopor ultra einen rein mineralischen Mauerwerksaufbau, so dass die gesamte Wandkonstruktion als diffusionsoffen betrachtet werden kann.
Die KLB-Entwicklung wird in den Festigkeitsklassen 2 und 4 angeboten. Zunächst sind Steine für die Wandstärken 30 cm und 36,5 cm erhältlich. Ab Mitte 2012 soll die Wandstärke 42,5 cm hinzukommen.
(Quelle: bauletter.de)
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| Januar 2012 |
Rück- und Ausblick: Was folgt auf die Errichtung von Wolkenkratzern?
Was dem biblischen Turm von Babel passierte, gilt auch noch heute: Auf die Errichtung neuer Wolkenkratzer folgte in der Geschichte sehr oft der Finanzcrash. Das zeigen Analysten von Barclays Capital bei der Veröffentlichung des jährlichen Wolkenkratzer-Indexes. Wolkenkratzer sind meist Teil eines Hochhaus-Baubooms. Dieser zeigt eine Fehlverteilung von Kapital an, den die Wirtschaft bald korrigiert, so die Erklärung. Kein gutes Omen für China und Indien, wo derzeit insgesamt 80 Gebäude jenseits der 240-Meter-Grenze gebaut werden.
Als Paradebeispiel dient das Empire State Building - bis 1972 das höchste Gebäude, das 1930 just am Beginn der Großen Depression der USA errichtet wurde. Der erste Wolkenkratzer, das Equitable Life Building, gebaut 1873 ebenfalls in New York, läutete eine fünfjährige Rezession ein. Der Willis Tower (früher Sears Tower) in Chicago kam 1974 zum Zeitpunkt der Ölkrise, der Petronas Tower von Malaysia 1997 genau zur asiatischen Finanzkrise. Und auch Burj Khalifa, mit 828 Meter derzeitiger Höhenrekordhalter, war kein anderes Schicksal beschieden: Dubai schrammte nur knapp an der Staatspleite vorbei.
Einiges deutet darauf hin, dass es China nicht anders gehen wird, das Bauherr von 53 Prozent aller derzeit konstruierten Wolkenkratzer ist. Nach dem Kreditboom der globalen Finanzkrise 2008 stiegen die Immobilienpreise im Land deutlich, doch in den vergangenen vier Monaten stürzten sie in 60 der 100 wichtigsten Städte Chinas ab. Laut einer Studie von JP Morgan Chase könnte dieser Immobilienwert bis 2013 um weitere 20 Prozent fallen.
Doch auch in Indien, das bisher kaum hohe Gebäude besaß, holt mit einem Bauboom auf und wird schon bald mit 14 Wolkenkratzern in der Liste auftauchen. Dazu kommt der 130 Meter hohe und 600 Bedienstete benötigende teuerste Wohnbau der Welt, den sich Milliardär Mukesh Ambani in Mumbai gebaut hat. In Europa muss sich England Sorgen machen: Der höchste Wolkenkratzer Westeuropas "Shard" (Glassplitter) soll im Mai eingeweiht werden.
(Quelle: bauletter.de)
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| Januar 2012 |
Transparenz bei Industrie-Strompreisen
Wer bewusst einkauft, der vergleicht erstmal die Preise bei diversen Anbietern. Bei einfachen Dingen wie einer Jeans oder einem Toaster genügt dafür ein einfacher Blick auf das Preisschild. Doch bei komplexen Produkten oder Serviceangeboten ist die Sache wesentlich schwieriger. Wie zum Beispiel bei Strompreisen. Hier ist der Markt für den Verbraucher sehr unübersichtlich. Für haushaltstypische Verbräuche gibt es bereits zahlreiche nützliche Tarifsvergleichsrechner im Internet. Sie liefern Privatpersonen wichtige Hilfestellung für den Preisvergleich und sorgen somit für mehr Durchblick im Tarifdschungel. Etwas Vergleichbares gab es jedoch für Unternehmen bisher nicht.
Mit dem Online-Projekt ENERGIEPREIS.spiegel für Unternehmen hat die EnergieAgentur.NRW im März 2011 diese Lücke geschlossen, um für mehr Transparenz bei Industriestrompreisen zu sorgen. Das von Dipl.-Ing. Matthias Kabus von der EnergieAgentur.NRW entwickelte Tool ist jetzt mit aktuellen Strompreiskonditionen von mehr als 30 Unternehmen erweitert worden. Neu ist, dass nun auch Daten aus dem übrigen Bundesgebiet zur Verfügung stehen. In regelmäßigen Abständen werden die Daten aktualisiert.
Kern des Strompreisvergleiches ist eine anonyme, grafische Darstellung der Bezugskonditionen sofern sie preisrelevant sind. Die Daten werden anonymisiert. „Die schnell und unkompliziert mit einem Mausklick einsehbaren Grafiken sind jederzeit verfügbar und geben dem Besucher die Möglichkeit, die Strombezugskonditionen seines Unternehmens mit denen anderer Firmen zu vergleichen“, erklärt Projektleiter Matthias Kabus von der EnergieAgentur.NRW.
Interessierte Firmen können sich an dem Projekt beteiligen und es mit eigenen Angaben ergänzen und somit weiter voranzubringen.
(Quelle: haustechnikdialog.de)
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| Januar 2012 |
Weiterer Solarstrom-Ausbau erhöht Strompreise kaum noch
Der Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix wird nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. in den nächsten vier Jahren um 70 Prozent zulegen, von rund vier Prozent im Jahr 2012 auf etwa sieben Prozent im Jahr 2016. Die Strompreise steigen dadurch nach Angaben der Prognos AG um knapp zwei Prozent. Dies ist das zentrale Ergebnis eines heute gemeinsam mit der Prognos AG in Berlin vorgestellten Kurzgutachtens. „Durch die bereits realisierten Förderkürzungen sind die Kosten für den Ausbau der Photovoltaik unter Kontrolle“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).
„Die Energiewende kostet Geld, vor allem in der Anschubphase. Die mit dem weiteren Ausbau der Solarenergie verbundenen Investitionen steigen jedoch kaum noch und zahlen sich aus“, sagte Körnig heute in Berlin. Vielen, die jetzt eine weitere Kürzung der Förderung forderten, sei nicht bewusst, dass der starke Zubau von Solarstromanlagen in den vergangenen drei Jahren bereits zu einer Halbierung der Fördersätze geführt habe. 2012 wird die Solarstromförderung nach dem erst im Sommer 2011 verschärften Fördergesetz EEG um nochmals 27 Prozent gekürzt. Damit sinkt jetzt die Solarförderung doppelt so stark wie im Vorjahr (Förderreduktion 2011: 13 Prozent). Körnig: „Die Kostenbremse des Gesetzgebers bei der Solarförderung funktioniert.“
Die Prognos AG hat auch die möglichen Auswirkungen einer festen Mengenbegrenzung („Deckelung“) auf die Stromtarife untersucht, die derzeit politisch diskutiert wird. Ergebnis: Die Einsparung bis 2016 würde gerade ein Prozent am Verbraucherstromtarif ausmachen. „Dem stehen drastische Verluste bei Arbeitsplätzen, Anlageinvestitionen, Branchenumsatz, Technologievorsprung und Steuereinnahmen gegenüber“, so Frank Peter, Projektleiter Energiewirtschaft bei der Prognos AG.
Die Photovoltaik mit ihren Vorteilen sei für die Energiewende unverzichtbar, so Körnig. „Verbrauchernahe Erzeugung, hohe Akzeptanz beim Bürger, schneller Ausbau und das bei rasant sinkenden Kosten. Die Solarbranche erfüllt ihr Versprechen, die Kosten radikal zu senken. In einem nächsten Schritt werden wir 2013 mit dem Förderniveau großer Windkraftanlagen auf dem Meer gleichziehen“, sagte Körnig. Bis 2020 will die Solarbranche ihren Anteil am deutschen Stromverbrauch auf über zehn Prozent steigern und wettbewerbsfähig werden.
(Quelle: haustechnikdialog.de)
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| Januar 2012 |
Photovoltaik-Zubaurekord: Röttgen lädt zum Solargipfel
Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat nach den aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur zur Photovoltaik in Deutschland für die kommende Woche Gespräche mit Vertretern der Solarbranche angekündigt. Dabei werde es unter anderem um die Zukunft der Solarförderung gehen, so der Minister in einer Stellungnahme. Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte auf Anfrage von PHOTON, man sei von den Zahlen am vergangenen Freitag überrascht gewesen. Derzeit stehe noch nicht fest, wer an dem Treffen mit Röttgen teilnehme. Die Bundesnetzagentur hatte nach einer vorläufigen Auswertung der Daten mitgeteilt, dass ihr im vergangenen Dezember der Rekordwert von 3.000 Megawatt für neue Photovoltaikanlagen gemeldet worden sei. Das entspricht etwa 40 Prozent des Jahreszubaus von 7.500 Megawatt, den die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben aktuell erwartet. Damit sei bereits klar, dass die Solarförderung zum 1. Juli 2012 um 12 Prozent sinke, so der Präsident der Netzagentur, Matthias Kurth. Sollten von Januar bis April nur noch weitere 225 Megawatt an Photovoltaikleistung gemeldet werden, wird die Vergütung um 15 Prozent gekürzt. Kurth rechnet auch in der Zukunft mit einem Zubauboom. Einer der Gründe sei, dass die Preise für Photovoltaikanlagen schneller fielen als die Fördersätze gekürzt würden. Regierungspolitikern geht der Ausbau der Solarenergie deutlich zu schnell. Der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß, sagte, es habe sich im vergangenen Jahr erneut gezeigt, dass der derzeitige Fördermechanismus keinen Einfluss auf die Zubaumenge habe. »Der Zubau von 7500 Megawatt in 2011 liegt weit über dem angepeilten Zielkorridor von 2500 bis 3500 Megawatt«, so Bareiß. Ähnlich äußerte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, gegenüber PHOTON: »Ein weiterer unkontrollierter Anstieg der Energiekosten gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland - und damit die Grundlagen unseres Wohlstandes. Klar ist, dass bei der PV-Förderung etwas gemacht wird. Angesichts des ungebremsten Ausbaus dieser ineffizientesten Form der Stromerzeugung stehen die Fördersätze und der Zubaukorridor auf dem Prüfstand. Die Erneuerbaren sind näher an den Markt heranzuführen.« Pfeiffer sprach sich zudem klar für einen starren Deckel aus. Der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Hans-Josef Fell, betonte dagegen, dass die Solarförderung bereits deutlich gekürzt worden sei: »Die Solarvergütungen werden bereits zum ersten Juli um weitere 15 Prozent abgesenkt werden. Das ist so bereits im Mechanismus des vorhandenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes angelegt. Das ist dann bereits die zweite Absenkung in Höhe von 15 Prozent innerhalb von sechs Monaten, bzw. insgesamt 27,7 Prozent. All diejenigen, die jetzt drastische Kürzungen bei der Solarvergütung fordern, sollten sich vor Augen halten, dass diese innerhalb von sechs Monaten bereits um mehr als ein Viertel gekürzt wird.« Einem starren Deckel erteilte Fell eine klare Absage: »Eine Deckelung würde die Solarwirtschaft genau zu dem Augenblick treffen, in dem sie ihre Kostensenkungsankündigungen wahr macht und Solarstrom immer günstiger wird.«
(Quelle: photon.de)
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| Januar 2012 |
Solarwärme fürs Denkmal: Geht Umweltschutz vor Denkmalschutz?
Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern können auf ihren Dächern Solarkollektoren installieren lassen - sofern die Denkmalschutzbehörde mitspielt.
Ob Fachwerkhaus, Jugendstilvilla oder Gründerzeitbau: Rund eine Million denkmalgeschützte Immobilien verschönern Deutschland. Die Freude über reich dekorierte Fassaden und stuckbesetzte Decken ist aber auch mit Pflichten verbunden. Bei Umbauten müssen strenge Auflagen befolgt werden. Eingriffe in das Erscheinungsbild des Gebäudes werden nicht genehmigt. So kommt für denkmalgeschützte Bauten eine so sinnvolle Maßnahme wie die Außendämmung des Hauses meist nicht in Frage. Auch für den Einbau einer Solaranlage bedarf es der behördlichen Genehmigung.
In Berlin wurde diese Frage vor Gericht entschieden. Eigentümer klagten gegen das Verbot der Denkmalschutzbehörde, eine Solarwärmeanlage zu montieren und bekamen Recht. Das Gericht begründete sein Urteil mit der Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz. Damit wurde dem Umweltschutz eindeutig Vorrang gegeben. Die richterliche Entscheidung fällt besonders ins Gewicht, weil sich das "Denkmal" der Kläger in der architektonisch bedeutsamen Siedlung "Am Fischtalgrund" im Stadtteil Zehlendorf befindet. Rechtsanwalt Helmer Tieben: "Dass die Anlage trotz der geschichtlichen Bedeutung der Siedlung gebaut werden darf, ist ein deutliches Signal zugunsten der Solarenergienutzung."
Zum Prozess muss es aber grundsätzlich nicht kommen. Bernd Felgentreff vom Solarheizsystemhersteller Solvis empfiehlt: "Eigentümer sollten vor der Montage von Solarkollektoren eine Genehmigung einholen und etwaige Auflagen beachten. Das vermeidet späteren Streit." Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde, die im Einzelfall entscheidet. "Besonders gut stehen die Chancen", so der Solvis-Experte, "wenn die Kollektoren für die Öffentlichkeit nicht einsehbar oder auf einem Anbau, beispielsweise auf dem Dach einer Garage, befestigt werden." Ein Tipp, der auch an Eigentümer von Häusern mit schwierigen Bedingungen wie zum Beispiel verwinkelten Dächern gerichtet ist. In jedem Fall sollte man einen Fachhandwerker fragen, welche Lösung möglich ist. Technische Bedenken gibt es keine. Im Gegenteil. Felgentreff: "Die Dächer typischer denkmalgeschützter Häuser sind stabil gebaut und halten häufig größere Lasten aus als die von Neubauten."
(Quelle: bauletter.de)
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| Januar 2012 |
Bundesnetzagentur meldet Rekordzahlen für Photovoltaik im Dezember
In Deutschland ist die Zahl der Photovoltaikanlagen, die der Bundesnetzagentur gemeldet wurden, im Dezember des vergangenen Jahres offenbar sehr stark angestiegen. Insgesamt seien 3.000 Megawatt installiert worden, berichtet das »Handelsblatt« unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur. Zum Vergleich: im Rekordmonat Juni 2010 waren es 2.100 Megawatt. Damit sei auch das bisherige Rekordjahr 2010 mit 7.400 Megawatt übertroffen worden. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) versucht die Zahlen mit einer Torschlusspanik zu erklären. Die Diskussion um einen absoluten Deckel bei der Vergütung im Dezember habe zu erheblicher Verunsicherung und damit zu Schlußkaufreaktionen geführt. Die Bürgerinnen und Bürger hätten befürchtet, die Vergütung könne über kurz oder lang ganz eingestellt werden. Sollten sich die gemeldeten Zahlen offiziell bestätigen, wäre damit bereits jetzt eine weitere Absenkung der Vergütung um 12 Prozent sicher, eine Absenkung um 15 Prozent nach Einschätzung von PHOTON höchstwahrscheinlich.
(Quelle: photon.de)
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| Januar 2012 |
So viel Solarenergie wie noch nie
Rekordproduktion: Deutsche Solarstromanlagen deckten 2011 den Strombedarf von Thüringen / Solarstromförderung sinkt zum 1.1.2012 um 15 Prozent und erreicht Niveau von Haushalts-Stromtarifen / Solarwärme-Markt wächst.
Das Jahr geht mit einem Rekord bei der Solarenergie-Erzeugung zu Ende. Die Solaranlagen in Deutschland produzierten 2011 mehr als 18 Milliarden Kilowattstunden Strom, teilte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) zum Jahreswechsel mit. Das sind 60 Prozent mehr als noch im Vorjahr und entspricht in etwa dem Stromverbrauch von Thüringen - einer Strommenge, mit der rechnerisch 5,1 Millionen Haushalte ein Jahr lang versorgt werden können. Auch die Solarwärme-Nutzung legte 2011 nach Verbandsangaben deutlich zu.
Ein wesentlicher Grund für die hohe Nachfrage sind die deutlich gestiegenen Preise für Öl und Gas sowie stark sinkende Kosten für Solartechnik. Allein seit 2007 haben sich die Preise für schlüsselfertige Solarstrom-Anlagen mehr als halbiert. Die Zuschüsse für Solarstrom-Anlagen konnten in gleicher Größenordnung verringert werden. Nach einer nochmaligen Reduzierung der Solarstromvergütung zum Jahreswechsel erreicht die Förderung 2012 bereits das Preisniveau von Verbraucher-Stromtarifen.
Dies gilt als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Wettbewerbsfähigkeit der Solarenergie mit anderen Energieträgern. Körnig: „Die Solarbranche erfüllt ihr Versprechen, die Kosten radikal zu senken. In einem nächsten Schritt werden wir 2013/2014 in ersten Marktsegmenten mit dem Förderniveau großer Windkraftanlagen auf dem Meer gleichziehen. Dies ist Resultat großer Anstrengungen in Industrie und Forschung sowie eines harten internationalen Wettbewerbs.“
Die Fortschritte der vergangenen Jahre bei der Kostensenkung führen auch dazu, dass der weitere Ausbau der Solarenergie in Deutschland kostenseitig kaum mehr ins Gewicht fällt. Anfang 2011 konnte die Solarstromförderung um 13 Prozent reduziert werden. Zum 1. Januar 2012 sinkt sie für Neuanlagen erneut um 15 Prozent, zur Jahresmitte um weitere bis zu neun Prozent, wie die erst im Sommer 2011 beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festlegt.
Der BSW-Solar appelliert an die Bundesregierung, nach einer Zeit vieler Unwägbarkeiten diese erst im Sommer 2011 beschlossene Gesetzesverschärfung 2012 wirken zu lassen.
Körnig: „Die Solarbranche braucht jetzt politische Verlässlichkeit. Diese ist unverzichtbar für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien und ein attraktives Investitionsklima am Standort Deutschland. Nur so kann der Generationenvertrag zum Umbau der Energieversorgung funktionieren. Nur so kann Deutschland in einem inzwischen hart umkämpften Wachstumsmarkt weiter erfolgreich agieren.“ Derzeit trägt Solarenergie zu rund drei Prozent zum deutschen Stromverbrauch bei. Bis 2020 soll dieser Anteil auf rund zehn Prozent ausgebaut werde.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Januar 2012 |
Strompreise steigen bis 2020 um 20 Prozent
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) geht davon aus, dass die Strompreise aufgrund der Energiewende bis 2020 um rund 20 Prozent steigen werden. Die für den Jahreswechsel angekündigten Preiserhöhungen vieler Stromanbieter sind ein Zeichen für einen langfristigen Trend. Deshalb müssen Politik, Wirtschaft und Verbraucher entschieden darauf setzen, die Energieeffizienz in allen Bereichen zu verbessern.
Dafür werden Energieeffizienzmärkte benötigt, die die Verbraucher in privaten Haushalten, in Gewerbe und Industrie, aber auch die öffentliche Hand beim Stromsparen unterstützen. So kann zum Beispiel in einem durchschnittlichen Haushalt der Stromverbrauch um bis zu 25 Prozent gesenkt werden. Auch in Gewerbe- und Industriebetrieben müssen verstärkt Effizienzprogramme realisiert werden, da in diesen Sektoren über 50 Prozent des Stroms in Deutschland verbraucht werden.
Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt verbraucht nach Berechnungen der dena pro Jahr rund 4.500 Kilowattstunden Strom. Bei einem beispielhaften Strompreis von rund 24 Cent pro Kilowattstunde belaufen sich die jährlichen Kosten auf 1080 Euro. Mit energieeffizienten Geräten und einem optimiertem Nutzerverhalten kann der Verbrauch im Laufe der Zeit um bis zu 25 Prozent gesenkt werden. Damit hätte der Vierpersonenhaushalt im Jahr 2020 den Anstieg des Strompreises - um 20 Prozent auf 29 Cent - ausgeglichen und zusätzlich rund 100 Euro an Stromkosten gespart.
Der Austausch von herkömmlichen Glühlampen gegen energieeffiziente Leuchtmittel wie LED oder Energiesparlampen bringt eine Einsparung von bis zu 80 Prozent. Auch energieeffiziente Haushaltsgeräte verbrauchen deutlich weniger Strom als vergleichbare Geräte, die vor zehn Jahren gekauft wurden. Bei Kühl- und Gefrierschränken liegt der Vorteil je nach Gerätetyp bei 45 bis 60 Prozent. Moderne Wäschetrockner sparen bis zu 60 Prozent Strom, Geschirrspüler über 40 Prozent, Waschmaschinen über 30 Prozent. Schließlich gibt es auch in der Unterhaltungselektronik große Unterschiede. Ein Fernseher der Energieeffizienzklasse A verbraucht zum Beispiel bis zu 50 Prozent weniger Strom als ein Gerät der Energieeffizienzklasse C.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Januar 2012 |
Holzpellets seit 10 Jahren verlässlich im Preis
Besitzer von Pelletheizungen konnten auch dieses Jahr auf die Verlässlichkeit des Pelletpreises zählen. Der vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) veröffentlichte Durchschnittspreis für 2011 betrug 233,26 EUR/Tonne (t). Auch über die letzten zehn Jahre gesehen weisen Holzpellets eine durchgängig konstante Entwicklung auf.
Die jährliche Preissteigerungsrate von 2002 bis 2011 betrug nur 3,1 Prozent. Eine Familie, die sich im Januar 2002 eine Pelletheizung anschaffte, hat innerhalb von zehn Jahren rd.6.250 EUR an Betriebskosten und 98 Tonnen CO2 gegenüber einer Ölheizung eingespart.
Der DEPV-Index von Holzpellets für Dezember beträgt 236,42 EUR/t. Für das Jahr 2011 ergibt sich ein Durchschnittspreis von 233,26 EUR/t und damit gegenüber den Vorjahren (2010: 225 EUR/t, 2009: 223 EUR/t) nur eine sehr geringe Preissteigerung.
In den letzten zehn Jahren ist Konstanz das vorrangige Merkmal beim Pelletpreis. Die jährliche Steigerungsrate betrug von 2002 bis 2011 3,1 Prozent, gegenüber einer durchschnittlichen Steigerung pro Jahr von 9,5 Prozent bei Heizöl. „Der Vorwurf, der Pelletpreis richtet sich am Ölpreis aus, lässt sich statistisch klar widerlegen“, betont Bentele.
Tatsächlich habe sich der Pelletpreis in der letzten Dekade häufiger gegenläufig zum Ölpreis verhalten. Holzpellets sind ein heimischer Energieträger, der aus Holzspänen gepresst wird. Aufgrund der hohen Holzvorräte und großen Sägewerksdichte in Deutschland hat sich die Verfügbarkeit von heimischen Holzpellets in den letzten zehn Jahren kontinuierlich verbessert und ist heute sehr gut. Eine weitere, deutliche Steigerung des Einsatzes der Holzpresslinge ist möglich. In Deutschland werden nach DEPV-Schätzungen mit rd. zwei Mio. Tonnen dieses Jahr – nach 2010 – europaweit die meisten Pellets produziert.
Pelletheizungen werden in Deutschland seit Beginn dieses Jahrtausends in nennenswertem Umfang eingebaut. Eine Familie, die sich im Januar 2002 eine Pelletheizung angeschafft hat, kann nach zehn Jahren Betrieb auf eine rentable Investition zurückblicken. 625 EUR beträgt die durchschnittliche jährliche Einsparung für Pelletheizer1 und auch 9,7 t des Klimagases Kohlenstoffdioxid (CO2) konnte die Familie in jedem Jahr einsparen. 2 Geht man bei der Anschaffung von Mehrkosten in Höhe von 5.300 EUR gegenüber einer Ölheizung aus, haben diese sich nach zehn Jahren durch die günstigeren Pelletpreise amortisiert. In dieser Rechnung wurden die staatlichen Zuschüsse zum Kaufzeitpunkt berücksichtigt.3 Heute beträgt der über das Marktanreizprogramm ausgezahlte Mindestzuschuss beim Tausch einer Heizung durch eine Pelletheizung 2.000 EUR.
„Zum Jahresende 2011 werden bundesweit 155.000 Kessel und damit nur ein knappes Prozent der Heizungen mit Pellets betrieben“, sagte Bentele. „Viele Verbraucher wissen noch nicht, dass der Tausch von fossilen Energieträgern durch den preiswerten heimischen Energieträger Holzpellets eine hervorragende Möglichkeit zur Senkung der Energiekosten ist. Gleichzeitig bieten moderne Pellet- und Holzheizungen das höchste CO2-Einsparpotenzial für eine Maßnahme im Haushalt. Ich wünsche mir, dass die Medien durch eine offensive Berichterstattung dem Verbraucher die Chancen für die Energiewende auch am Heizungsmarkt erläutern.“
Im Jahr 2011 waren Pellets im Süden Deutschlands aufgrund der dort sehr hohen Holzverfügbarkeit wieder etwas günstiger als im restlichen Bundesgebiet. In Bayern und Baden- Württemberg kosten sie im Dezember 2011 236,45 EUR/t bei Abnahme von sechs Tonnen Qualitätspellets. In Mitteldeutschland liegt der Preis bei 242,14 EUR/t. In Nord- und Ostdeutschland kostet eine Tonne Pellets 237,97 EUR/t. Der DEPV empfiehlt Heizungsbetreibern, qualitätsorientiert vorzugehen und beim Pelletkauf ausschließlich mit dem ENplus-Siegel gekennzeichnete Ware zu kaufen. ENplus-Pellets werden hohen Produktansprüchen auf der Basis der neuen europäischen Norm (EN 14961-2) gerecht und beziehen als einziges Siegel auch Handelskette und Logistik mit ein. Wer mit ENplus- Pellets handelt, muss Kompetenz und Sorgfalt bei Lagerung, Transport und Anlieferung nachweisen sowie sein Personal regelmäßig schulen.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Januar 2012 |
KWK-Index: Üblicher Preis steigt geringfügig
Der für die Vergütung eingespeisten KWK-Stroms maßgebliche „übliche Preis“, der dem durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX entspricht und auch als KWK-Index bezeichnet wird, ist im vierten Quartal 2011 gegenüber dem vorangegangenen Quartal wieder geringfügig gestiegen und zwar auf 4,991 Cent/kWh. Dieser übliche Preis gilt für alle BHKW-Anlagen bis 2 MW elektrische Leistung, die ihren eingespeisten KWK-Strom von Januar bis März 2012 nach dem üblichen Preis abrechnen.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Januar 2012 |
Änderungen zum Jahreswechsel für Energiekunden
Ende Oktober 2011 hat die Bundesnetzagentur neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters festgelegt. Danach können die Verbraucher ab dem 1. April 2012 zu einem neuen Versorger zu jedem beliebigen Zeitpunkt und innerhalb von drei Wochen wechseln. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rät, sich vor einem Lieferantenwechsel bei dem bisherigen Versorger über passendere Angebote zu informieren. Jeder Strom- und Gasversorger in Deutschland biete unterschiedliche Tarife an, die auf die speziellen Anforderungen von bestimmten Kundengruppen zugeschnitten seien. Ein Vergleich lohne sich, so der BDEW. Die deutschen Haushaltskunden könnten unter durchschnittlich 102 Strom- und 37 Gasanbietern auswählen.
Neuerungen gibt es zum 1. Januar auch bei der Kennzeichnung von elektrischen Haushaltsgeräten. Bereits seit mehreren Jahren müssen Hersteller einige Gruppen von Elektrogeräten mit einem Energieeffizienzlabel kennzeichnen, das über den genauen Strom- und Wasserverbrauch informiert. Diese Kennzeichnung hat die Europäische Union reformiert. Neu ist die Kategorie A+++ als effizienteste Klasse, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen sowie Kühl- und Gefrierschränken wirksam wird. Künftig müssen nach Angaben des BDEW auch Fernseher mit dem Energieeffizienzlabel versehen werden. Hier reicht die Kategorisierung jedoch vorerst nur bis zur Klasse A. Auf dem Label sollen auch neue Symbole in Form von Piktogrammen zu finden sein: Die Milchtüte steht für das Kühlvolumen, die Schneeflocke für das Gefriervolumen und der Lautsprecher für den Geräuschpegel.
(Quelle: bauletter.de)
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| Januar 2012 |
Photovoltaik: Neuerungen im Jahr 2012
Seit dem 1. Januar 2012 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten je nach Standort und Größe ihrer Anlage für jede Kilowattstunde Sonnenstrom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent. Für den Eigenverbrauch müssen ab dem neuen Jahr zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Außerdem könnte die Einspeisevergütung erstmalig zur Jahresmitte abgesenkt werden. Das Bundesumweltministerium rechnet derzeit mit einer Degression von sechs Prozent. Neu im Jahr 2012 ist auch die sogenannte 70-Prozent-Regelung. Die Wechselrichter von Anlagen bis 30 Kilowatt müssen entweder den Zugriff des Netzbetreibers ermöglichen, um die Leistung herunterregeln zu können. Oder die Betreiber entscheiden sich dafür, die Wirkleistungseinspeisung am Einspeisepunkt auf 70 Prozent der Generatorleistung zu begrenzen.
(Quelle: photon.de)
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| Januar 2012 |
KfW-Förderung in 2012 für Hausbauer und Sanierer erweitert
Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus und intensiviert damit ihr Engagement bei der Bewältigung des Klimawandels und der wachsenden demographischen Herausforderungen. Mit dem neuen Förderstandard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ wird eine vereinfachte Förderung für denkmalgeschützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingeführt. Damit wird den besonderen Herausforderungen, die ein energetischer Umbau z.B. bei einer historisch oder architektonisch besonders wertvollen Fassade mit sich bringt, Rechnung getragen.
Barrierereduziertes Wohnen bleibt ebenfalls ein Schwerpunkt. Die KfW führt das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, z.B. der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren, Einbau von Aufzügen oder Anbau von Balkonen. Neu ist die Einführung des Förderstandards "Altersgerechtes Haus" für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses.
Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden wie bisher mit Förderkrediten aus den mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Programmen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" unterstützt.
Im Programm Energieeffizient Sanieren können private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten statt eines zinsverbilligten Kredits (Effektivzinssatz aktuell 1 % in allen Laufzeiten) auch einen Investitionszuschuss bekommen. Die Höhe der Investitionszuschüsse wird ab 1. Januar 2012 auf bis zu 20% der Investitionssumme (max. 15.000 EUR) steigen.
Die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung wird von der KfW in Höhe von 50 % der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag erhöht sich ab Januar 2012 auf 4.000 EUR (vorher: 2.000 EUR).
Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren zukünftig auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.
(Quelle: kfw.de)
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| Januar 2012 |
Photovoltaik: Clearingstelle definiert Gebäude und Lärmschutzwände genauer
Die Clearingstelle EEG hat einen einstimmig beschlossenen Hinweis veröffentlicht. Er klärt unter anderem, was unter »vorrangig« im Sinne der Gebäudedefinition (§ 33 Abs. 3 EEG 2009/EEG 2012) zu verstehen ist, unter welchen Voraussetzungen eine »Lärmschutzwand« (§ 33 Abs. 1 EEG 2009/EEG 2012) gegeben ist und welche Regelungen für Solarstromanlagen an oder auf Lärmschutzwällen anzuwenden sind.
(Quelle: photon.de)
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| Dezember 2011 |
Photovoltaik: Modulnachfrage steigt 2012 um sechs Prozent
Die US-Marktforscher von Solarbuzz LLC schätzen, dass in diesem Jahr Module im Umfang von 23,6 Gigawatt von den Herstellern ausgeliefert werden. In ihrer vierteljährlichen Solarstudie prognostizieren die Analysten für 2012 einen Anstieg der Modulnachfrage um sechs Prozent im Vergleich zu 2011. Der sich abschwächende europäische Markt würde durch ein solares Wachstum von 43 Prozent außerhalb Europas mehr als wettgemacht, so die Untersuchung.
(Quelle: photon.de)
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| Dezember 2011 |
Photovoltaik: BP steigt aus Solargeschäft aus
Der britische Ölkonzern BP gibt alle Aktivitäten im Bereich Sonnenenergie auf. Das bestätigte ein BP-Sprecher der Nachrichtenagentur Bloomberg. Der Londoner Ölkonzern wolle sich auch von allen Anteilen trennen, die er noch an den bisher realisierten Projekten im Umfang von 158 Megawatt hält, so der Sprecher. Zuvor hatte das spanische Informationsportal »Energias Renovables« unter Berufung auf die hausinterne Unternehmenskommunikation von BP berichtet, eine versuchte Restrukturierung der Sparte BP Solar habe nicht den erwarteten Erfolg erzielt.
(Quelle: photon.de)
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| Dezember 2011 |
Studie zur Photovoltaik: Asien wird zum wichtigsten Absatzmarkt
Das US-Marktforschungsinstitut IDC Energy Insights sagt für die kommenden Jahre eine deutliche Verschiebung des weltweiten Photovoltaikmarktes voraus. Für dieses Jahr gehen die Analysten von Modulverkäufen von 22,7 Gigawatt aus, bis 2015 könnten es 43,8 Gigawatt werden. Der asiatisch-pazifische Anteil am weltweiten Absatzmarkt könnte von 22,9 Prozent in diesem Jahr auf 49,3 Prozent bis 2015 ansteigen. Im gleichen Zeitraum könnte Europa seine Vorreiterrolle einbüßen. Der Anteil des alten Kontinents an den globalen Modulverkäufen sinkt laut der Studie von 66,4 Prozent (2011) auf 38,7 Prozent (2015).
(Quelle: photon.de)
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| Dezember 2011 |
BDEW veröffentlicht Zahlen zum Stromerzeugungsmix 2011
Die Erneuerbaren Energien sind im Jahr 2011 im Erzeugungsmix erstmals an Kernenergie und auch Steinkohle vorbeigezogen und zum zweitwichtigsten Energieträger bei der Deckung des Strombedarfs aufgestiegen. Der Anteil der Erneuerbaren stieg in diesem Jahr auf 19,9 Prozent. Nur Braunkohle bestritt mit 24,6 Prozent einen größeren Anteil. Das geht aus ersten Schätzungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für das Jahr 2011 hervor.
Die Zahlen im Einzelnen: An erster Stelle lag 2011 nach vorläufigen BDEW-Berechnungen die Braunkohle mit einem Anteil an der Stromerzeugung von 24,6 Prozent (2010: 23,2) gefolgt von den Erneuerbaren Energien mit 19,9 (16,4) Prozent. Der Erzeugungsanteil der Steinkohle erreichte 18,7 (18,6) Prozent. Kernenergie lieferte infolge der Abschaltung von acht Kernkraftwerken in Deutschland nur noch 17,7 (22,4) Prozent des Stroms. Die Erzeugung aus Gaskraftwerken lag bei 13,6 (13,8) Prozent. Die sonstigen Energieträger wie Pumpspeicher, Hausmüll und andere kamen auf einen Anteil von 4,2 (4,3) Prozent.
Erfolgreichste erneuerbare Energiequelle im Strommix war erneut der Wind: Nach einem schwachen Windjahr 2010 stieg der Anteil in diesem Jahr auf 7,6 (6,0) Prozent. Es folgten Biomasse mit 5,2 (4,4) Prozent, Photovoltaik mit 3,2 (1,9) Prozent und Wasserkraft mit 3,1 (3,3) Prozent. Der Anteil regenerativen Stroms aus Müllkraftwerken betrug wieder 0,8 (0,8) Prozent.
(Quelle: bauletter.de)
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| Dezember 2011 |
Deutschland ist noch unsaniert - Neue Zahlen zeigen: Die Energiebilanz deutscher Altbauten ist schlecht
Nach neuen Berechnungen der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) hat der überwiegende Teil deutscher Altbauten eine schlechte Energiebilanz. Rund 70 Prozent der Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden, haben überhaupt keine Dämmung und bei 20 Prozent ist sie unzureichend. Nur rund 10 Prozent der Altbauten in Deutschland haben eine Dämmung, die aktuellen Anforderungen genügt.
Ein ähnlich schlechtes Bild ergibt sich bei den Heizungsanlagen in deutschen Kellern. Von den 18 Millionen Heizungsanlagen im Bestand sind rund 13 Millionen veraltete Gas- und Ölkessel. Somit entsprechen 70 Prozent der Heizungsanlagen nicht dem Stand der Technik.
Von den 18 Millionen Gebäuden in Deutschland sind fast 13 Millionen vor 1979 gebaut, also vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Drei Viertel der Energie, die für Raumwärme und Warmwasser im Gebäudebestand in Deutschland verbraucht werden, gehen auf das Konto unsanierter Altbauten.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Dezember 2011 |
Bundesregierung hat Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen
Die Bundesregierung hat am 14.12.2011 den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Hierdurch wird die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgeweitet, um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen.
Ziel ist es laut BMWi, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auf 25 % anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil etwa 15%.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Kraft-Wärme-Kopplung leistet einen wichtigen Beitrag zur effizienten Nutzung von Ressourcen und damit zum Klimaschutz. Durch die Optimierung der Förderung wollen wir einen Impuls für einen beschleunigten Ausbau dieser Technologie setzen. Dabei ist mir wichtig, dass sich die Belastung der Verbraucher durch solche Fördermaßnahmen im Rahmen des gesetzlichen Deckels hält."
Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem können Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Effizienz dieser Anlagen wird durch eine solche Nachrüstung erheblich gesteigert. Die Novelle erleichtert außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke und der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen deutlich. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, werden die Zuschläge erhöht.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Dezember 2011 |
Förderung der klimaschonenden Gebäudesanierung erneut vertagt
Auch im zweiten Anlauf des Vermittlungsausschusses am 14.12.2011 konnten sich Bund und Länder nicht auf die Finanzierung des dringend erforderlichen CO2-Gebäudesanierungsprogramms einigen. Bereits im November hatte der Ausschuss seinen ersten Einigungsversuch zu diesem Thema ergebnislos abgebrochen. Ohne eine Einigung wurde das Thema nun in die nächste Ausschusssitzung vertagt.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Dezember 2011 |
Bautechnik: Mehrgeschossige Gebäude aus Stroh
Forscher der Uni Kassel wollen mit Partnern aus Hochschule und Wirtschaft zeigen, dass man mit Stroh auch mehrgeschossige Gebäude mit höchsten Energiestandards errichten kann. Ziel ist die Entwicklung eines marktreifen, technisch sicheren und qualitativ hochwertigen strohballengedämmten Holzbausystems. Die so errichteten Gebäude sollen bis zu 13 m Höhe und bis zu 400 m2 Fläche erreichen können. Zunutze machen wollen sich die Forscher dabei vor allem die hervorragenden Dämmeigenschaften des Strohs. Untersuchungen hierzu haben gezeigt, dass bei einer 36 cm dicken Strohballendämmung mit beidseitigem Lehmputz ein U-Wert von ca. 0,11 W/(m2 K) erzielt werden kann. Die Kriterien für Passivhäuser mit Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,15 W/(m2 K) werden somit unterschritten.
Für das Forschungsprojekt soll eine nicht-lasttragende Konstruktion entwickelt werden, bei der ein Ständerwerk aus Holz die Lasten der Dachkonstruktion und Zwischendecken trägt. Die Strohballen füllen die Lücken zwischen den Holzständern und umschließen so die Räume. Anschließend werden sie direkt mit Lehm oder Kalk verputzt und so vor der Witterung geschützt. Die Bauweise setzt weitgehend auf erneuerbare, nachhaltige Materialien: Stroh, Holz und Lehm stehen nahezu unbegrenzt zur Verfügung.
Im Rahmen des Projekts sollen diese Bauteile bauphysikalisch und -technisch bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der Brandfestigkeit und der Gefahr von Schimmelpilzbefall innerhalb der Konstruktion. Aufgabe der Kasseler Forscher ist es, ein Nachweisverfahren für den Schutz der Strohballen vor Feuchtigkeit zu entwickeln. Bisher liegen dafür keine allgemeingültigen Kriterien vor. Mit dem Eindringen von Feuchtigkeit kann Stroh nicht nur rasch verrotten, es droht auch die Ausbreitung von Schimmelpilzen, deren Sporen für Allergiker zur Gefahr werden können.
Die Bewertung der Eignung erfolgte bisher anhand des voraussichtlichen Schimmelpilzwachstums in der Konstruktion. Jedoch gab es große Abweichungen zu den Gegebenheiten in der Praxis, bei denen nur selten ein Schimmelpilzwachstum auftrat. Deshalb sollen zur Ermittlung geeigneter Bewertungskriterien systematische Untersuchungen in Prüfständen und unter realen Bedingungen durchgeführt werden, um ein Nachweisverfahren zu erarbeiten, welches das Schimmelpilzwachstum in Abhängigkeit von der sich einstellenden Temperatur und Feuchte im Bauteil beschreibt.
In dem Projekt, das noch bis Juli 2013 dauern und von der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) gefördert wird, sind neben der Universität Kassel die TU Braunschweig, ein Architekturbüro sowie mehrere Industriefirmen beteiligt.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Dezember 2011 |
Energiepreise im Jahr 2011 deutlich gestiegen
Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat die Entwicklung der Strom- und Gaspreise im Jahr 2011 untersucht.
Die Strompreise sind im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent angestiegen, die Gaspreise haben sich um 4 Prozent nach oben bewegt.
Der Verivox-Verbraucherpreisindex Strom weist für das Jahr 2011 einen durchschnittlichen Wert von 24,35 Cent pro Kilowattstunde aus. Für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 4.000 kWh entspricht dies jährlichen Stromkosten von 974 Euro. Im Jahr 2010 lag der durchschnittliche Kilowattstundenpreis bei 22,81 Cent (912 Euro bei 4.000 kWh). Damit sind die Strompreise im Jahresvergleich um rund 7 Prozent angestiegen. Für den Musterhaushalt entspricht dies einer jährlichen Mehrbelastung von 62 Euro.
Laut Verivox-Verbraucherpreisindex Gas kostete eine Kilowattstunde Gas im Jahr 2011 durchschnittlich 6,19 Cent. Ein Musterhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh bezahlt so rund 1.238 Euro für Gas. Der durchschnittliche Gaspreis im Jahr 2010 lag bei 5,98 Cent pro kWh (1.195 Euro bei 20.000 kWh). Im Jahresvergleich ergibt sich daraus ein Anstieg von rund 4 Prozent, was für einen Musterhaushalt zusätzlichen Jahreskosten von 43 Euro entspricht.
„Die Energiekosten zeigen einen stetigen Aufwärtstrend, der in den letzten Jahren nur durch die Finanzkrise im Jahr 2008 kurz unterbrochen wurde“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. „Die Gründe dafür sind vielgestaltig. Zum einen werden Rohstoffe weltweit teurer, zum anderen wird Energie stärker besteuert als kaum ein anderes Gut in Deutschland. Zusätzlich verteuert der Umbau der Stromerzeugung die Energiepreise“, so Reese weiter.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Dezember 2011 |
Umfrage: Energiebilanz beeinflusst Immobilienkauf
Der energetische Zustand einer Immobilie beeinflusst zunehmend die Kaufentscheidung von Immobilieninteressenten. Der Energieausweise wird bei der Einschätzung des Objekts jedoch oft als wenig hilfreich wahrgenommen. Das ist ein Ergebnis des Immobilienbarometers von Interhyp und ImmobilienScout24, für das 1896 Immobilienkäufer befragt worden sind. Für mehr als ein Viertel der derzeitigen Interessenten einer Kaufimmobilie (26 %) sind Bausubstanz und Heizungsanlage ebenso wichtig wie Preis, Lage oder Ausstattung des Objekts. Weitere 61 % der befragten Käufer achten darauf, dass die energetischen Eigenschaften in einem vernünftigen Verhältnis zum Preis von Haus oder Wohnung stehen. Nur jedem Zehnten ist der energetische Zustand weniger wichtig und lediglich 3 % ist er gänzlich egal.
Für Laien ist es jedoch oft schwierig, die Qualität von Heizungsanlage, Dämmung oder Verglasung einzuschätzen. Für Klarheit sorgt dabei auch der Energieausweis nicht, nur wenige Immobilienkäufer fühlen sich durch ihn ausreichend informiert. Mehr als jeder fünfte Käufer attestiert dem Dokument keinerlei Hilfestellung bei der Prüfung der Energiebilanz der Immobilie. Etwa die Hälfte der aktuellen Immobilienkäufer (48 %) schätzt den Energieausweis als nur bedingt nützlich ein. „Die Umfrage macht deutlich, dass viele Käufer mit den Angaben im Energieausweis überhaupt nichts anfangen können“, sagt Marc Stilke, CEO von ImmobilienScout24. Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG: „Der Hauptgrund für die mangelnde Akzeptanz ist, dass er häufig nur über den Energieverbrauch der vorherigen Bewohner, nicht jedoch über den tatsächlichen Energiezustand des Objekts, informiert.“
Im Hinblick auf die energetische Beschaffenheit ihres Wahlobjekts legen die Suchenden den größten Wert auf eine moderne Heizungsanlage (60 %), eine gute Außenwand- und Dachdämmung (58 % und 47 %) und Fenster mit Mehrfachverglasung (57 %). Dabei sind die Interessenten auch bereit, zusätzliches Geld in die Verbesserung des Energiezustands zu stecken: Mehr als die Hälfte der potenziellen Käufer rechnet mit Folgeinvestitionen und jeder zweite davon mit mehr als 20.000 Euro.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Dezember 2011 |
Förderung: Wärmepumpen-COP wird Förderkriterium
Ab 1. Januar 2012 sind für die Förderung von Wärmepumpen über das Marktanreizprogramm (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, MAP) festgelegte Effizienzkennwerte der Geräte (COP-Werte) einzuhalten. Damit existiert dann zusätzlich zur Jahresarbeitszahl, mit der die Effizienz eines ganzen Wärmepumpenheizungssystems ermittelt wird, ein weiteres Kriterium. Der COP-Wert wird unter standardisierten Laborbedingungen gemessen.
Um künftig einen Zuschuss über das MAP zu erhalten, muss der COP-Wert (nach EN 14511)
• bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/W35)
•bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35) sowie
•bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35) liegen.
Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen Euroblume für Wärmepumpen definiert sind. Alle Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2011 das EHPA-Gütesiegel erhalten haben, erreichen automatisch die geforderten COP-Werte. Die Einführung der Euroblume-Kriterien wurde bereits in der zurzeit gültigen Förderrichtlinie als Förderbedingung ab dem 1. Januar 2012 genannt. Sie sind auch im EEWärmeG §14 als rechtliche Grundlage des MAP durch Verweise verankert.
Laut BAFA sei eine „plötzliche Zäsur in der Förderung“ nicht zu befürchten, nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen werde künftig von der Förderung ausgeschlossen sein. Zurzeit befinden sich allerdings in der 75 Seiten umfassenden BAFA-Förderliste Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem COP (A2/W35) zwischen 2,9 und 4,42, Sole/Wasser-Wärmepumpen (B0/W35) mit einem COP zwischen 3,7 und 5,1 und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (W10/W35) zwischen 4,36 und 6,6. Vermutlich handelt es sich bei einigen Listeneinträgen von Wärmepumpen mit auffällig niedrigem COP-Wert bereits um Karteileichen, insbesondere bei den Sole/Wasser-Wärmepumpen wird sich die Förderliste aber darüber hinaus deutlich lichten, auch bei einigen namhaften Heiztechnikanbietern. Manche Anbieter wird es in der Förderliste, die momentan nur das Vorhandensein bestimmter Prüfzertifikate als Eintragskriterium hat, ohne verbesserte Produkte künftig gar nicht mehr geben. Das muss nicht unbedingt auf zu geringe Effizienz hinweisen, sondern kann auch daran liegen, dass der erforderliche Prüfaufwand bei Kleinserien oder individueller Fertigung zu teuer ist.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Dezember 2011 |
Neue Komponenten und Verfahren sollen Vakuum-Isolations-Paneele verbilligen
Dünne und trotzdem leistungsfähige Dämmplatten mit Vakuum-Isolations-Paneelen (VIP) sind teuer. Als High-End-Produkte werden sie vornehmlich in energiesparende Kühlschränke eingebaut. Neue Komponenten und Produktionsverfahren sollen jetzt jedoch die Kosten senken - damit auch Planer und Bauherren mehr von der Technologie profitieren können.
Steigende Heizölkosten haben in Deutschland einen Renovierungsboom ausgelöst. Um die Energiekosten zu senken, investieren immer mehr Hausbesitzer in wärmedämmende Fassaden. Die marktüblichen Dämmschichten haben jedoch einen Nachteil: Sie tragen auf. Die etwa 20 Zentimeter dicke Außenhaut verändert die Optik des Gebäudes und kann erhebliche Folgekosten verursachen: neue, tiefere Fensterbretter müssen montiert, mitunter sogar Dächer verlängert werden.
Fraunhofer-Forscher entwickeln jetzt neue Folien für Vakuum-Isolations-Paneele (VIPs), mit denen sich Häuser ohne umfassende zusätzliche Baumaßnahmen dämmen lassen. Die Platten sind etwa zwei Zentimeter dick und dennoch genauso leistungsfähig wie eine klassische 15 Zentimeter starke Dämmschicht aus Polyurethanschaum. Das Innenleben der VIPs besteht meist aus pyrogener Kieselsäure. Eine Hightech-Folie hält das Material zusammen und sorgt dafür, dass keine Luft eindringt.
Im nächsten Schritt wollen die Forscher den Produktionsprozess noch weiter vereinfachen und Langzeittests durchführen. Bisher mussten die Paneele nur zwölf Jahre durchhalten - das entspricht der mittleren Lebensdauer eines Kühlschranks. Die Baubranche stellt höhere Anforderungen: Fünfzig Jahre sollte eine Fassade halten. Noller und seine Kollegen testen jetzt die Stabilität von Folien und Dämmelementen in Klimakammern, die den jahreszeitlichen Wechsel von Hitze und Frost, Feuchtigkeit und Trockenheit simulieren. Die Ergebnisse sollen in wenigen Monaten vorliegen.
Sobald die neuen VIPs in großen Stückzahlen produziert würden, werde der Preis fallen. Dann seien die dünnen Paneele auch für die Bauindustrie interessant, davon sind Sextl und Noller überzeugt.
(Quelle: bauletter.de)
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| Dezember 2011 |
Neue EU-Energieeffizienzlabel für Haushaltsgeräte verpflichtend
Das neue EU-Energieeffizienzlabel für Haushaltsgroßgeräte und Fernseher wird ab dem 30. November verbindlich. Piktogramme sollen Auskunft über weitere technische Eigenschaften eines Geräts geben.
Neu ist auch die Energieeffizienzklasse A+++ für sehr effiziente Kühl- und Gefriergeräte. Für Fernsehgeräte wird es erstmals ein europaweit einheitliches Energieverbrauchsetikett geben und dabei Energieeffizienzklasse A die beste sein.
Am 20. Dezember wird die neue Kennzeichnung auch für Waschmaschinen und Geschirrspüler verpflichtend. Für Elektrobacköfen, Raumklimageräte, Wäsche- und Waschtrockner bleibt das EU-Label in seiner bisherigen Form gültig. Hier sind besonders energieeffiziente Geräte nach wie vor mit der Energieeffizienzklasse A gekennzeichnet.
(Quelle: berliner-impulse.de)
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| Dezember 2011 |
Brennwerttechnik für Holzpelletkessel
Mit Einführung der Brennwerttechnik für seine Pelletskessel setzt der Biomasse-Spezialist Fröling Maßstäbe für hocheffizientes und umweltfreundliches Heizen mit dem nachwachsenden Brennstoff Holz. Die Pelletskessel der Serie P4 Pellet 8 bis 25 können mit der innovativen Brennwerttechnik ausgestattet werden. Das Brennwertmodul nutzt die Energie aus der Abgasluft, die bei konventionellen Anlagen durch den Schornstein entweicht und ermöglicht so einen Kesselwirkungsgrad von über 104 %, bezogen auf den unteren Heizwert. Ein Vorteil des Brennwert-Wärmetauschers von Fröling ist, dass er jederzeit nachrüstbar ist.
Die Abgasluft aus dem Brenner wird durch einen zusätzlichen Wärmetauscher an der Rückseite des Kessels geleitet. Er ist aus korrosionsfestem Edelstahl gefertigt und kühlt die Abgasluft etwa 8-12° Kelvin über dem Heizungsrücklauf ab, so dass der enthaltene Wasserdampf weitgehend kondensiert. Die dabei freigesetzte Energie wird dem Heizsystem zugeführt und es wird weniger Verbrennungsenergie benötigt. Dies senkt den Pelletsverbrauch und mindert die Heizkosten. Zusätzlich wird durch den Einsatz eines Brennwert-Wärmetauschers auch ein erheblicher Teil des Feinstaubs ausgefiltert. Durch die automatische Spüleinrichtung reinigt sich das Brennwerttechnik-Modul regelmäßig selbst.
Ein paar einfache Voraussetzungen genügen, damit der Brennwert-Wärmetauscher in der Neuinstallation oder Nachrüstung optimal genutzt werden kann. Dazu gehören ein feuchteunempfindliches und rußbrandbeständiges Abgassystem sowie ein Kanalanschluss, um das Kondensat und das Spülwasser aus dem Wärmetauscher abzuleiten. Ideal um hohe Wirkungsgrade zu erzielen ist zudem eine Installation mit möglichst niedrigen Rücklauftemperaturen, wie sie beispielsweise für Fußboden- oder Wandheizungen typisch ist.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Dezember 2011 |
Photovoltaik: Heliatek erreicht 9,8 Prozent Effizienz mit organischer Zelle
Die Dresdner Heliatek GmbH hat nach eigenen Angaben einen Weltrekord für organische Solarzellen aufgestellt. Mit einer 1,1 Quadratzentimeter großen Tandemzelle sei ein Wirkungsgrad von 9,8 Prozent erreicht worden, teilte das Unternehmen. Mit. Das Fraunhofer ISE CalLab habe die Zelleffizienz zertifiziert. Den Sachsen war bereits Ende 2010 ein Effizienzrekord von 8,3 Prozent gelungen.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Biopan: Lehmbau auf die trockene Art
Mit Biopan, einer neuen Lehmbau-Platte, will die Essener Techno Physik Group die baubiologisch sowie raumklimatisch günstigen Eigenschaften des Naturbaustoffs Lehm in Form einer Trockenbau-Platte verfügbar machen. Die Bauplatte soll sich ebenso einfach verarbeiten lassen wie herkömmliche Ausbauplatten.
Lehm ist neben Holz der älteste Naturbaustoff der Menschheit. Er hat in baubiologischer Hinsicht gegenüber vielen, heute üblichen Baumaterialien einige Vorzüge - dazu zählt die feuchteregulierende, atmungsaktive und antibakterielle Wirkung. Darüber hinaus ist Lehm schimmelresistent, geruchsneutral und schadstofffrei - gute Gründe, die erklären, warum der ökologische Baustoff in den letzten Jahren eine Renaissance erlebt hat. Dass er bislang nicht noch weitere Verbreitung fand, könnte u.a. mit der aufwändigen Verarbeitung zusammenhängen: Lehm ist ein typischer Baustoff für „händische Nassbauverfahren“. Diese Arbeitsweise erfordert mehrere Arbeitsschritte und gilt daher als zeit- und kostenintensiv.
Mit der neuen Biopan-Platte lässt sich Lehm nun im Trockenbau-Verfahren für Holz- und Metallständerkonstruktionen nutzen, was ihm neue Anwendungsbereiche erschließt. Beispielsweise bei An- und Umbauten im Haus, wenn Räume geteilt, ein Dachgeschoss ausgebaut oder Innenwände bei der Renovierung eines Altbaus eine neue Oberfläche bekommen sollen. Auch bei der heute im Neubau verbreiteten Metallständerbauweise steht mit der Biopan-Trockenbauplatte nun eine ökologische Alternative für den Innenausbau zur Verfügung und das nicht nur in Wohnungen, Hotel- und Krankenräumen, sondern auch in Versammlungsräumen, Schulräumen, Hörsälen, Ausstellungs- und Verkaufsräumen.
Die Biopan-Platten sind nach DIN 4102, Teil 1, als nicht-brennbarer Baustoff (A1) geprüft. Das natürliche Mineral Vermiculit, ebenfalls Bestandteil von Biopan, verleiht der Platte die hohe strukturelle Stabilität. So hat Biopan auch die Standsicherheitsprüfungen für nichttragende Trennwände nach DIN 4103 bestanden.
Interessant für den Verarbeiter dürfte auch das Plattengewicht sein, das bei der Standarddicke der Biopan-Platte von 15 mm bei 12 kg/m² liegt. Die Platten werden standardmäßig angeboten in den Formaten ...
- 2500 mm x 1250 mm sowie
- 1500 mm x 1250 mm.
Die Lehmbauplatten können mit konventionellen Werkzeugen ver- und bearbeitet werden, beim Schneiden, beim Anbringen an Stützen, beim Verschrauben und beim Verspachteln.
Biopan wird wegen seiner nachgewiesenen positiven Eigenschaften vollumfänglich vom Institut für Baubiologie in Rosenheim empfohlen.
(Quelle: bauletter.de)
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| November 2011 |
Photovoltaik-Neuentwicklung: CIGS Dünnschicht-Modul mit 17,4 Prozent Effizienz
Die Solibro GmbH, ein Tochterunternehmen der Q-Cells SE, hat mit seiner CIGS Dünnschicht-Technologie einen Wirkungsgrad von 17,4 Prozent bezogen auf die Aperturfläche erzielt. Laut Q-Cells sei ein so hoher Wert erstmalig im gesamten Dünnschicht-Bereich erreicht worden. Das Fraunhofer Institut für solare Energiesysteme ISE in Freiburg habe den neuen Weltrekord bestätigt, teilte das Unternehmen aus Sachsen-Anhalt mit. Alle Herstellungsprozesse, die bei der Produktion des 16 Quadratzentimeter großen Testmoduls verwendet wurden, könnten Q-Cells zufolge auf die Massenproduktion übertragen werden.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Solarförderung: Auch Brüderle und Kauder für 1.000-Megawatt-Deckel
Die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Rösler, den Zubau von Photovoltaik deutlich zu begrenzen, finden in der Regierungskoalition immer mehr Anhänger. Die Fraktionschefs von Union und FDP, Kauder und Brüderle, fordern Umweltminister Röttgen in einem gemeinsamen Schreiben dazu auf »bis zum 25. Januar 2012 eine Strategie zur Einhaltung der Zielmarke für die EEG-Umlage bei 3,5 Cent je Kilowattstunde vorzulegen«. Laut »Handelsblatt« greifen sie darin auch Röslers Vorstoß auf, den Zubau von Solaranlagen auf jährlich 1.000 Megawatt zu begrenzen. Alternativ schlagen sie vor, die Solarförderung drastisch zu beschneiden. Rösler hatte in den vergangenen Tagen mehrfach einen »Deckel« beim Zubau ins Gespräch gebracht und die Photovoltaik als Kostentreiber bezeichnet. Umweltminister Röttgen hatte sich dagegen für einen »atmenden Deckel« stark gemacht.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Strompreise: Steigende Kosten für mehr als fünf Millionen Haushalte zum Jahreswechsel
Nach einer aktuellen Erhebung des unabhängigen Verbraucherportals toptarif.de zu den bundesweiten Strompreisentwicklungen planen nach derzeitigem Stand mindestens 75 Unternehmen Preiserhöhungen für das Jahr 2012 von bis zu 9,1 Prozent. Im Durchschnitt müssen sich betroffene Verbraucher auf Preissteigerungen von 3,4 Prozent einstellen.
Neben Erhöhungen bei kleineren und mittleren Stadtwerken steigen die Strompreise auch beim viertgrößten deutschen Energieversorger Vattenfall in Berlin und Hamburg sowie bei anderen Lokalversorgern in Großstädten wie Mannheim, Bochum, Hannover (bereits zum 01. Dezember), Aachen und Rostock an. Erst zu Jahresbeginn 2011 hatte Vattenfall letztmalig die Preise unter anderem im Basis-Tarif um mehr als 10 Prozent erhöht, mit Verweis auf die gestiegenen Kosten zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Die Energieversorger begründen die anstehenden Preiserhöhungen beim Strom hauptsächlich mit gestiegenen Beschaffungskosten und höheren Netzentgelten für die Durchleitung von Strom zum Endkunden. So bewegen sich die börsennotierten Großhandelspreise für die Strombeschaffung seit dem Atomunglück in Fukushima im März zwischen fünf und zehn Prozent über dem vorherigen Niveau. Insgesamt zeigen die veröffentlichten Daten der Strombörse EEX in Leipzig, dass die für 2012 gehandelten Terminkontrakte der Versorgungsunternehmen knapp sieben Prozent über den Beschaffungspreisen von 2011 liegen.
Hinzu kommen – nach Jahren vergleichsweise konstanter Entwicklung – vielerorts wieder steigende Netzentgelte für Strom, welche die Anbieter auf ihre Endkunden umlegen können. Möglich wird der Anstieg der Netzgebühren vor allem durch eine entstandene Gesetzeslücke. So erklärte der Bundesgerichtshof im Sommer die pauschale Senkung der Netzentgelte um 1,25 Prozent pro Jahr für unwirksam. Als Konsequenz werden 2012 nach Jahren der Stagnation wieder deutlich höhere Transportkosten für Strom anfallen.
(Quelle: GebInfo.de)
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| November 2011 |
Politik: Erneut keine Einigung für Steuerbonus
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 22. November 2011 keinen Kompromiss zu dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ gefunden. Zuvor hatte er sich am 8. November 2011 ohne Vorzeigbares vertagt. Jetzt wurde der ersten von drei möglichen Einigungsversuchen ohne Ergebnis abgeschlossen. Scheitern zwei weitere Einigungsversuche, ist das Gesetz endgültig gescheitert.
Bei dem gescheiterten Vermittlungsversuch war vom Bund u.a. angeboten worden, auch Teilsanierungen in die Förderung aufzunehmen. Die Mehrheit der Länder beharrt jedoch auf einer vollständigen Finanzierung durch den Bund, bzw. einer entsprechenden Kompensation. Nach aktueller Ausgestaltung würden die Länder und Kommunen 57,5 % der direkten Mindereinnahmen tragen. Allerdings würden sie durch Beschäftigung und Mehrwertsteuereinnahmen von zusätzlichen energetischen Modernisierungen erheblich profitieren. Laut einem Bericht von sueddeutsche.de wächst nach dem vorläufigen Scheitern des Vermittlungsausschusses in der Regierungskoalition die Zahl derer, die für eine Konfrontation mit den Ländern plädieren.
(Quelle: GebInfo.de)
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| November 2011 |
KWK: 2012 wieder Mini-KWK-Förderung
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 29. November 2011 plant die Bundesregierung, die zusätzliche Förderung von Mini-KWK-Anlagen im nächsten Jahr wieder zu aktivieren. „Es ist vorgesehen, die Aussetzung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Haushaltsjahr 2012 zu beenden“ zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen.
Das 2008 eingeführte Mini-KWK-Impulsprogramm war im Frühjahr 2010 aufgrund der großen Nachfrage offiziell gestoppt worden, seit September 2009 hatte das für die Abwicklung zuständige BAFA keine Anträge mehr angenommen, da die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge bereits die Haushaltsmittel bis Ende 2010 vereinnahmt hatten. Anträge nach dem 1. August 2009 wurden sogar nachträglich abgelehnt.
Laut Süddeutsche Zeitung stehen für die zusätzliche Mini-KWK-Förderung im Jahr 2012 etwa 20 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittelausstattung ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre für ein verlässliches Anreizprogramm in einem breiten Leistungsbereich deutlich zu niedrig. Bei einem vorzeitigen Stopp würde dann der Markt einen massiven Dämpfer erhalten. Es ist darum eher anzunehmen, dass die Förderung auf den untersten Leistungsbereich und eventuell auf bestimmte Technologien, z.B. KWK-Anlagen mit Stirlingmotor, beschränkt wird.
(Quelle: GebInfo.de)
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| November 2011 |
Stromsubventionen und externe Kosten von Strom
Eine Studie der Agentur für Erneuerbare Energien e.V. hat die Subventionen für Strom seit den 1970er Jahren untersucht. Was bisher jedoch in keinem Strompreis Berücksichtigung findet sind die externen Kosten die bei der Produktion von Strom entstehen. Direkte und indirekte (Steuervergünstigungen) Subventionen sind der Studie nach wie folgt verteilt:
Energieerzeugung durch / Subventionen in Mrd. Euro von 1970 - 2010 / Umrechnung der Subvention in Cent je kWh
Steinkohle / 288,0 Mrd. / 3,2 Ct./kWh
Braunkohle / 66,9 Mrd. / 1,2 Ct./kWh
Atomkraft / 196,0 Mrd. / 4,1 Ct./kWh
Erneuerbare Energien / 39,2 Mrd. / 2,2 Ct./kWh
(Quelle: modernus.de)
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| November 2011 |
Regenerativen Strom aus Wind und Sonne als Gas speichern
Regenerativer Strom aus Wind und Sonne wird mittlerweile in solchen Mengen produziert, dass dieser Probleme bei der Einspeisung in das Stromnetz bereitet. Überschüssigen Strom in Gas umwandeln und speichern, kann eine Alternative werden.
Sogenanntes EE-Gas (erneuerbare Energien Gas) wird mittels dem Sabatier-Prozess hergestellt. Dabei wird mittels Elektrolyse aus Wasser Wasserstoff hergestellt. Dieser Wasserstoff wird dann mit Kohlendioxid in Methangas umgewandelt.
Dieses Methangas kann dann vollständig in das deutsche Erdgasnetz eingespeist werden. Somit steht dem Strom aus Wind und Sonne ein riesiger Speicher zur Verfügung. Das deutsche Erdgasnetz kann verschiedenen Berechnungen nach zwischen 200 TWh und 500 TWh speichern. Zum Vergleich: In Deutschland wurden 2010 ca. 620 TWh Strom erzeugt.
Die Umwandlung von Strom aus Wind und Sonne in Gas hat neben der Speicherung einen weiteren Vorteil. Das Methangas kann vielseitig eingesetzt werden. So steht es auch zur Wärmeerzeugung und der Mobilität in Gas-Autos zur Verfügung.
Die Audi AG beteiligt sich am Bau einer Pilotanlage der SolarFuel GmbH in Werlte. Die Pilotanlage soll eine Leistung von 6,3 MW (elektrisch) und 3,25 MW produzierten Biomethan haben. Dadurch sollen 1.000 Tonnen e-gas im Jahr produziert werden.
Der Wirkungsgrad des SolarFuel Power-to-Gas Verfahren beträgt derzeit ca. 60%. Mit einer KWK Anlage kann das Gas später energetisch fast vollständig wieder genutzt werden.
Die Umwandlung von Strom aus Wind und Sonne in Gas kann in der Zukunft eine sehr gute Möglichkeit sein, um überschüssigen regenerativen Strom zu speichern und vielfältig wieder zu verwenden.
(Quelle: modernus.de)
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| November 2011 |
Erneuerbare Energien sind keine Preistreiber für Industriestrom
Die zunehmende Einspeisung Erneuerbarer Energien ins Stromnetz wirkt sich auf dem Markt preisdämpfend aus. Das macht sich heute schon am Strompreis an der Börse bemerkbar. „Fakt ist, dass seit der Energiewende im Frühjahr die Börsenpreise für Strom stabil sind. Die Tendenz bei den Industriestrompreisen zeigt sogar nach unten“, erklärt der Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, Philipp Vohrer, anlässlich der Veröffentlichung neuer Marktdaten. Im europäischen Vergleich bewegen sich die deutschen Industriestrompreise im Mittelfeld.
Der Strompreisindex des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) ist in diesem Monat erneut gefallen und liegt erstmals seit dem Atommoratorium im Frühjahr 2011 wieder auf einem Wert von unter 170 Punkten. Gleichzeitig sind aus der Industrie aber immer wieder Klagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu hören, das den vorrangigen Marktzugang für regenerativen Strom und dessen Vergütungssätze regelt. „Solche Klagen sind wenig nachvollziehbar. Schließlich kommen mit der ab Januar geltenden EEG-Novelle viele weitere Industriebetriebe in den Genuss von EEG-Vergünstigungen“, stellt Vohrer klar. Statt der für Privathaushalte geltenden knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) wird die Umlage ab dem kommenden Jahr für noch mehr Großabnehmer auf bis zu 0,05 ct/kWh reduziert.
Nach einer Studie des Fraunhofer ISI im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) führte Strom aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2010 zu einer Absenkung des Börsenstrompreises um gut 0,5 ct/kWh. Bezogen auf den gesamten deutschen Stromverbrauch ergebe sich hieraus eine rechnerische Entlastung in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro, teilte das BMU mit. Damit dürfte laut der Studie die Entlastung für stromintensive Unternehmen in vielen Fällen sogar höher gelegen haben als die Belastung durch die reduzierte EEG-Umlage. Hinzu kommen Steuervergünstigungen für die Industrie. Laut Angaben der Wirtschaftsförderorganisation Germany Trade and Invest (gtai) sind die deutschen Industriestrompreise bei hohem Verbrauch denn auch niedriger als im EU-Mittel – eine Erkenntnis, zu der gtai noch vor den Beschlüssen zu erweiterten Ausnahmen der Industrie bei der EEG-Umlage kam.
Die Vergünstigungen bei der EEG-Umlage gelten ab Januar 2012 nicht wie bisher für knapp 600, sondern schätzungsweise für 6.000 Unternehmen. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die EEG-Umlage in den kommenden Jahren gegenüber dem aktuellen Niveau nicht sinken kann. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage in einer Mittelfristprognose pro Kilowattstunde auf 3,7 bis 4,7 Cent im Jahr 2013 geschätzt. Ohne die EEG-Ausnahmen für die Industrie hätte die EEG-Umlage nach einer Berechnung für das Bundesumweltministerium in diesem Jahr lediglich bei 3 ct/kWh gelegen, statt bei tatsächlich erreichten 3,5 ct/kWh. „Es grenzt an gezielte Desinformation, dass die EEG-Umlage immer wieder als Menetekel für eine angebliche Deindustrialisierung Deutschlands strapaziert wird“, so Vohrer. „Vielmehr sind es die Verbraucher und der Mittelstand, die in Deutschland maßgeblich die Energiewende schultern.
Und auch hier bleiben die Auswirkungen der Förderung Erneuerbarer Energien meist überschaubar“, sagt Vohrer. So habe die EEG-Umlage auch 2012 lediglich einen Anteil von 0,3 Prozent an den Ausgaben eines Durchschnittshaushaltes.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| November 2011 |
Heizkosten seit 2005 um 25 Prozent gestiegen
Kostete das Beheizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung mit Heizöl im Abrechnungsjahr 2005 noch durchschnittlich 720 Euro, zahlten Haushalte 2010 bereits 850 Euro (+18 Prozent). Für Verbraucher mit Erdgasheizungen fallen statt 685 Euro nun im Schnitt 805 Euro (+18 Prozent) an. Bei Häusern mit Fernwärme fiel der Anstieg von 705 Euro auf 880 Euro mit 25 Prozent am deutlichsten aus. „Vor allem die Energiepreise sind für diese Entwicklung verantwortlich“, sagt Stefanie Jank, Projektleiterin der Heizspiegelkampagne. Die energetische Modernisierung von Wohngebäuden bleibe daher wichtig. „Nur durch weniger Verbrauch an Heizenergie können Eigentümer sich und ihre Mieter langfristig von steigenden Energiepreisen unabhängiger machen“, so Jank.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| November 2011 |
Studie: Nur Solarworld wird in Deutschland überleben
Überkapazitäten und Preisverfall führen in den nächsten Monaten zu einer Marktbereinigung in der Solarindustrie, die nur gut aufgestellte Unternehmen überleben werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Schweizer Bank Sarasin & Co. AG, die börsennotierte Zell- und Modulhersteller unter die Lupe genommen hat. Gut positioniert seien beispielsweise Suntech Power, Trina Solar und Yingli Solar aus China, First Solar und Sunpower aus den USA sowie die deutsche Solarworld. Gefährdet sind laut der Untersuchung vor allem kleine bis mittelgroße Unternehmen, wie die deutschen Conergy, Q-Cells, Solar-Fabrik und Sunways. Von 2010 bis 2015 rechnet die Privatbank weltweit mit durchschnittlich 18 Prozent mehr Neuinstallationen pro Jahr. Europas Zubau nehme im selben Zeitraum um rund drei Prozent jährlich ab. Am stärksten entwickle sich Indien: Dort rechnet die Bank Sarasin mit einem jährlichen Wachstum von mehr als 100 Prozent.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Photovoltaik: PHOTON Preisindex - Leichtes Anziehen auf niedrigem Niveau bei Wechselrichtern
Wie der PHOTON Preisindex zeigt, sind die Angebotspreise für Wechselrichter in Deutschland in der vergangenen Woche wieder leicht nach oben gegangen. In der kleinsten Leistungsklasse bis fünf Kilowatt wurde der Preisverfall seit Anfang November fast vollständig wettgemacht. In der mittleren Leistungsklasse bis zehn Kilowatt liegen die Preise im Schnitt wieder bei 21 Cent pro Watt und damit so hoch wie seit Ende August nicht mehr. Die Durchschnittspreise für Module aus monokristallinem Silizium pendeln um einem Euro pro Watt. Der Preisindex wird jede Woche von der PHOTON-Redaktion erstellt. Grundlage sind die Angebotspreislisten von Händlern und Systemhäusern auf dem deutschen Spotmarkt. Der komplette Preisindex mit den Trends bei anderen Zelltechnologien, für verschiedene Herkunftsregionen sowie für Wechselrichter erscheint regelmäßig im Magazin »PHOTON Profi«.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Solarpolitik: Kritik an Röslers Deckel-Plänen
Mit seinem Vorschlag, den Zubau von Photovoltaikanlagen auf 1.000 Megawatt zu begrenzen, stößt Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler nicht nur auf Widerstand aus der Solarbranche. Auch eigenen Parteikollegen und das Bundesumweltministerium lehnen den Vorstoß ab. Das CDU-geführte Ministerium sprach sich klar für den sogenannten »atmenden Deckel« aus und verwies auf Kürzungen der EEG-Umlage in den vergangenen Jahren. In keiner anderen Industriebranche seien bislang »derartig große Subventionskürzungen« umgesetzt worden. Vor dem Hintergrund der Verluste, die viele deutsche Unternehmen bereits jetzt schreiben, wolle man die Photovoltaikindustrie »nicht abwürgen«, hieß es aus dem Haus von Bundesumweltminister Norbert Röttgen. FDP-Fraktionsvize Michael Kauch erklärte in der »Süddeutschen Zeitung«: »Wir werden darauf achten, dass mit der Umlage möglichst viel erneuerbarer Strom erzeugt wird und zugleich alle Technologien eine Entwicklungschance haben.« Die Grünen reagierten mit Unverständnis auf die Aussagen des Wirtschaftsministers. »Rösler wird mit diesem Vorschlag vom Wirtschaftsminister zum Innovationsfeind«, sagte die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Energieministerin Eveline Lemke. »Sonnenenergie gehört zum Regenerativ-Mix selbstverständlich dazu. Bürgerinnen und Bürger machen es überall im Land vor, wenn sie ihre Hausdächer zu kleinen Kraftwerken umbauen. Diesen positiven Prozess zu stoppen, wäre fatal«, so die Grünen-Politikerin.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Photovoltaik: Gigasolar bietet Module für 60 Eurocent an
Die chinesische Giga Solar Holding Co Ltd. hat auf der Messe EnerSolar+ in Mailand mit Kampfpreisen für Aufsehen gesorgt. Das Unternehmen bot sowohl mono- als auch polykristalline Solarmodule zur Lieferung in diesem Jahr zum Preis von 60 Cent pro Watt an. Das Angebot galt für das komplette Sortiment, Voraussetzung waren die Abnahme von mindestens 500 Kilowatt und Barzahlung. Wer noch auf der Messe bestellte und eine Lieferung für das kommende Jahr vereinbarte, musste sogar nur 55 Cent pro Watt bezahlen. Beide Preise galten für die Lieferung ab Hafen China. Giga Solar hat eine jährliche Produktionskapazität von vier Gigawatt bei Zellen und zwei Gigawatt bei Modulen.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Thermolut-Innendämmsystem mit Holzweichfaserplatten und Lehmputz
Schomburg verwendet bei seinem Thermolut-Innendämmsystem Holzweichfaserplatten und Lehmputz (Thermolut-DP180). Dem Lehmputz fällt dabei als Schnittstelle zwischen Raumluft und Dämmung eine wichtige Rolle zu: Durch sein Absorptionsverhalten kann er Wasserdampf und gasförmige Schadstoffe aus der Luft aufnehmen und diese speichern.
Die Thermolut-Dämmplatten lassen in Kombination mit dem Lehmputz ein gleichbleibend behagliches Raumklima erwarten, da sie feuchtigkeits- sowie klimaregulierend wirken und eine ideale Luftfeuchtigkeit von ca. 55% ermöglichen. Das System ist nämlich komplett dampfdiffusionsoffen und somit in der Lage, Feuchtigkeit aufzunehmen und im Bedarfsfall wieder abzugeben. Die Thermolut-DP180 Holzweichfaserplatte kann dazu laut Schomburg bis zu 20% ihres Eigengewichtes an Feuchtigkeit aufnehmen ohne nennenswert an Dämmwirkung zu verlieren. In der Sommerperiode diffundiert die Feuchtigkeit dann wieder aus.
Schomburg versteht Lehmputz sowohl funktional als auch gestalterisch als idealen Partner von Holzweichfaserplatten zur Innendämmung. Abgesehen davon, dass Lehmputz zu 100% wiederverwertbar ist, werden die Lehmputze des ostwestfälischen Herstellers laut eigenem Bekunden mit verhältnismäßig geringem Aufwand an Fremdenergie und Technik gewonnen und verarbeitet. Die Kosten für Erschließung, Transport, Baustelleneinrichtungen und Schalungen liegen demnach erheblich unter denen vergleichbarer Bautechniken. In der praktischen Anwendung lässt sich der Lehmputz zudem leicht reparieren und ist problemlos überarbeitbar.
Da Lehm ein sehr guter Wärmespeicher ist, ergänzen sich Wandheizungssysteme ideal zum Thermolut-System. Die Heizschlangen werden auf der Dämmplatte verlegt und anschließend mit Thermolut-UP11 überarbeitet. Der Lehmputz speichert die Wärme und gibt sie langsam an die Raumluft ab. Vorteile sind eine niedrige Vorlauftemperatur beim Heizungssystem und die lange Wärmespeicherfähigkeit des Lehms. Sehr angenehm für das Wohlbefinden im Raum ist in jedem Fall die Strahlungswärme, die von den entsprechenden Wandflächen ausgeht. Dies wird oftmals als noch angenehmer empfunden als die Strahlungswärme von Fußbodenheizungen.
(Quelle: bauletter.de)
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| November 2011 |
Superschlanke Aerogel-Innendämmung „StoTherm In Aevero” mit Wärmeleitzahl 016
Dämmsysteme auf der Basis von Aerogelen kamen zunächst vorrangig im Flugzeug- und Raketenbau zum Einsatz. Inzwischen findet das teure Hightech-Material, das es mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,013 bis 0,018 W/mK gibt, aber auch immer häufiger im Neubau und bei Sanierungen von Gebäuden Verwendung. So lässt beispielsweise das neue, Cutter-Messer-verträgliche Innendämmsystem „StoTherm In Aevero” durch Aerogel als Zuschlagstoff den Energieverbrauch auf platzsparende Weise schrumpfen - ohne die Fassade antasten und die Wohnfläche über Gebühr reduzieren zu müssen.
Viele Bestandsgebäude können nicht von außen gedämmt werden. In diesen Fällen muss eine Energiespar-Optimierung innen ansetzen. Obwohl moderne Baustoffe die bauphysikalischen Fallstricke dieser Variante der Isolierung längst gemeistert haben, konnte ein Nachteil der Innendämmung bislang nicht überwunden werden: die Verringerung der nutzbaren Raumfläche. Doch das neue Innendämmsystem „StoTherm In Aevero” verkleinert dieses Problem zur Randnotiz (nur eine Innendämmung mit Vakuum-Isolations-Paneele ist aktuell noch effektiver). Wegen seiner Wärmeleitfähigkeit von 0,016 W/mK genügen bereits extrem dünne Aevero-Dämmplatten (je nach Wandbildner 15 - 40 mm) zur Erreichung der gesetzlichen Vorschriften - in vielen Fällen sogar den anspruchsvollen Neubauanforderungen.
Grundlage dieser Leistung ist die auf einer Aerogel-Technologie basierende Sto-Aevero-Innendämmplatte. Sie beruht auf einer mikroskopisch kleinen offenporigen Struktur, deren Hohlräume so klein sind, dass die darin befindlichen Luftmoleküle in ihrer wärmeleitenden Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt werden. Das Aerogel selbst basiert dabei auf Siliziumdioxid, dem Grundstoff von Sand und Glas.
Das neue Dämmsystem ist diffusionsoffen, das heißt, es kommt ohne Dampfsperre aus. Ermöglicht wird dies durch den kapillaraktiven Klebe- und Armierungsmörtel StoLevell In Aevero. Die Schichtdicke des Klebers (5 - 10 mm) mit der ausgeprägten Fähigkeit Wasser aufzunehmen wird auf die Dicke der Dämmplatte abgestimmt. Anfallende Feuchte durchdringt das diffusionsoffene Dämmsystem und fällt in der Kleberschicht aus, wo sie kapillar verteilt und zwischengespeichert wird. Sobald die Umgebung es zulässt, wird die Feuchtigkeit durch Verdunstung wieder abgegeben.
Der Mörtel ist also Kleber und Funktionsschicht zugleich. Zusammen mit der Dämmplatte, den Zwischen- beziehungsweise Schlussbeschichtungen und dem Armierungsgewebe bildet er ein in sich geschlossenes System. Dieses gewährleistet sein perfektes Funktionieren durch die unverrückbare Systemtreue aller eingesetzten Produkte.
„StoTherm In Aevero” lässt sich ideal mit dem preiswerteren und ebenfalls diffusionsoffenen System „StoTherm In Comfort” kombinieren. Beispielsweise in Laibungen oder Heizkörpernischen, wo durch die geringe Dicke der vollflächig verklebten Platten zahlreiche Details wesentlich einfacher handzuhaben sind. Auch die Platten selbst sind problemlos und schnell zu verarbeiten, da sie mit einem Cutter-Messer zugeschnitten werden können. Als Zwischen- und Schlussbeschichtung eignen sich diffusionsoffene silikatische oder kalkgebundene Produkte des Sto-Innenraumsortiments, wodurch eine große Gestaltungsvielfalt sichergestellt ist.
Mit StoTherm In Aevero steht ab Herbst 2011 ein weiteres superschlankes Innendämmungssystem zur Verfügung, mit dem sich auch in Gebäuden, die bislang energetisch nicht zu verbessern waren, der Energieverbrauch senken und die Wohnbehaglichkeit steigern lässt. Dass dies problemlos für die Bausubstanz erfolgt, lässt sich durch Berechnungsverfahren wie WUFI nachweisen. Die hohen Qualitäten des neuen Systems wurden auch durch die intensiven Untersuchungen belegt, die Dr. Anatol Worch von der Braunschweiger Materialprüfanstalt für das Bauwesen vorgenommen hat. Sein Abschlussbericht bestätigt die bemerkenswerten Eigenschaften und attestiert dem Gesamtsystem im Rahmen der Anwendungsfelder „bauphysikalisch einwandfreies Funktionieren“.
(Quelle: bauletter.de)
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| November 2011 |
Neue Holzfaser-Dämmplatte von Steico für die oberste Geschossdecke
Viele Altbauten wurden mit einem Dachstuhl ausgeführt, der zwar begehbar ist, aber nicht für Wohnzwecke genutzt wird - ein typischer, ungedämmter Dachboden, über den bis zu 25% der Heizenergie entweichen können. Die Steico AG hat mit STEICOtop eine neue Holzfaser-Dämmplatte für die Dämmung der obersten Geschossdecke auf den Markt gebracht. Die Platten verfügen über eine verdichtete „Finish-Oberfläche“, die eine direkte Begeh- und Nutzbarkeit erlauben soll. Eine zusätzliche Abdeckung - z.B. mit Holzwerkstoffplatten - sei ist nicht erforderlich. Der Speicher könne umgehend wieder genutzt werden, z.B. als Lagerraum.
Mit einer 8 cm hohen Lage STEICOtop sollen sich bei einer 16 cm dicken Betondecke über 85% des bisherigen Wärmeverlustes einsparen lassen. Die aktuellen EnEV-Vorgaben würden bei zweilagiger Verlegung von STEICOtop 8 cm erreicht. Auch die erwarteten Anforderungen der geplanten EnEV 2012 sollten sich mit dem Steico-Dämmsystem problemlos erreichen lassen. Der Nennwert Wärmeleitfähigkeit wird mit 0,038 W/mK angegeben.
Mit einem Format von 40 x120 cm und Dicken von 8 bzw. 10 cm passen die STEICOtop Dämmplatten auch durch enge Dachluken. Die Verarbeitung erfolgt mit gängigen Werkzeugen für die Holzverarbeitung, z.B. mit einem elektrischen Fuchsschwanz. Bei Altbau-Betondecken sei in der Regel keine dampfbremsende Folie als Unterlage notwendig.
Viele Bereiche im Speicher sind nur schlecht zugänglich, z.B. rund um Stützen, Balken oder Sparren. Als Ergänzung zu den stabilen STEICOtop Dämmplatten empfiehlt Steico den flexiblen und klemmfähigen Holzfaser-Dämmstoff STEICOflex. Damit sollen sich auch knifflige Stellen fugenfrei dämmen und Wärmebrücken minimieren lassen.
Bei anderen Dämmstoffen wirken die notwendigen Abdeckplatten unter Umständen wie eine obenliegende Dampfbremse. Die STEICOtop Holzfaser-Dämmplatten sind hingegen diffusionsoffen und können eindringende Feuchte - z.B. bei einer nicht vollkommen dicht ausgeführten Holzbalkendecke - aufnehmen und wieder verdunsten lassen. So reduzieren sie das das Risiko von Feuchteschäden.
(Quelle: bauletter.de)
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| November 2011 |
Neu von Kingspan Unidek: Dachbodendämmung Uni-Loft in WLG 032
Die neue Dachbodendämmung Uni-Loft 032 basiert auf einem besser dämmenden grauen EPS-Dämmstoff. Mit einem Lambda-Wert von 0,32 W/mK werden entweder schlanke oder besonders hoch gedämmte Konstruktionen möglich. Der Dämmstoff mit der internen Bezeichnung Silver stammt vom Rohstofflieferanten Ineos Styrenics aus Köln und ist für alle drei Dachbodenelement-Varianten lieferbar.
Den in DEO-Qualität (Decke, Estrich, Ohne Schallschutzanforderungen) verfügbaren Dämmstoff liefert Unidek mit drei unterschiedlichen Oberflächen:
- OSB steht für schicke OSB-Platten,
- SP für preiswerte Spanplatten und
- MSP für feuchteresistente mit Melaminharz beschichtete Spanplatten; diese sind vor allem für den professionellen Einsatz auf viel genutzten Trockenböden von Mehrfamilienhäusern geeignet.
Alle Dachbodenelemente von Unidek verfügen über ein dreifaches Nut-Feder-System. Im Dämmstoff selbst sind zwei Reihen groß dimensionierter Nuten und Federn eingefräst - das so genannte Aerosafe-System. In der Plattenbeschichtung befindet sich nochmals ein Nut-Feder-System.
Mit den verschiedenen Plattenbeschichtungen entstehen homogene, komfortabel begehbare und leicht zu reinigende Dachbodenoberflächen. Die Uni-Loft-Elemente werden in den Maßen 1250 x 1000 mm oder 1250 x 675 mm produziert. Mit Elementdicken zwischen 81 und 181 mm sind alle Mindestanforderungen aus der heute geltenden ENEV 2009 aber auch die Anforderungen aus den zukünftigen ENEVs realisierbar.
(Quelle: bauletter.de)
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| November 2011 |
Photovoltaik: Rösler fordert 1.000-Megawatt-Deckel
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler will den Zubau von Solaranlagen deckeln. »Strom muss auch in Zukunft bezahlbar sein«, sagte Rösler der »Rheinischen Post«. »Richtig ist es, bei den größten Kostentreibern anzusetzen. Das ist vor allem die Photovoltaik. Die Reduzierung des Ausbaus auf 1.000 Megawatt pro Jahr wird maßgeblich dazu beitragen, die Kosten zu begrenzen« Die Arbeitsgruppe Energie der Bundesregierung habe bereits beschlossen, den Ausbau der Photovoltaik ab Mitte 2012 auf 1.000 Megawatt pro Jahr zu begrenzen, berichtete das Blatt. Bereits im Januar sollen die Pläne Umweltminister Norbert Röttgen vorgelegt werden. Röttgen soll auch ein Konzept erarbeiten, das die EEG-Umlage dauerhaft auf einem Niveau von 3,5 Cent pro Kilowattstunde hält. Die Reaktionen aus der Solarbranche ließen nicht lange auf sich warten. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. sagte bei »Spiegel Online« durch die 1.000-Megawatt-Grenze würde der Photovoltaikmarkt um 90 Prozent einbrechen. Auch der Europachef von First Solar warnte bei »Spiegel Online« vor den Folgen eines Deckels: »Man sieht in Ländern wie Spanien, in denen er eingeführt wurde, dass er den Markt zerstört.«
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Politik: Unterschiedliche Reaktionen auf EEG-Prognose
Die Prognose der vier Übertragungsnetzbetreiber, die EEG-Umlage könnte bis 2013 auf 3,66 Cent bis 4,74 Cent pro Kilowattstunde ansteigen, stößt in der Politik auf ein geteiltes Echo. Der Wirtschaftsflügel der Union nahm erneut die Solarförderung ins Visier. »Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien drohen aus dem Ruder zu laufen«, erklärte Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte: »Allein für die Photovoltaik rechnen die Übertragungsnetzbetreiber im Jahr 2016 mit Vergütungszahlungen von über 10 Milliarden Euro. Das wäre weit über die Hälfte der gesamten Vergütungszahlungen für erneuerbare Energien.« Außerdem würde die Industrie unter den international überdurchschnittlich hohen Energiepreisen leiden. Das gelte insbesondere für die energieintensiven Unternehmen. Der Sprecher für Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Josef Fell, kritisiert dagegen, dass immer mehr kostensteigernden Sonderfaktoren in der EEG-Umlage eingebaut würden. »Vor allem die Erweiterung der Privilegien der Industrie«, die sich von der Umlage befreien könne, trage zu deren Anhebung bei. Auch die eingeführten Liquiditätsreserven für Netzbetreiber und die neue Marktprämie seien Kostentreiber, so Fell. Das Bundesumweltministerium hält das gesamte Szenario, das der Prognose der Netzbetreiber zugrunde liegt, für »unwahrscheinlich«. Aus dem Ministerium hieß es, »die EEG-Umlage wird in den nächsten beiden Jahren relativ stabil bleiben und höchstens geringfügig ansteigen.«
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Studie: Photovoltaikmarkt in Europa schrumpft um ein Viertel
Die Marktanalysten von Solarbuzz Inc. sagen für den europäischen Photovoltaikmarkt ein moderates Wachstum zum Jahresende voraus. Im vierten Quartal könne die installierte Solarleistung im Vergleich zum Vorquartal um 22 Prozent wachsen. Allerdings werde der Markt bereits im ersten Quartal 2012 wieder um 72 Prozent einbrechen, so die US-amerikanischen Trendforscher. Laut Solarbuzz wird der Photovoltaikmarkt in Europa 2011 verglichen mit dem Vorjahr um 25 Prozent schrumpfen.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Prognose: Netzbetreiber rechnen mit 44 Gigawatt Solarstrom bis 2016
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben ihre EEG-Mittelfristprognose veröffentlicht. 50Hertz, Amprion, EnBW Transportnetze und Tennet erwarten bis 2016 eine installierte Leistung von rund 94 Gigawatt aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland. Mehr als 91 Prozent davon sollen aus Solar- und Windenergie kommen (Solar rund 44 Gigawatt und Wind rund 42 Gigawatt). Darüber hinaus wird von den Netzbetreibern aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen eine Prognose für die EEG-Umlage des übernächsten Jahres (2013) abgegeben. Diese liegt zwischen 3,66 und 4,74 Cent pro Kilowattstunde.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Photovoltaik: Grüne üben Kritik an Vorschlägen für 1.000-Megawatt-Deckel in Deutschland
Der energiepolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Hans-Josef Fell, hat Vorschläge kritisiert, die Solarförderung in Deutschland zu begrenzen. Fell schreibt auf seiner Internetseite, die vorgesehene Deckelung des Ausbaus gefährde deutsche Solarunternehmen und werfe Deutschland aus dem Rennen um die Zukunftstechnologie Photovoltaik. Hintergrund sind Berichte, nach denen die schwarz-gelbe Regierungskoalition angeblich eine drastische Kürzung der Solarförderung erwägt. Nach Informationen des Magazins »Focus« sollen Wirtschafts- und Umweltministerium bis Ende 2012 Pläne vorlegen, wie der jährliche Zubau von Photovoltaikanlagen auf 1.000 Megawatt begrenzt werden kann. Laut »Focus« hieß es aus der Arbeitsgruppe Energie der Bundesregierung, der Ausbau der vergangenen Jahre sei »technisch und finanziell nicht mehr verkraftbar«. Ein Sprecher des Umweltministeriums wollte sich zu der koalitionsinternen Arbeitsgruppe gegenüber PHOTON nicht äußern. Kanzlerin Merkel hatte bereits vor einigen Wochen eine Kappung der Förderung angedeutet.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
BMVBS und KfW starten neues Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“
Neue Impulse für mehr Energieeffizienz und Energieeinsparung in Kommunen setzen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die KfW mit dem neuen Zuschussprogramm „Energetische Stadtsanierung“. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ zur Verfügung gestellt. Kommunen, die die Energieeffizienz in ihren Stadtquartieren verbessern wollen, erhalten Zuschüsse für die Erstellung integrierter Sanierungskonzepte. Außerdem werden auch die Kosten für einen Sanierungsmanager, der die Umsetzung solcher Konzepte begleitet und koordiniert, bezuschusst. „Integrierte Konzepte sind die Grundlage einer intelligenten energetischen Sanierungspolitik. Damit solche Konzepte umgesetzt werden, braucht es letztlich auch Menschen, die die Umsetzung in die Hand nehmen und mit den Betroffenen vorantreiben. Wir fördern beides und stellen die Weichen für energieeffiziente und CO2-arme Kommunen“, sagt Detlev Kalischer, Bereichsleiter der KfW Kommunalbank. Das Programm ist ein Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050. Es startet zum 15.11.2011 mit einer Pilotphase in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern.
Antragsteller bei der KfW sind die Kommunen. Die Förderung nutzen können aber auch Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümer oder Eigentümerstandortgemeinschaften, die ein Interesse an der energetischen Aufwertung ihres Quartiers haben.
Ab 15.11.2011 können Kommunen Anträge in Abstimmung mit den Landesministerien an die KfW richten. Ab dem 01. Februar 2012 können Kommunen die Zuschüsse dann auch direkt bei der KfW beantragen.
Mit dem neuen Programm sollen im Stadtquartier Synergien erschlossen werden, indem der Sanierungsprozess über Einzelgebäude hinaus auf eine breitere städtebauliche Grundlage gestellt wird. Der Förderansatz zielt auf eine Verbesserung der Effizienz im gesamten Stadtwinkel ab. Er berücksichtigt auch die Wechselwirkungen energetischer Maßnahmen - etwa zwischen dem Grad der Gebäudesanierung und daraus resultierenden Anpassungserfordernissen in der Wärme- und Stromversorgung.
Mit der Zuschussförderung starten BMVBS und KfW die erste Stufe eines KfW-Programms zur Energetischen Stadtsanierung. Dieses wird in der Folgezeit um Darlehenskomponenten zur Finanzierung investiver Maßnahmen erweitert. Schon jetzt können die Akteure im Stadtwinkel zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen, wohnwirtschaftlichen oder gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z. B. Energieeffizient Sanieren oder Energieeffiziente Stadtbeleuchtung.
(Quelle: KfW.de)
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| November 2011 |
Das erste tatsächlich energieautarke Haus Europas gewinnt Plakette des Deutschen Solarpreises 2011
Die im Rahmen des Deutschen Solarpreises 2011 verliehene Plakette zeichnet herausragende und beispielhafte Initiativen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus. Das niedersächsische Bauunternehmen entwickelte das erste bezahlbare und tatsächlich energieautarke Haus Europas unter der Prämisse, dass dies ohne einen öffentlichen Stromnetzanschluss auskommen kann. Seine Bewohner haben keine Kosten für Öl, Gas oder Strom, damit sind sie tatsächlich völlig unabhängig von Energieversorgern.
Energieautarkie erhält das Haus von Helma aufgrund der durchdachten Kombination von Solarthermie und Photovoltaik. Die Sonne versorgt es nicht nur mit Strom für Haushalt, Haustechnik und im optimalen Falle für die Elektro-Mobilität, sondern ebenfalls mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser. Die solarthermische Heizanlage deckt je nach Standort in Deutschland bis zu 70 Prozent des gesamten Jahreswärmebedarfs. Dafür sammeln 46 Quadratmeter in die Dachfläche integrierte und idealerweise nach Süden ausgerichtete Kollektoren die Sonnenwärme. Ein 9,3 Kubikmeter großer Langzeit-Solarspeicher nimmt diese auf und speichert sie über Wochen oder gar Monate. Ergänzt wird dieses Heizkonzept mit einem 25 Kilowatt Stückholzofen, der für den restlichen Wärmebedarf sorgt. Auf den 161 Quadratmetern Wohnfläche des energieautarken Hauses herrschen so stets behagliche Temperaturen.
Gemessen an einem konventionellen Gebäude liegt der Primärenergiebedarf des Hauses mit 5 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr um 93 Prozent unter dem Wert, den die Energieeinsparverordnung für Neubauten vorschreibt und etwa 83 Prozent unter Passivhausstandard.
Darüber hinaus senkten die Planer den Haushaltstromverbrauch auf unter 2.000 kWh/a und integrierten zusätzlich zu den Kollektoren eine Photovoltaik-Anlage in das Dach. Diese erzeugt auf einer Fläche von 58 Quadratmetern die Menge Strom, die das Haus für seine Eigenversorgung mit Haushaltsstrom benötigt. Um den selbst erzeugten Strom flexibler einsetzen zu können, wird dieser in einem Elektroenergiespeicher (Akku) zwischen gespeichert. So kann ein Elektromobil zum Beispiel auch noch am Feierabend, mit eigenproduziertem Strom geladen werden.
Das Haus, als Symbiose aus Technik und Natur, bietet seinen Bewohnern umfassenden Wohnkomfort bei gleichzeitiger, energiewirtschaftlicher Zukunftssicherheit. Die monatlichen Einsparungen der Energiekosten wirken sich spürbar auf die Kaufkraft aus: Kontinuierliche Energiepreissteigerungen sind für die Bewohner dieses Hauses irrelevant.
Das energieautarke Haus wurde von den Projektpartnern Helma Eigenheimbau AG und der Sunstrom GmbH unter der Leitung des zweifachen Solarpreisträgers Timo Leukefeld entwickelt. Es steht als vollständig funktionsfähiger Prototyp in Europas modernstem Musterhauspark für Energiesparhäuser in Lehrte, Niedersachsen. Eine wissenschaftliche Begleitung erfolgt seitens der Technischen Universität Bergakademie Freiberg.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| November 2011 |
Statistik für 2010: Energieeffizienz stagniert
Deutschland konnte im vergangenen Jahr seinen Weg zu höherer gesamtwirtschaftlicher Energieeffizienz nicht im gewünschten Tempo fortsetzen. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) lag der Energieverbrauch je 1000 Euro Wirtschaftsleistung 2010 mit 6,2 GJ nur wenig unter dem Vorjahreswert. Seit 1990 hat sich der Energieverbrauch bezogen auf die Wirtschaftsleistung um durchschnittlich 1,62 %/a vermindert. Bei Berücksichtigung der Witterungs- und Lagerbestandseffekte lag die „gesamtwirtschaftliche Energieeinsparung“ zwischen 1990 und 2010 bei 1,8 %/a. Die Bundesregierung hält in ihrem Energiekonzept eine Steigerung auf deutlich über 2 %/a für notwendig, um die langfristigen energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen.
Die Industrie verzeichnete bei der Energieeffizienz 2010 leichte Einbußen. Gewerbe, Handel und Dienstleistungen verharrten auf dem Niveau des Vorjahres. In beiden Sektoren konnte jedoch die Effizienz beim Stromeinsatz weiter verbessert werden. Bei den privaten Haushalten stieg die Energieeffizienz insgesamt deutlich um 7,5 %. Beim Einsatz von Strom waren die Effizienzgewinne mit 1,7 % jedoch merklich geringer.
In der Langfristbetrachtung weist der Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Energieeffizienz von knapp 3 %/a seit 1991 die höchste Steigerung auf. Die Industrie spart seit 1991 jahresdurchschnittlich etwa 1,4 %. Die privaten Haushalte kommen auf eine durchschnittliche Veränderungsrate von ebenfalls knapp 1,4 %/a.
Eine weitere wichtige Kennziffer für den effizienten Umgang mit Energie ist der Pro-Kopfverbrauch. 2010 stieg der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland um knapp 5 % und erreichte 172 GJ. Dieser Zuwachs spiegelt die deutliche Zunahme der wirtschaftlichen Leistung im Zuge der konjunkturellen Erholung wider.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| November 2011 |
EWärmeG: Bald auch für Nichtwohngebäude?
Seit Anfang 2010 muss in Baden-Württemberg jeder Hausbesitzer in dem Moment, in dem er seine Heizung austauscht, ein Zehntel des jährlichen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Grundlage ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes. Laut einem Erfahrungsbericht zu dem Gesetz entschieden sich 42 % der Eigentümer zur Erfüllung ihrer Pflicht für Solarthermie, 18 % für feste Biomasse und 12 % für Biogas.
Auf dem Forum Zukunft Altbau am 9. November 2011 in Stuttgart nannte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller weitere Zahlen: Im Untersuchungszeitraum (Januar bis September 2010) konnten im Wohnungsbestand hochgerechnet ca. 16 % der aus Altheizungen entstehenden Gesamtemissionen eingespart werden. Für das Jahr 2010 bedeute dies eine Einsparung von 27.000 t CO2. Das EWärmeG liefere somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zudem konnte herausgearbeitet werden, dass der Mittelstand von der Sanierungspflicht profitiere, so Untersteller.
Als nächstes will die grün-rote Regierung Nichtwohngebäude in den Geltungsbereich des Gesetzes einbeziehen, kündigte der Umweltminister auf dem Forum Zukunft Altbau an. Außerdem werde die Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien von 10 auf 15 % geprüft. Einen Novellierungsentwurf für das EWärmeG werde sein Haus Mitte 2012 vorlegen.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| November 2011 |
CO2-Emissionen steigen weltweit erheblich an
Das Wochenmagazin „Spiegel“ berichtet über einen erheblichen Anstieg der weltweiten jährlichen CO2-Emissionen. Wörtlich heißt es in den Anfangszeilen des Berichtes „Die internationale Klimapolitik hat auf breiter Front versagt: Der CO2-Ausstoß ist von 2009 bis 2010 viel stärker gestiegen als prognostiziert. Das Ziel von maximal zwei Grad Erderwärmung wird zur Illusion - und das Interesse der Politiker an einem Kurswechsel versiegt.“
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| November 2011 |
Photovoltaik: Solarunternehmen weiten Produktionskapazitäten in Deutschland aus
Trotz harten weltweiten Wettbewerbs haben Teile der Solarwirtschaft ihre Produktionskapazitäten in diesem Jahr in Deutschland ausgebaut. Unternehmen aller Wertschöpfungsstufen – vom Siliziumhersteller bis zum Hersteller fertiger Module – investierten in neue Fertigungsstätten. So wuchs die Produktionskapazität für Photovoltaik-Module von 3,9 Gigawatt im Jahr 2010 auf rund 4,5 Gigawatt bis Ende 2011. „Die Unternehmen haben in die Produktion am Standort Deutschland investiert mit dem Ziel, Wertschöpfung und Know-how hier vor Ort zu sichern“, sagte Günther Cramer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), heute in Berlin. Gleichzeitig appelliert der Verbandsvorsitzende für die weltweite Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen.
In neue Fertigungskapazitäten hat beispielsweise der bayerische Siliziumhersteller Wacker Chemie AG am sächsischen Standort Nünchritz investiert. Die Anlagen produzieren polykristallines Reinstsilizium für Solarzellen. Insgesamt hat Wacker Chemie AG rund 900 Millionen Euro in die neue Fertigungsstätte im Landkreis Meißen investiert und schafft damit über 500 zusätzliche Arbeitsplätze.
Auch der thüringische Solarzellen- und Solarmodul-Produzent Masdar PV erweitert derzeit seinen Standort in Ichtershausen (Ilm-Kreis) um eine zweite Produktionslinie. Masdar PV investiert 120 Millionen Euro, wodurch sich die Solarzellenproduktion von derzeit 65 Megawatt mehr als verdoppeln wird. Die Zahl der Beschäftigten steigt um bis zu 100 auf 300.
Die SolarWorld AG hat ebenfalls im Mai ihre Solarmodulfertigung im sächsischen Freiberg ausgebaut. Das neue Werk „SolarFactory III“ startete mit einer Kapazität von insgesamt 250 Megawatt. Bis zum Jahresende soll die Fabrik auf 500 Megawatt hochgefahren werden. Mehr als 150 neue Arbeitsplätze wurden vor Ort geschaffen. Die Gesamtinvestitionskosten beliefen sich auf 350 Millionen Euro.
Erheblich investiert hat auch die Bosch Solar Energy AG, die im thüringischen Arnstadt das Kompetenzzentrum für Photovoltaik in Betrieb genommen hat, in dem die Forschung und Entwicklung, die Fertigung von Solarzellen und -modulen sowie ein Ausbildungszentrum unter einem Dach vereint sind. Insgesamt lässt sich Bosch das Zentrum 530 Millionen Euro kosten. Bis 2012 sollen dort 1.000 neue Arbeitsplätze entstehen.
In Frankfurt an der Oder hat zuletzt First Solar seine jährliche Produktionskapazität auf rund 500 Megawatt annähernd verdoppelt. In das neue Werk wurden rund 170 Millionen Euro investiert, es soll Solarmodule mit einer Gesamtleistung von rund 250 Megawatt produzieren. Zugleich erhöht sich die Zahl der Beschäftigten durch das zweite Werk in Frankfurt an der Oder von 650 auf mehr als 1.200 Mitarbeiter.
Aktuell erweitert die Centrosolar AG in Wismar ihre Fertigung um ein zweites Modulproduktionswerk und wird bis Ende des Jahres die Produktionskapazität von 200 auf 350 Megawatt erhöhen. Die Zahl der Arbeitsplätze könnte dann von 400 auf bis zu 700 ansteigen.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| November 2011 |
DMB: "Mieter müssen keine Kosten für Trinkwasseruntersuchung zahlen"
"Vermieter können die Kosten der seit 1. November 2011 vorgeschriebenen Legionellen-Überprüfung nicht einfach auf ihre Mieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung umlegen", stellte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, klar und reagierte damit auf entgegengesetzte Behauptungen von Eigentümerverbänden. "Die von Vermieterseite vertretene Rechtsauffassung ist aus unserer Sicht falsch. Die Kosten der Trinkwasseruntersuchung muss der Vermieter selbst zahlen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Umlage dieser Kosten auf Mieter."
Seit dem 1. November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung Eigentümern verbindlich vor, Wasserversorgungsanlagen einmal jährlich auf den Befall von Legionellen zu überprüfen. Betroffen sind Warmwasseraufbereitungsanlagen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Nicht betroffen von dieser Neuregelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser.
In der Trinkwasserverordnung ist die Kostenfrage der Legionellen-Überprüfung, schätzungsweise 150 bis 250 Euro pro Haus, nicht geregelt. Als Betriebskosten dürfen diese Kosten nur abgerechnet werden, wenn sie ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung genannt werden. Hiernach sind die Kosten der Wasserversorgung grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten. Dazu gehören aber neben den reinen Wasserkosten ausdrücklich nur die Kosten der hauseigenen Wasseranlage (eigener Brunnen), nicht aber Kosten für eine Wasseranlage, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist.
Siebenkotten: "Weder die Trinkwasser- noch die Betriebskostenverordnung erlauben die Weitergabe der Kosten an Mieter. Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage dürfen die Kosten nicht in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden. Geschieht dies doch, sollten Mieter die Zahlung verweigern und den örtlichen Mieterverein einschalten."
(Quelle: bauletter.de)
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| November 2011 |
Mieter müssen Badezimmer trocknen und lüften
Dass Vermieter eine ausreichende Beheizung, ein tägliches Lüften sowie ein Abtrocknen von Fliesen und Wänden im Badezimmer verlangen können, entschied das Amtsgericht Köln im August 2011.
Ein Mieter verklagte seinen Vermieter auf Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an seinem Badezimmerfenster. Die Silikonabdichtung und die Fugen der Duschkabine waren auch betroffen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige konnte keine verursachenden baulichen Mängel feststellen. Falsches Heiz- oder Lüftungsverhalten des Mieters konnte während der dreiwöchigen Messungen ebenfalls nicht ermittelt werden. Der Sachverständige führte jedoch aus, dass eine ordnungsgemäße Beheizung und Belüftung des Badezimmers durch den Mieter eine zukünftige Schimmelbildung vermeiden könnte.
Wegen der Ausführungen des Sachverständigen entschied das Gericht, dass die Schimmelschäden im Badezimmer von dem Mieter zu verantworten waren. Aus den Schadenssymptomen schloss das Gericht auf entsprechendes Fehlverhalten des Mieters. Das Gericht sprach unmissverständlich aus, dass ein dauergekipptes Fenster einem Schimmelbefall nicht vorbeugen kann. Zur Vermeidung von Schimmelbefall müsse mindestens einmal täglich stoßgelüftet werden. Ein Vermieter könne zudem in den kalten Jahreszeiten eine ausreichende Beheizung, tägliches Lüften sowie Abtrocknen von Fliesen und Wänden einer Dusche verlangen (AG Köln, Urteil v. 26.08.11, Az. 221 C 341/10).
(Quelle: VNR.de)
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| November 2011 |
Bundesnetzagentur senkt Netzrendite
Die Netzbetreiber in Deutschland erwirtschaften ihre Renditen über die sogenannten Netzentgelte, die jeder Stromabnehmer über seine Stromrechnung mitbezahlt. Allerdings ist die Preisgestaltung der Netzbetreiber nicht völlig frei, unter anderem deswegen, da sie in ihren jeweiligen Verteilungsgebieten eine Monopolstellung innehaben.
Die Netzbetreiber dürfen ab dem ersten Januar 2013 nun maximal eine Eigenkapitalrendite von 9,05 % bei Neu- und Erweiterungsinvestitionen erwirtschaften. Nach aktueller Regelung sind noch 9,29 % erlaubt.
Auch für Altanlagen sinkt die Eigenkapitalrendite von derzeit 7,56 auf 7,14 %. Die neuen Renditen sind für eine Periode von fünf Jahren festgeschrieben. Die Netzbetreiber hatten im Vorfeld immer wieder betont, die Rendite sei in Deutschland ohnehin schon sehr niedrig und gefährde den zügigen Netzausbau, der für die Energiewende eine Grundvoraussetzung darstellt.
Die Netzagentur ist dieser Argumentation allerdings nicht gefolgt. Matthias Kurth hatte schon vor Monaten betont, dass seiner Auffassung nach eher bürokratische Hürden den Netzausbau behinderten. Da die Renditen auf Strom- und Gasnetze zudem sehr sicher seien, stellten sie weiterhin eine interessante Anlagemöglichkeit für Geldgeber dar.
Die Netzbetreiber können aber dennoch zufrieden sein, sie hatten mit deutlich größeren Einschnitten gerechnet. Ursprünglich wollte Kurth die Rendite für Neuinvestitionen auf 8,2 % senken. Da die Netzagentur aber nur den Basiszinssatz von 4,23 auf 3,8 % verringert hat, bleiben größere Kürzungen aus. Dieser orientiert sich an den allgemein üblichen Zinsen am Kapitalmarkt. Der Risikozinssatz wurde dagegen nicht angetastet und verbleibt bei 3,59 %. „Aus unserer Sicht ist ein Risikozuschlag von 3,59 Prozent sehr attraktiv. Bei vergleichbaren Netzbetreibern in Europa, das zeigen Untersuchungen, beträgt der Risikozuschlag im Durchschnitt lediglich 3,43 Prozent," erklärte Netzagenturchef Kurth.
(Quelle: SonneWindWaerme.de)
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| November 2011 |
Windräder werden immer öfter abgeschaltet
Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen nimmt deutlich zu. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungsunternehmens Ecofys im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE). Demnach sind im Jahr 2010 bis zu 150 GWh Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung um bis zu 69 %.
Im Hinblick auf die Art der Abschaltung kommt die Ecofys-Studie zu dem Schluss, dass zwar die meisten Netzbetreiber nach § 11 EEG schalten, jedoch haben auch die Abschaltungen nach §13.2 EnWG stark zugenommen. Diese werden im Gegensatz zu den Abschaltungen nach EEG nicht entschädigt.
„Das sind alarmierende Werte. Hier geht wertvoller CO2-freier Strom verloren, nur weil der Netzausbau seit Jahren verschleppt wird. Vor dem Hintergrund, dass 2010 ein eher schlechtes Windjahr war, ist in den nächsten Jahren sogar noch von einer steigenden Tendenz auszugehen“, betont der Präsident des BWE, Hermann Albers.
Auch zahlenmäßig nahm der als Einspeisemanagement im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelte Stillstand von Anlagen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 Abschaltungen, waren es 2010 bereits 1.085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 % an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie. „Das klingt im ersten Moment noch moderat. Dahinter verbirgt sich jedoch ein für einzelne Regionen, etwa den Norden Deutschlands, schwerwiegendes Problem. Einige Windparks hatten dadurch Ausfälle von nahezu einem Viertel ihres gesamten Jahresenergieertrags“, erläutert Albers.
(Quelle: SonneWindWaerme.de)
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| November 2011 |
KfW fördert energieeffiziente Sanierung mit Darlehenszinsen von 1,00% in allen Laufzeiten
Die KfW Bankengruppe vergibt Förderkredite für energieeffiziente Sanierungen derzeit zum effektiven Jahreszinssatz von 1,00% in allen Laufzeiten. Dazu kommt bei besonders energiesparenden Umbauten ein Tilgungszuschuss von 2,5% bis 12,5%. Bei einem Kredit von 75.000 Euro für eine Umrüstung zum KfW-Effizienzhaus 55* müssen beispielsweise 9.375 EUR weniger zurückgezahlt werden.
„Mit Beginn der kalten Jahreszeit denken Bauherren verstärkt daran, ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch zu modernisieren und so dauerhaft Heizkosten zu sparen. Die attraktive Förderung soll einen Anstoß geben, das auch umzusetzen. Energiesparende Gebäude sind ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende. In Deutschland werden 35% der Energie für Heizen und warmes Wasser verbraucht“ sagt Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.
Private Bauherren und Wohnungseigentümergemeinschaften, die für die energetische Modernisierung der Eigentumswohnung oder des Ein- und Zweifamilienhauses keinen Kredit aufnehmen möchten, können alternativ einen Investitionszuschuss von bis zu 17,5% (max. 13.125 Euro pro abgeschlossene Wohnung) bei der KfW beantragen.
Auch den energieeffizienten Neubau fördert die KfW mit sehr günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Im Programm Energieeffizient Bauen liegen die effektiven Jahreszinsen derzeit zwischen 1,51% und 2,02%. Fast jede zweite neu hergestellte Wohnung in Deutschland wird mittlerweile mit „Energieeffizient Bauen“ gefördert. Das bedeutet, dass das energetische Niveau von Neubauten oftmals besser ist, als gesetzlich gefordert. Dadurch werden der CO2-Austoß und der Energieverbrauch deutlich reduziert.
(Quelle: KfW.de)
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| November 2011 |
Photovoltaik: Produktionskapazitäten wachsen langsamer
Der Ausbau der Produktionskapazitäten für Solarmodule, Zellen und Wafer wird sich nach Ansicht der britischen Marktforscher von IMS Research im nächsten Jahr dramatisch verlangsamen. Seit Beginn des Jahres 2010 haben die Unternehmen ihre Kapazitäten laut IMS um knapp 30 Gigawatt erweitert. Bis zum Ende dieses Jahres rechnet das Institut mit weltweiten Kapazitäten von mehr als 50 Gigawatt. Das entspräche einem Anstieg von 54 Prozent im Jahr 2011, so die Analysten. Gleichzeitig hätte sich die jährliche Nachfrage aber nur um 19 Prozent auf 23 Gigawatt erhöht. Für 2012 erwartet IMS Research nur noch einen Ausbau der Kapazitäten um weniger als zehn Prozent.
(Quelle: photon.de)
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| November 2011 |
Bis zu 67% Stromeinsparung bei Straßenleuchten ... ohne Spannungsabsenkung
Bis zu 35 Prozent der Energiekosten in Kommunen entfallen derzeit auf die Beleuchtung öffentlicher Straßen und Plätze. Diese Aufwendungen lassen sich nur durch eine deutliche Verbrauchsminderung im Bestand bremsen. Radikales Abschalten verärgert jedoch die Bürger.
Eine Möglichkeit, Straßenleuchten zu dimmen, besteht in der Absenkung der Spannung - ein physikalisches Prinzip, das aber wohl nicht immer alle Verantwortlichen überzeugen kann. Als Alternative kommt inzwischen in über 350 Kommunen eine Technologie der KD Elektroniksysteme GmbH aus Zerbst (Sachsen-Anhalt) zum Einsatz. Ihre nachrüstbare, kaum Schuhkarton große Dimmlight-Steuerung soll ohne Spannungsminderung den Verbrauch von bis zu 30 Quecksilberdampf- oder Natriumdampfhochdrucklampen á 100 Watt stufenlos und frei programmierbar um bis zu 67 Prozent reduzieren können. Und auch Einzelleuchten sollen sich wirtschaftlich damit regeln lassen.
Die Lampenspannung bleibt dabei laut KD Elektroniksysteme GmbH weitestgehend unangetastet. Dazu muss man wissen, dass diverse Leuchtmittel in Straßenleuchten im Gegensatz zu haushaltsüblichen Glühbirnen auf eine Absenkung der Stromspannung unter 190 Volt mit unkontrollierbarem Verlöschen reagieren. Bei der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Entwicklung wird stattdessen die vorhandene Netzspannung (1~ 230V 50Hz oder 3~ 400V 50Hz) controllergestützt in eine frequenzvariable Lampenspannung von 230V 50 Hz... 100 Hz umgewandelt. Durch die Erhöhung der Ausgangsfrequenz steigt der induktive Widerstand (der konventionellen Vorschaltgeräte) in den Lampen und die Stromaufnahme sinkt. Damit sinkt auch die Leistungsaufnahme, das Licht wird gedimmt. Die Ausgangsspannung bleibt bei diesem Verfahren fast unverändert bei 230V.
(Quelle: bauletter.de)
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| November 2011 |
ÖKO-TEST: LED-Lampen besser als Energiesparlampen
LED-Lampen sind nicht nur das Licht der Zukunft; Energiesparlampen sind sie heute schon in vielerlei Hinsicht voraus. Denn sie sind sparsamer, haltbarer und einige machen ein besseres Licht - das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung von ÖKO-TEST.
Das Frankfurter Verbrauchermagazin hat elf LED-Lampen mit Schraubgewinde, die in eine normale Lampenfassung eingeschraubt werden können, im Dauertest unter die Lupe genommen. Dabei zeigten die Produkte ihre Stärken: LED-Lampen bieten ein ausgeglicheneres Farbspektrum. Ein weiterer Vorteil sei die Sparsamkeit: Auch wenn die LED in der Anschaffung teuer sind, soll sich ihr Einsatz im Schnitt nach gut drei Jahren rechnen. Denn es seien bis zu 85 Prozent Energieeinsparung im Vergleich zur Glühlampe möglich. Energiesparlampen schaffen bei gleicher Testanordnung nur etwa 70 Prozent.
Allerdings gibt es offenbar auch noch einige Probleme zu lösen. Bedenklich sei beispielsweise das ausgeprägte Lichtflimmern der LED. Das könne das Auge zwar nicht mehr wahrnehmen, doch im Gehirn würden diese Pulse ankommen. Außerdem sei die Elektrosmogbelastung bei allen getesteten Lampen sehr hoch. Manche überschreiten laut ÖKO-TEST die TCO-Norm, die für Computermonitore erlaubt ist, um mehr als das Zehnfache. Das Magazin empfiehlt daher, LEDs nicht in Schreib- oder Nachttischlampen einzuschrauben und hier besser auf Halogenlampen zu setzen. Außerdem lasse die Helligkeit bei einigen Produkten stark zu wünschen übrig.
Jürgen Stellpflug, Chefredakteur des ÖKO-TEST-Magazins, resümiert: „Die LED-Technologie steht zwar noch am Anfang ihrer Entwicklung, aber in ihr steckt großes Potenzial. Sie sticht schon jetzt die Energiesparlampe aus und kann damit wirklich das Licht der Zukunft werden.“
(Quelle: bauletter.de)
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| November 2011 |
Start der Heizsaison: niedrige Preise für Holzpellets
Besitzer einer Holzpelletheizung müssen den Beginn der kalten Jahreszeit nicht fürchten. Im Gegensatz zu den aktuell rasant ansteigenden Preisen für Heizöl und Erdgas hat sich der Pelletpreis seit Jahren auf einem stabil niedrigen Niveau eingependelt. Dies gilt auch für den Beginn der Heizsaison. Für Oktober gibt der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) den Durchschnittspreis für Holzpellets in Deutschland, den DEPV-Index, mit 232,76EUR pro Tonne (t) an. Das ist ein saisonal bedingter leichter Anstieg von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat und um 2,3 Prozent im Vergleich zu 2010. Eine Kilowattstunde Wärme aus Pellets kostet 4,75 Cent, ein Kilogramm der kleinen Presslinge 0,23 EUR. Damit ist das Heizen mit Pellets 43 Prozent günstiger als mit Heizöl und rund 30 Prozent günstiger als mit Erdgas.
(Quelle: GebInfo.de)
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| November 2011 |
Strompreisprognose 2012: Anstieg um 4 Prozent wahrscheinlich
Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat ermittelt, dass die durchschnittlichen Strompreise für private Verbraucher zum Jahreswechsel um voraussichtlich 4 Prozent steigen werden.
Durch diese Preiserhöhungen muss ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh künftig rund 35 Euro brutto mehr für Strom bezahlen.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben bekannt gegeben, dass die EEG-Umlage von 3,53 Cent/kWh im Jahr 2011 auf 3,592 Cent/kWh im Jahr 2012 steigt.Der Verivox-Verbraucherpreisindex Strom liegt im November 2011 für einen Verbrauch von 4.000 kWh bei einem Bruttopreis von 974 Euro. Durch die erhöhte EEG-Umlage und die Doppelbesteuerung (Mehrwertsteuer) steigt dieser Durchschnittspreis auf 977 Euro, was einer jährlichen Mehrbelastung von 3 Euro entspricht.
Um die Entwicklung der Großhandelspreise für Strom zu ermitteln, wurde der volumengewichtete Jahresdurchschnitt aller für 2011 und 2012 gehandelten Terminkontrakte an der Strombörse EEX in Leipzig verglichen. Im Ergebnis haben sich die Strompreise für das Jahr 2012 um rund 3 Euro pro Megawattstunde erhöht. Für die Endverbraucherpreise bedeutet dies bei einer direkten Weitergabe eine Preissteigerung von 1,5 Prozent oder 15 Euro pro Jahr.
Ein weiterer Preisfaktor sind die Netznutzungsentgelte, deren Entwicklung derzeit noch nicht abschließend abgeschätzt werden kann. Die Netzbetreiber sind zwar dazu angehalten, die Entgelte für das Jahr 2012 bereits jetzt zu veröffentlichen, in vielen Fällen handelt es sich jedoch um vorläufige Werte, die sich zum Jahreswechsel noch einmal ändern können. Die 11 größten Netzbetreiber haben derzeit Erhöhungen der Netznutzungsentgelte von durchschnittlich 6,5 Prozent angekündigt. Wird dieser Trend auch von den anderen Netzbetreibern aufgenommen, erhöht sich der Endpreis für die Verbraucher um weitere 2 Prozent, was einer jährlichen Mehrbelastung von rund 17 Euro entspricht.
„Die Entwicklung der EEG-Umlage, der Großhandelspreise und der Netznutzungsentgelte deutet darauf hin, dass viele Verbraucher zum Jahreswechsel mit Preiserhöhungen rechnen müssen“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. „Wie hoch diese genau ausfallen werden, lässt sich aufgrund der noch unklaren Lage bei den Netzentgelten und der individuellen Preispolitik der einzelnen Versorger noch nicht abschätzen. Im Durchschnitt rechnen wir jedoch mit einer Steigerung von rund 4 Prozent. Die Strompreise für private Verbraucher in Deutschland steigen damit im zwölften Jahr in Folge“, so Reese.
(Quelle: GebInfo.de)
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| November 2011 |
Neuer EnEV-Entwurf Anfang 2012 erwartet
Am Referentenentwurf für die EnEV 2012 wird derzeit gearbeitet. Die ursprünglich geplante Verschärfung der Anforderungen um etwa 30 % ist vom Tisch. Der Entwurf wird voraussichtlich im Januar 2012 veröffentlicht. Das berichtete Ministerialrat Peter Rathert, Referatsleiter im Bundesbauministerium, bei einer Veranstaltung am 22. Oktober 2011 in Stuttgart. Eine Novellierung der EnEV ist erforderlich, um die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 umzusetzen. Dabei soll eine moderate Verschärfung für Neubauten und den Bestand aufgenommen werden, jedoch unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit für Mieter und Eigentümer. Wie hoch sie ausfallen wird, hänge von einem noch in Arbeit befindlichen Gutachten ab. Im Jargon der Bundesregierung wird sie trotzdem schon als „ambitionierte Erhöhung der Effizienzstandards“ bezeichnet.
Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt den „Niedrigstenergiegebäude“-Standard ab spätestens 1. Januar 2021 für Neubauten vor, bereits ab 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude. Allerdings muss noch national geklärt werden, was unter diesem Begriff konkret zu verstehen ist. Auch die Qualitätssicherung von Energieausweisen durch nationale Kontrollstellen muss umgesetzt werden. Wie dieser Punkt konkret geregelt wird, ist noch offen. Laut Rathert wird man aber wohl eher auf Bestehendes zurückgreifen, anstatt ein neues Kontrollsystem zu schaffen. Möglicherweise wird die Qualitätssicherung auch in die Hand der Bundesländer gegeben. Anmerkung: Die EU-Gebäuderichtlinie fordert hierzu von den Mitgliedstaaten das Erlassen und Veröffentlichen der zugehörigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 9. Juli 2012 und die Anwendung spätestens ab 9. Januar 2013. Laut § 18 Abs. 2 können die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren.
Eine weitere Änderung der kommenden EnEV betrifft die Grenze für die Aushangpflicht für Energieausweise in öffentlichen Gebäuden und Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, die von 500 m2 auf 250 m2 gesenkt wird. Weiterhin muss die Gesamteffizienz gemäß Richtlinie künftig in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen angegeben werden. Festgelegt werden muss noch, welcher Wert dafür herangezogen wird. Im Gespräch ist außerdem, Energieausweise zum einfacheren Verständnis mit einer Symbolik auszustatten – ähnlich wie bei den Energieeffizienzklassen der Weisen Ware. Es ist geplant, die Ansätze der Fraunhofer IBP-Studie EnEV easy aufzunehmen.
Rathert berichtete auch vom Sanierungsplan, an dem derzeit gearbeitet wird. Politisch gewollt ist die Senkung des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020. Dazu müsste jedoch die Sanierungsquote vier- oder fünfmal höher werden. Konkret würde das am Beispiel bedeuten, dass zwei Drittel der Gebäude in den nächsten Jahren mit einer Energieeinsparung von 30 % saniert werden müssten, um dieses Ziel erreichen zu können. Selbst mit einer Kombination von Fördermaßnahmen und gesetzlichen Anforderungen dürfte dies kaum realisierbar sein.
(Quelle: GebInfo.de)
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| November 2011 |
Test von Kamin- und Pelletöfen: Von "Gut" bis "Mangelhaft"
In der Novemberausgabe der Zeitschrift „test“ werden die Ergebnisse des aktuellen Kaminofen-Tests vorgestellt. Die vergleichende Untersuchung der Stiftung Warentest unterzog insgesamt 18 Öfen zu Preisen zwischen 200 und 9.000 Euro verschiedenen Prüfungen und Messungen. Untersucht wurden ...
- zwölf normale Kaminöfen, die mit Holzscheiten heizen,
- zwei Kaminöfen, die zusätzlich Wasser in einem externen Wasserspeicher erwärmen,
- zwei Öfen für den automatischen Betrieb mit Holzpellets, sowie
- zwei Pelletöfen mit Wasseranschluss.
Bei den Prüfstandsmessungen wurden die Staub-, Kohlenstoffmonoxid- und Stickstoffoxid-Emissionen gemessen sowie Wärmeleistung und Wirkungsgrad ermittelt. Die Tester prüften auch die Teillastfähigkeit der Öfen und die Emissionen im Teillastbetrieb. Daneben wurden Handhabung, Sicherheit und Verarbeitung in Augenschein genommen.
Im Ergebnis zeigen sich sehr deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen:
- Bei den Kaminöfen streuen die Ergebnisse in den Prüfkategorien Effizienz und Umwelteigenschaften, Handhabung, Sicherheit und Verarbeitung in einem recht breiten Bereich. Hier liegen die beiden teuersten Geräte, der Hark 44 GT ECOplus (3.100 Euro) und der Hase Jena (2.790 Euro) mit der Note „Gut“ vorn.
- Wer Holz besonders effizient nutzen möchte, sollte sich für einen Pelletofen erwärmen, der sich in Kombination mit einem Warmwasserspeicher als automatisches Heizsystem eignet. Besonders haben hier Calimax Twist 06 (8.850 Euro), Westfeuer Pueblo Aqua (8.050 Euro) und Wodtke BM 01 ivo.tec (8.750 Euro) abgeschnitten.
Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass eine hohe Verarbeitungsqualität eine wichtige Voraussetzung für gute Sicherheitseigenschaften, Emissionswerte und Wirkungsgrade ist.
Allerdings garantiert allein der Kauf eines technisch ausgereiften Kaminofens offenbar noch keinen effizienten und emissionsarmen Betrieb, denn der Betreibereinfluss ist ganz erheblich. Im Test wurden umfangreiche Handhabungsversuche mit den Kaminöfen vorgenommen, um z. B. die Auswirkung unterschiedlicher Holzfeuchte und verschiedener Holzauflagemengen zu prüfen. Hier zeigt sich, dass eine sachgerechte Bedienung für die Einhaltung möglichst geringer Staubemissionen von großer Bedeutung ist.
Im Ergebnis des Warentests bietet die Stiftung Warentest wertvolle Informationen und Hinweise, worauf bei der Auswahl und der Kaufentscheidung für Pellet- oder Kaminöfen zu achten ist. Aber auch wer bereits mit Kaminöfen heizt, bekommt in der Veröffentlichung wertvolle Tipps, wie die Geräte besonders effizient und umweltfreundlich zu betreiben sind.
Die Ergebnisse des Warentests Kaminöfen und weitere Beiträge zum Heizen mit Holz in Pelletheizungen und Kaminöfen können auch über die Internetseite test.de/pellets abgerufen werden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat über ihren Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) die Durchführung des Warentests mit einer finanziellen Förderung ermöglicht.
(Quelle: bauletter.de)
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| Oktober 2011 |
Energie in Bürgerhand: Privatleute treiben die Energiewende voran
Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland sind Bürgerinnnen und Bürger die mit Abstand wichtigste Gruppe unter den Investoren. Mehr als 50 Prozent der in Deutschland installierten Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen befinden sich im Eigentum von Privatpersonen und Landwirten. Für die Energiewende ist das Engagement von Privatpersonen damit ein entscheidender Impuls.
In den Sparten Photovoltaik und Windenergie an Land sind Privatpersonen traditionell die wichtigste Gruppe unter den Investoren. Zu diesem Ergebnis kommen das Marktforschungsinstitut trend:research und das Klaus Novy-Institut (KNi) in einer aktuellen, vom Bundesumweltministerium geförderten Studie. Daraus geht hervor, dass im Bereich Windenergie onshore mehr als jedes dritte installierte Megawatt (36,2 Prozent) im Jahr 2010 von Privatleuten investiert wurde. Ihr Anteil an der insgesamt installierten Leistung lag sogar bei mehr als 51 Prozent. Bei der Photovoltaik schnitt diese Investorengruppe ähnlich stark ab: Hier brachten es die Privatpersonen 2010 auf einen Anteil von mehr als 40 Prozent am Zubau. Die Landwirte steuerten darüber hinaus 21,8 Prozent bei. Fonds und Banken folgten weit abgeschlagen mit einem Anteil von rund 9 Prozent. Eine insgesamt untergeordnete Rolle für den Ausbau der Erneuerbaren Energien spielten bislang die großen Energieversorger.
Dass Erneuerbare-Energien-Anlagen gerade bei Privatleuten so gut ankommen, liegt nicht nur an der staatlich garantierten Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wie die Autoren der Studie betonen, ist die Eigentümerstruktur etwa im Bereich Photovoltaik auch wegen weiterer Vorteile dezentral geprägt. Die Studie nennt in diesem Zusammenhang die gute Verfügbarkeit und Handhabbarkeit dieser Technologie für Privatleute sowie für kleinere Gewerbe- und Industriebetriebe.
Den starken Auftritt der Privatpersonen bei der Onshore-Windkraft erklären die Wissenschaftler mit vergleichsweise überschaubaren Investitionssummen bei der Kooperation in Bürgerwindparks. Auch mit relativ geringem finanziellen Einsatz ist hier eine Beteiligung möglich. Das gilt ebenso für die Gesellschaftsform der Genossenschaft, die für den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen an Attraktivität gewonnen hat. Allerdings ist der Anteil der Kooperativen laut der Studie bislang überschaubar und noch deutlich ausbaufähig.
Für den Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, Philipp Vohrer, zeigen die Ergebnisse der Studie die wachsende Bedeutung dezentraler Versorgungsstrukturen in Deutschland. „Mit der Energiewende bieten sich Chancen, Beteiligungsmodelle und in anderen Bereichen bewährte, genossenschaftliche Strukturen verstärkt auch in der Energiewirtschaft zu etablieren. Das gilt für Windkraftanlagen ebenso wie für Solarstrom und die Energiegewinnung aus Biogas“, unterstreicht Vohrer.
Für Vohrer spielen die Privatpersonen bei der Umsetzung der Energiewende in den kommenden Jahren eine Schlüsselrolle. „Bürgerinnen und Bürgern bietet die Energiewende zunehmende Möglichkeiten, die Energieversorgung in die eigene Hand zu nehmen und am Aufschwung der regenerativen Energieproduktion teilzuhaben. Dies fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung“, so Vohrer.
(Quelle: HautechnikDialog.de)
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| Oktober 2011 |
Solarvergütung sinkt auf Niveau von Haushaltsstrompreis
Die Förderung für neue Solarstromanlagen wird zum Jahreswechsel um 15 Prozent sinken. Das teilt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) heute auf Basis der aktuellen Photovoltaik-Marktzahlen der Bundesnetzagentur mit. Damit wird die auf dem Hausdach erzeugte Kilowattstunde Solarstrom kleiner Solarstromanlagen mit 24,43 Cent vergütet (aktuell 28,74 Cent/kWh) und auf das Niveau von Haushaltsstromtarifen sinken.
„Die Solarbranche erfüllt das Versprechen, immer günstigeren Strom zu erzeugen. In Deutschland entwickelt sich die Photovoltaik in rasantem Tempo weiter in Richtung Wettbewerbsfähigkeit“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. Bereits 2012 wird Solarstrom vom eigenen Dach auf dem Preisniveau von Haushaltsstromtarifen ankommen. Spätestens 2014 können große Solarparks so günstig Strom produzieren wie Windkraft auf dem Meer. Körnig: „Dies sind wichtige Meilensteine der Energiewende.“
Für Verbraucher lohnt sich der Einstieg in die Solarstrom-Produktion weiterhin, zeigt sich der BSW-Solar zuversichtlich. Gerade in den letzten Monaten seien die Preise für schlüsselfertige Solarstromsysteme deutlich gefallen. Durch einen starken Wettbewerb, beachtliche Innovationserfolge und die zunehmende Massenfertigung konnten die Preise seit 2007 halbiert werden. „Wer selbst Solarstrom erzeugen möchte, ob auf dem eigenen Dach oder als Teilhaber an einer Bürgersolaranlage, sollte nicht nur auf Stichtage achten“, rät Körnig. „Eine Solarstromanlage hält länger als ein Auto. Deswegen sollte auch auf die Qualität der Komponenten, eine kompetente Beratung und die fachmännische Montage geachtet werden.“ Kostenlose Verbraucherinformationen rund um das Thema Solartechnik stellt der Verband im Internet unter www.solartechnikberater.de bereit.
Während die Kosten von Solarstrom weiter sinken, steigt zugleich die erzeugte Solarstrommenge steil an: Von 2009 bis 2011 hat sich die Solarstrom-Menge verdreifacht. Im ersten Halbjahr 2011 hat Solarstrom mit einem Anteil von 3,5 Prozent am Brutto-Stromverbrauch erstmals die Wasserkraft überholt. Bis 2020 wird nach Erwartungen des Bundesverbands Solarwirtschaft der Solarstrom-Anteil auf mindestens 10 Prozent steigen. Körnig: „Solarstrom wird zum Preisbrecher und zur tragenden Säule des Energiesystems der Zukunft.“
(Quelle: HautechnikDialog.de)
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| Oktober 2011 |
Sachsen: Keine Baugenehmigung für Solaranlagen notwendig
Der sächsische Landtag hat die Bauordnung im Freistaat geändert. Künftig benötigen Solaranlagen an oder auf Gebäuden keine Baugenehmigung mehr. Dies gilt auch für Freiflächenanlagen, sofern sie eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern nicht überschreiten. Die Änderung tritt zum 1. November 2011 in Kraft. Juristen sehen in den neuen Freiheiten aber auch Risiken, da der Bauherr seine Anlage ohne den Schutz einer erteilten Baugenehmigung errichtet. Martin Maslaton, Professor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und der Bergakademie Freiberg, erinnert daran, dass lediglich das eigentliche Genehmigungsverfahren wegfällt. Andere Anforderungen, wie das Bauplanungs-, Bauordnungs- und das Denkmalschutzrecht, müssten weiterhin eingehalten werden. Falls der Bauherr dies nicht beachte, drohe im schlimmsten Fall der Rückbau der Anlage, so Maslaton.
(Quelle: photon.de)
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| Oktober 2011 |
Griechen zahlen mit Helios-Projekt Schulden zurück
Griechenland hat sich verpflichtet, die zukünftigen Einnahmen aus dem Photovoltaikprojekt Helios und aus Privatisierungsmaßnahmen zur Schuldentilgung einzusetzen. Das erklärten die EU-Staats- und Regierungschefs in einer gemeinsamen Abschlusserklärung nach ihrem Gipfel in Brüssel. Insgesamt rechnet die EU mit Extraeinnahmen in Höhe von 15 Milliarden Euro zum Abtragen des hellenischen Schuldenbergs. Mit dem Helios-Projekt will Griechenland zehn Gigawatt Sonnenstrom produzieren und in andere EU-Länder exportieren. Bis zum Jahresende soll es dazu eine Rahmenvereinbarung mit den europäischen Partnern geben.
(Quelle: photon.de)
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| Oktober 2011 |
Photovoltaik: Solarvergütung sinkt zum 01. Januar um 15 Prozent
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2012 erhalten Anlagenbetreiber für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage. »In den vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 Megawatt gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung«, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Der Zubauwert von 5.200 Megawatt liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 Megawatt, der uns noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei.« Die Solarförderung sinkt jährlich um einen Basiswert von neun Prozent. Hinzu kommt eine weitere Absenkung, die sich nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen bemisst. In diesem Abrechnungsjahr (Oktober 2010 bis September 2011) wurde eine Schwelle von 4.500 Megawatt überschritten. Daher sinkt die Vergütung um weitere sechs Prozent, also insgesamt um 15 Prozent. Wäre die Marke von 5.500 Megawatt geknackt wurden, so wäre die Solarförderung um 18 Prozent gekappt worden. Maximal hätte die Vergütung um 24 Prozent sinken können, bei einem Zubau von 7.500 Megawatt.
(Quelle: photon.de)
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| Oktober 2011 |
Netzausbau: Netzagentur gewährt Netzbetreibern höhere Rendite
Die deutschen Netzbetreiber Tennet, 50 Hertz Transmission, EnBW Transportnetze und Amprion werden offenbar mehr mit dem Bau neuer Hochspannungsnetze verdienen, als ursprünglich vorgesehen. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf eine Quelle in der Regulierungsbehörde. Eigentlich wollte die Netzagentur die Rendite um 1,09 Prozent auf 8,2 Prozent absenken. Nun will man den Netzbetreibern entgegenkommen, so die ungenannte Quelle. Außerdem sollen sie die Kosten für den Netzausbau künftig schneller auf die Verbraucher umlegen können.
(Quelle: photon.de)
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| Oktober 2011 |
Frist zur Inspektion von Klimaanlagen abgelaufen
Eine weitere Frist zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung ist nach §12 der EnEV 2009 am 01.10.2011 abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten alle Anlagen inspiziert werden, die vor dem 1.10.1995 eingebaut wurden. Später eingebaute Anlagen müssen bis zum 01.10.2013 einer energetischen Inspektion unterzogen werden.
(Quelle: oekozentrum-nrw.de)
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| Oktober 2011 |
Neue KfW-Förderung für denkmalgeschützte Gebäude
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) plant, zum 01.04.2012 ein neues Förderprogramm „Effizienzhaus Denkmal“ für die Sanierung von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz einzuführen. Die bisherige Ausnahmeregelung für solche Gebäude läuft zum Jahresende aus. Anträge auf Ausnahmeregelungen können noch bis zum 31.12.2011 bei den regionalen Partnern der dena eingereicht werden.
(Quelle: oekozentrum-nrw.de)
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| Oktober 2011 |
Solarstrom: Nutzen steigt, Kosten bleiben stabil
Der Ausbau der Solarstrom-Nutzung ist nicht länger Ursache für steigende Strompreise. Stark gesunkene Erzeugungskosten und deutlich reduzierte Fördersätze für Solarstrom haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass auch ein starker weiterer Ausbau der Photovoltaik in Deutschland die Strompreise kaum noch erhöhen wird. Nach Erwartungen von Energieexperten wird Solarstrom spätestens 2014 das Förderniveau von Strom aus Offshore-Windkraftanlagen erreichen und langfristig zu einer der günstigsten Energieerzeugungsformen überhaupt werden.
Jüngste Berechnungen des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) zur Höhe der sogenannten EEG-Umlage, mit der Stromverbraucher den Umstieg auf regenerative Energie finanzieren, belegen: Jedes ab 2012 in Deutschland zusätzlich gebaute Gigawatt Solarstrom-Leistung erhöht die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Kosten-Umlage nur noch um 0,03 Cent pro Kilowattstunde Strom.
„Solarenergie kann nicht länger als Buhmann für steigende Strompreise herhalten. Einem weiteren starken Ausbau der Solarstromnutzung steht nun auch kostenseitig nichts mehr im Wege“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), heute in Berlin.
Während die Kosten von Solarstrom weiter sinken, steigt zugleich die erzeugte Solarstrommenge steil an: Von 2009 bis 2011 hat sich die Solarstrom-Menge verdreifacht. Im ersten Halbjahr 2011 hat Solarstrom mit einem Anteil von 3,5 Prozent am Brutto-Stromverbrauch erstmals die Wasserkraft überholt. Bis 2020 wird nach Erwartungen des Bundesverbands Solarwirtschaft der Solarstrom-Anteil auf mindestens 10 Prozent steigen. „Solarstrom wird zum Preisbrecher und zur tragenden Säule des Energiesystems der Zukunft“, so Körnig. Für dieses Jahr rechnet der BSW-Solar mit rund fünf Gigawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung. Zum Jahreswechsel wird in diesem Fall die Solarstromförderung erneut um 15 Prozent reduziert.
Hintergrund: Die Kosten von Solarstrom sinken rapide. Allein in den vergangenen fünf Jahren haben sie sich mehr als halbiert. Spätestens 2013 wird der in Deutschland auf dem eigenen Hausdach produzierte Solarstrom günstiger sein als die meisten Haushaltsstromtarife der Energieversorger. Dies ergeben Berechnungen der Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos. Schon 2013/2014 erreicht Solarstrom aus großen Solarstromanlagen das Förderniveau von Windkraftanlagen auf dem Meer (Offshore). Im Jahr 2017 könnten in Deutschland erste neue Solarstromanlagen auf Gebäuden mit einem hohen Anteil selbstverbrauchten Solarstroms komplett ohne finanzielle Förderung rentabel betrieben werden.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Oktober 2011 |
Baurecht: Gefälligkeiten kommen teuer zu stehen
Guten Freunden hilft man gerne und schreibt auch nicht immer gleich eine Rechnung. Auch Architekten greifen Freunden bei Planungen und kleineren Umbauten schon mal unentgeltlich unter die Arme und planen oder überwachen „nebenbei“ den einen oder anderen Bau. Vor diesem Freundschaftsdienst warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): Auch bei Freundschaftsdiensten haftet der Architekt und trägt das Risiko. Passiert etwas, muss er dafür gerade stehen.
Wegen des enormen Haftungsrisikos rät die ARGE Baurecht von solchen Gefälligkeiten ab. Auch unter Freunden sollten sich Architekten absichern, ganz wie bei jedem anderen Bauherren auch. Wahre Freunde werden dafür Verständnis haben. Zudem erinnert die ARGE Baurecht daran, dass bei Tätigkeiten für Familienangehörige ohnehin kein Versicherungsschutz besteht.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Oktober 2011 |
Wo lauern Fehler bei Luftdichtheitstests?
Ein Großteil der Luftdurchlässigkeitsmessungen an Gebäuden findet in Zusammenhang mit Verordnungen oder Förderprogrammen statt. Die Mehrzahl dieser öffentlich-rechtlichen Nachweise wiederum setzt bei Luftdichtheitstests auf die Vorschriften der Messnorm DIN EN 13829. In der Praxis aber kommt es bei diesen Tests immer wieder zu Abweichungen von der Norm, hat man beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) festgestellt. Um Anbieter wie Auftraggeber für mögliche Fehlerquellen zu sensibilisieren, macht der Verband auf einige grundlegende Problemfelder aufmerksam.
Manche Luftdurchlässigkeitsmessung ist von vornherein fehlerhaft. Der Grund: Sie wurde durchgeführt, obwohl die Randbedingungen dafür gar nicht gegeben waren. Diese sind in der einschlägigen Messnorm genau definiert. Beispielsweise darf der Mittelwert der natürlich vorkommenden Luftdruckdifferenz zwischen dem Inneren des zu prüfenden Gebäudes und seiner Umgebung 5 Pa nicht überschreiten. Der Messdienstleister muss diesen Wert sowohl vor als auch nach jeder Messreihe nach einem festen Verfahren ermitteln. Liegt dabei eines der Ergebnisse über der 5-Pa-Marke, ist die Messung nicht mehr normkonform und muss wiederholt werden – gegebenenfalls bei einem neuen Termin. Wer den Test dennoch als EnEV-Schlussmessung oder Ähnliches deklariert, mache sich rechtlich angreifbar, betont der FLiB.
Gleiches gilt, wenn eine andere Grundvoraussetzung nicht erfüllt ist: Ein normgerechter Luftdichtheitstest darf nämlich erst durchgeführt werden, nachdem sämtliche Arbeiten, die die luftdichtende Gebäudehülle betreffen können, abgeschlossen sind. Stellen Messdienstleister beim ersten Rundgang durchs Gebäude fest, dass dies nicht der Fall ist, können sie unter Umständen einen Test zur reinen Qualitätskontrolle vornehmen. Für die eigentliche Schlussmessung aber müssen sie zwingend einen zweiten Termin zu späterem Zeitpunkt ansetzen.
Doch auch, wenn die Randbedingungen stimmen, die Luftdurchlässigkeitsmessung sach- und normgerecht durchgeführt wurde und sämtliche Werte korrekt berechnet sind, kann es noch zu Fehlern kommen. Beispielsweise beobachtet man beim Fachverband, dass Dienstleister manchmal aus den für das Gebäude insgesamt ermittelten Messergebnissen unzulässigerweise Rückschlüsse auf die Luftdichtheit einzelner Bauteile oder Bauteilschichten ziehen. „Selbst wenn die Luftwechselrate Passivhausstandard entspricht, heißt das noch lange nicht, dass es keine nennenswerten Fehlstellen in der Luftdichtheitsebene gibt“, erläutert FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher. Diese lassen sich nur durch eine gezielte Leckageortung feststellen. Deswegen schreibt die Messnorm die Suche zumindest nach größeren Luftlecks verbindlich vor. Ein Blick ins ebenso obligatorische Messprotokoll gibt Aufschluss darüber, ob diese auch tatsächlich vorgenommen wurde.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Oktober 2011 |
EEG-Umlage steigt moderat auf 3,592 Cent
(Photon.de) Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben ihre Prognose der 2012 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage veröffentlicht. Tennet, Amprion, 50Hertz und EnBW rechnen mit einem Kapitalbedarf von rund 14,1 Milliarden Euro zur Förderung erneuerbarer Energien. Darin enthalten ist ein Nachholbetrag für die vergangenen zwölf Monate von etwa 700 Millionen Euro. Die EEG-Umlage, die jeder Stromkunde zahlen muss, steigt von derzeit 3,530 Cent pro Kilowattstunde auf 3,592 Cent. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte, die Gründe für das »stabile Niveau« der EEG-Umlage seien »der erwartete Anstieg der Preise an der Strombörse und ein geringerer Zubau an Photovoltaik-Anlagen« - gemessen am Boomjahr 2010, in dem rund 7,4 Gigawatt an solarer Leistung installiert wurden. Die Netzbetreiber rechnen in diesem Jahr mit einem Zubau der Größenordnung von 6,5 Gigawatt und für das kommende Jahr mit 4,5 Gigawatt. Damit wären nach ihren Berechnungen bis Ende 2012 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 28,3 Gigawatt am Netz.
Deutliche Kritik an der erneuten Erhöhung der EEG-Umlage übte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). »Für diesen Anstieg ist einzig und allein die Politik verantwortlich. Sie hat Ausnahmeregelungen für die Industrie erweitert, eine teure Marktprämie eingeführt und den Netzbetreibern zusätzliche finanzielle Rücklagen zugestanden«, sagte BEE-Präsident Dietmar Schütz. »Die Kosten für den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren werden auf immer weniger Schultern verteilt.« Auch die Grünen kritisierten die Regelungen, nach denen sich große Unternehmen nahezu komplett von der EEG-Umlage befreien können. » Erneuerbare Energien drücken an der Strombörse massiv die Spotmarktpreise. Dort kaufen die stromintensiven Unternehmen ein und profitieren von den niedrigeren Preisen. Es handelt sich um die gleichen Unternehmen, die sich um die EEG-Umlage drücken«, stellte der energiepolitische Sprecher der Partei, Hans-Josef Fell, klar. Bundesumweltminister Norbert Röttgen betonte dagegen, die »stabile Entwicklung der EEG-Umlage« verdeutliche, dass »die Maßnahmen zur Kostenbegrenzung Wirkung zeigen«. Welche »Maßnahmen« er genau damit meinte, ließ der Minister allerdings offen.
(Interessante Ergänzung aus bauletter.de) Über die EEG-Umlage finanzieren die Stromverbraucher den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Für rund 650 Unternehmen mit einem jährlichen Mindeststromverbrauch von 100 Gigawattstunden (GWh) ist die EEG-Umlage jedoch "gedeckelt". Sie zahlen im niedrigsten Fall lediglich 0,05 Cent pro Kilowattstunde Strom. Die Strommenge, die dieser Regelung unterliegt, wird von den Übertragungsnetzbetreibern in diesem Jahr auf 74 Terawattstunden (TWh) beziffert. Für das kommende Jahr gehen die Netzbetreiber sogar von 84 TWh aus, die weitgehend von der Umlage befreit sind. Allein diese zusätzlichen 10 TWh erhöhen die EEG-Umlage für alle anderen um 0,1 Cent pro Kilowattstunde.
Ab 2013 will die Bundesregierung die Zahl privilegierter Unternehmen noch einmal massiv ausweiten: Sie senkt den Mindeststromverbrauch, um in den Genuss der "gedeckelten" Umlage zu kommen von 100 Gigawattstunden auf 10 Gigawattstunden pro Jahr. Die Mehrkosten für die "normalen" Stromverbraucher variieren dabei zwischen 300 und 500 Millionen Euro. "Die Solidargemeinschaft für die Energiewende wird zunehmend kleiner", stellt Schütz fest.
Darüber hinaus wird den Übertragungsnetzbetreibern ab kommendem Jahr die Bildung zusätzlicher finanzieller Rücklagen in Höhe von 390 Millionen Euro zugestanden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Dieser finanzielle Puffer hat an der künftigen EEG-Umlage in Höhe von 3,59 Cent einen Anteil von 0,1 Cent.
(Quelle: photon.de und bauletter.de)
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| Oktober 2011 |
Heizspiegel 2011: Kostenanstieg bei ölbeheizten Häusern um 35%
Die Heizkosten ölbeheizter Häuser sind im vergangenen Jahr um rund 35 Prozent gestiegen. Bei Erdgas und Fernwärme fiel der Anstieg weniger drastisch aus. Das geht aus dem Bundesweiten Heizspiegel hervor, den die gemeinnützige co2online GmbH zum siebten Mal veröffentlicht. Projektpartner ist wie in den Jahren zuvor der Deutsche Mieterbund (DMB). Der vom Bundesumweltministerium geförderte Bundesweite Heizspiegel 2011 liefert Vergleichswerte zu Heizkosten, Heizenergieverbrauch und CO2-Emissionen zentral beheizter Wohngebäude für das Abrechnungsjahr 2010. Mit diesen Werten und ihrer Heizkostenabrechnung können Mieter und Eigentümer feststellen, ob die aktuellen Heizkosten günstig oder zu hoch sind. Für den Heizspiegel wurden bundesweit knapp 88.000 Gebäudedaten ausgewertet.
Der aktuelle Heizspiegel zeigt: Das Beheizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung mit Heizöl kostete im vergangenen Jahr durchschnittlich 850 Euro. Das sind 220 Euro (+34,9%) mehr als 2009. Mieter mit Erdgasheizungen zahlten 805 Euro und damit 20 Euro mehr (+2,5%) als im Jahr davor. Die Heizkosten für Fernwärme stiegen ebenfalls um 20 Euro auf 880 Euro (+2,3%). „Für diese Entwicklung verantwortlich sind vor allem die Preisexplosion beim Heizöl und der um durchschnittlich 13 Prozent gestiegene Heizenergieverbrauch in Folge des harten Winters“, sagt Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer von co2online.
Eine Entlastung der Verbraucher ist nicht in Sicht, warnen co2online und der Deutsche Mieterbund. „Gegenüber dem Vorjahr sind die Heizölpreise in diesem Jahr weiter gestiegen – im Schnitt um 25 Prozent. Die Gaspreise liegen knapp vier Prozent über dem Erdgaspreis von 2010 und Fernwärme wurde fast sieben Prozent teurer“, sagt Hengstenberg. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, weist darauf hin, dass ein Viertel aller Gasversorger für den Herbst weitere Preiserhöhungen von durchschnittlich elf Prozent angekündigt hat. Deshalb bleibe die energetische Modernisierung von Wohngebäuden unverzichtbar. „Nur so können Eigentümer sich und ihre Mieter auf lange Sicht unabhängig von der Energiepreisentwicklung machen“, so Siebenkotten.
(Quelle: bauletter.de)
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| Oktober 2011 |
Keine chemischen Holzschutzmittel mehr im Innenbereich von Gebäuden
Seit dem 4. Oktober 2011 sollten im Innenbereich von Wohnungen, Wohnhäusern und Bürogebäuden keine chemischen Holzschutzmittel mehr Anwendung finden. An diesem Tag trat eine entscheidende Änderung der Holzschutznorm DIN 68800-1, allgemeiner Teil, in Kraft. Sie regelt den Stand der Technik zur Verwendung von Holzschutzmitteln. Durch die Übernahme der Norm in die Landesbauordnungen erhält sie de facto Gesetzescharakter.
Laut Deutschem Naturschutzring (DNR) ist es dem Normungsexperten der Umweltverbände, Karl-Jürgen Prull, "nach jahrelangem hartnäckigem Kampf" gelungen, den Vorrang des baulichen Holzschutzes vor dem chemischen Holzschutz trotz heftigen Widerstandes der Bauchemie durchzusetzen. Die gesamte deutsche holzverarbeitende Wirtschaft, der Bund Deutscher Zimmermeister und die Fertighausindustrie würden diesen Paradigmenwechsel aus der Erkenntnis heraus mitgetragen, dass getrocknetes Holz, wenn es vor Feuchtigkeit und Insekten fachgerecht geschützt ist, nicht gefährdet ist.
Seit den 70er Jahren und dem nachfolgenden Xylamon-Prozess, dem größten Umweltverfahren der deutschen Justizgeschichte, kommt es immer wieder zu erheblichen Gesundheitsschäden beim Einsatz chemischer Holzschutzmittel. "Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen erst kürzlich erklären musste, über die verwendeten Mengen chemischer Holzschutzmittel in Deutschland und über die Belastung der Umwelt durch Biozide aus dem Bautenschutz keinerlei Informationen zu haben", erklärt DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. So sei in einer zweijährigen Fütterungsstudie über die Auswirkungen eines heute noch eingesetzten Holzschutzmittels mit dem Wirkstoff Kupfer-HDO festgestellt worden, dass 80% (!) der beim Test eingesetzten Versuchstiere einen Darmtumor erlitten.
Umso verhängnisvoller sei jetzt die Entscheidung der Bauchemie, gegen die neue Holzschutznorm von der Öffentlichkeit unbemerkt beim DIN ein Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen. Offensichtlich solle der Absatzmarkt mit jährlich über 100 Millionen Dollar Umsatz in Westeuropa nicht kampflos preisgegeben werden. Normungsexperte Prull verwies darauf, dass Dachstühle von Wohngebäuden sich zukünftig rechtlich gesehen nicht mehr wie bisher außerhalb vom Gebäude befinden, sondern zum Innenbereich gehören. Dieser Aspekt habe eine große Bedeutung bei einem nachträglichen Ausbau zu Kinder- oder Schlafzimmern. Das Ende des chemischen Holzschutzes sei auch aus Gründen des Arbeitsschutzes für Zimmerleute wichtig. Außerdem falle zukünftig weniger Sondermüll in Form von chemisch behandelten Hölzern an.
(Quelle: bauletter.de)
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| Oktober 2011 |
Photovoltaik: Siliziumpreise auf Talfahrt
Die Preise für Polysilizium haben auf Wochensicht den größten Abschlag seit Juni verzeichnet. Auf dem Spotmarkt, auf dem zum aktuellen Kurs sofort bezahlt und geliefert wird, fielen die durchschnittlichen Siliziumpreise in der Wochen vom 3. bis zum 10 Oktober um 5,8 Prozent auf 43,78 US-Dollar pro Kilogramm, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg. Multikristalline Solarzellen verbilligten sich laut Bloomberg um 4,1 Prozent auf 70 US-Cent pro Watt.
(Quelle: photon.de)
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| Oktober 2011 |
Bankenverband: Hypothekenzinsen historisch niedrig
Des einen Freud, des anderen Leid: Während Sparer sich mit historisch niedrigen Zinsen für Bundeswertpapiere begnügen müssen, haben Bauwillige gut lachen. Denn die Kreditzinsen für Baudarlehen waren noch nie so günstig wie derzeit.
Hypothekendarlehen mit 10 Jahren Zinsbindung waren im September 2011 zu Effektivzinsen von durchschnittlich unter 3,5 Prozent zu haben. Vor gut zehn Jahren lagen die Zinsen für Hypothekarkredite noch bei über sechs Prozent.
(Quelle: bauletter.de)
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| Oktober 2011 |
KWK: Neue Stromsteuer-Durchführungsverordnung hinterlässt Chaos
Zu einer großen Verunsicherung im KWK-Markt hat die Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 20. September 2011 geführt, die am 30. September 2011 in Kraft trat.
Nach Aussagen des Leiters der Unternehmenskommunikation der LichtBlick AG wird das Schwarmstromkonzept mit dem Zuhausekraftwerk finanziell nicht von dieser Regelung betroffen sein. Betroffen sind aber Energiedienstleister und Energieversorger, die in einer Stadt mehrere Anlagen zentral regeln und den Strom im Stadtnetz vermarkten. Bereits eine größere BHKW-Anlage kann dann in Verbindung mit vielen Kleinanlagen dazu führen, dass wegen Überschreitung der 2 MW-Grenze die Stromsteuerbefreiung für alle KWK-Anlagen hinfällig wird.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Oktober 2011 |
Röttgen zur Solarförderung: Keine weitere Kürzung der EEG-Umlage
Bundesumweltminister Röttgen (CDU) widerspricht seiner Parteivorsitzenden, Bundeskanzlerin Merkel. Es gebe »keine konkreten Vorhaben«, die Förderung für die Photovoltaik über das bereits bekannte Maß hinaus abzusenken, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die eine Kappung der Solarförderung im nächsten Jahr vorsieht, sei gerade erst in Kraft getreten. »Wir planen jetzt nicht, das Gesetz im Quartalsrhythmus zu ändern«, so der Minister. Merkel hatte zuvor eine weitere Kürzung angedeutet hatte. Die Solarförderung sei zwar bereits massiv beschnitten worden. »Aber ich bin mir nicht sicher, ob wir nicht weiter rangehen müssen«, erklärte die Kanzlerin wörtlich.
(Quelle: photon.de)
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| Oktober 2011 |
Merkel löst Diskussion über Solarförderung aus
Die jüngsten Aussagen von Bundeskanzlerin Merkel zur Photovoltaik stoßen bei Unternehmen, Verbänden und politischen Gegnern auf Kritik. Der energiepolitischer Sprecher der Grünen, Hans-Josef Fell, warf Merkel vor, Verunsicherung zu stiften. Anstatt die Solarbranche zu verunsichern, solle die Bundesregierung endlich eine Solarstrategie auf den Tisch legen und nicht kampflos den Chinesen einen der größten Zukunftsmärkte überlassen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) verwies darauf, dass »Solarstrom sehr schnell rentabel und mittelfristig zu einer der günstigsten Energien überhaupt« werde. »Für Verbraucher wird Solarstrom vom eigenen Dach bereits im nächsten Jahr günstiger sein als Steckdosenstrom - und zwar in Deutschland. Spätestens 2014 produzieren Solarparks schon auf dem Kostenniveau von Offshore-Windkraft, was weit unter den Verbraucherpreisen liegt«, teilte der Verband mit. Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender der IBC Solar AG warnte eindringlich davor, »die Förderung für Solarstrom über das bereits beschlossene Maß hinaus zu beschneiden«. Ohne die Photovoltaik werde »die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende nicht gelingen«. Zudem profitiere Deutschland »ökonomisch von einer starken Solarbranche, da die Wertschöpfung zu großen Teilen im Land« erfolge. Merkel hatte auf einer CDU-Regionalkonferenz in Magdeburg Medienberichten zufolge Kritik an der Solarförderung geübt. Die aufgewendeten Mittel stünden in keinem rationalen Verhältnis zum Ertrag, sagte Merkel laut der Nachrichtenagentur Reuters. Dem Bericht zufolge schloss die Kanzlerin nicht aus, dass es weitere Kürzungen bei der Solarförderung geben werde. Allerdings nannte sie in diesem Zusammenhang weder genaue Zahlen noch einen möglichen Zeitplan.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Oktober 2011 |
Droht dem Zuhausekraftwerk das AUS?
Die Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom September 2011 könnte das AUS für das Zuhausekraftwerk von Lichtblick und VW bedeuten. Aber nicht nur das – auch alle anderen virtuellen Kraftwerke sowie mittels Leitwarte gesteuerte KWK-Anlagen von Stadtwerken und Industriekunden könnten bei Überschreitung der 2 MW-Leistungsgrenze als Summe der Einzelleistungen gemäß der Neuregelung der Stromsteuer unterliegen.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Oktober 2011 |
237 Gasversorger kündigen Preiserhöhungen an
Der Winter kommt, das Gas wird teurer. 237 Gasanbieter haben für Oktober und November Preissteigerungen von durchschnittlich 10 Prozent angekündigt.
Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh entspricht dies einer jährlichen Mehrbelastung von 126 Euro.
Die Preiserhöhungswelle treibt auch den bundesdeutschen Durchschnittspreis nach oben. Der Verivox-Verbraucherpreisindex Gas notiert im Oktober 2011 bei 6,37 Cent pro kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh entspricht dies Jahreskosten von 1.275 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die bundesdeutschen Gaspreise damit um rund 6 Prozent angestiegen (Oktober 2011: 6,01 Cent/kWh). Aufgrund der dauerhaft hohen Ölpreise im Jahr 2011 ist mit weiteren Gaspreiserhöhungen im Laufe des Winters zu rechnen.
Verbraucher, die von Preiserhöhungen betroffen sind, müssen diese nicht klaglos hinnehmen. Mit Hilfe unseres Gaspreisvergleichs kann schnell und unkompliziert festgestellt werden, ob günstigere Gasangebote verfügbar sind. Durch den Wechsel zu einem günstigeren Gasanbieter mit vergleichbaren Tarifkonditionen (ohne Vorauskasse) lassen sich derzeit durchschnittlich 343 Euro sparen.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Oktober 2011 |
Versicherung für Geothermie-Bohrungen
Wärmepumpen-Anlagen mit Erdwärmesonden ermöglichen eine effiziente Nutzung von Umweltwärme und eine preisgünstige Raumkühlung. Rund 250.000 erdgekoppelte Wärmepumpen-Anlagen gibt es zurzeit in Deutschland. Schadenereignisse durch Geothermie-Bohrungen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Beispielsweise wurden im Juli in Baden-Württemberg etwa 25 Häuser beschädigt. Es wird angenommen, dass durch eine Geothermie-Bohrung zwei grundwasserführende Schichten verbunden wurden und dadurch der Grundwasserspiegel abgesackt ist. Um Schäden durch Bohrmaßnahmen zu vermeiden, sind das Know-how und die Erfahrung qualifizierter Bohrunternehmen die wichtigste Stellgröße. Trotzdem verbleibt für die Bauherren und Nachbarn durch Unwägbarkeiten ein Restrisiko.
Der Versicherungsmakler Dr. Friedrich E. Hörtkorn GmbH hat gegen die Folgen aus dem Restrisiko in Kooperation mit dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP) „hörtkorngeothermic“ entwickelt. Im Falle eines Falles haftet der Bauherr, bis ein Verschulden nachgewiesen werden kann und gegebenenfalls eine Haftpflicht-Versicherung eintritt. Das kann im schlimmsten Fall mehrere Jahre dauern – die Nachbarn können aber ihre Schäden sofort beim Bauherrn geltend machen. „Wenn ein Schaden bei einer Bohrung eintritt, muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. Darum empfehlen wir allen Erdwärmesonden-Besitzern, das Risiko abzusichern“, erklärt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski.
Steffen Egolf, Leiter des Geothermie-Bereichs bei Dr. Hörtkorn: „Der Versicherer übernimmt – verschuldensunabhängig – Schäden, die durch Erdsondenbohrungen verursacht werden“. Erdhebung, Erdsenkung, Erdbeben, Erdrutsch, Anschnitt artesisch gespannter Grundwasserleitungen, Gasaustritt, Eintrag mikrobiologischer Verunreinigungen und der Hydraulische Kurzschluss zweier getrennter Grundwasserstockwerke und alle daraus entstehenden Schäden werden damit erstmals versicherbar. Bereits für unter 300 Euro (Einmalbeitrag für ein „normales“ Ein- bis Zweifamilienhaus) können Bauherren über hörtkorngeothermic Schäden und Kosten bis 1 Mio. Euro absichern. Damit es gar nicht erst zu einem Schaden kommt, ist die Beauftragung von qualifizierten und zertifizierten Bohrunternehmen Voraussetzung für den Versicherungsschutz, denn die meisten Risiken lassen sich durch qualifizierte, erfahrene Bohrunternehmen mit technisch aktuellem und einwandfreiem Gerät vermeiden.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Oktober 2011 |
Sanierte Gebäude sparen 52 % Heizenergie
Vollsanierte Gebäude mit Solarwärmenutzung benötigen 52 % weniger Heizenergie als vergleichbare unsanierte Altbauten. Dies ergaben Auswertungen von rund 1 Mio. Gebäudedaten von co2online. Ab sofort veröffentlicht die Gemeinnützige Beratungsgesellschaft statistische Auswertungen dieser Gebäudedaten regelmäßig im Trendreport Energie. „Die Ergebnisse zeigen: Die energetische Sanierung des Gebäudebestands spielt eine entscheidende Rolle für die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung – und damit auch für die Energiewende“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. Rund 75 % der 40 Mio. Wohneinheiten in Deutschland wurden vor 1978 also vor der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet. Sie umfassen damit das größte Energieeinsparpotenzial im Wohngebäudebestand.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Oktober 2011 |
KfW-Aktionsplan zur Energiewende
Durch den von der Bundesregierung beschleunigten Umbau der Energieversorgung rechnet die KfW kurz- und mittelfristig mit einem erhöhten Investitionsbedarf. Die KfW will die Umsetzung der Energiewende durch passende Finanzierungsangebote unterstützen. Die dafür relevanten Förderprogramme sollen zum 1. Januar 2012 ausgebaut werden. Ende September hat die Bankengruppe bereits über Eckpunkte informiert. Details zu den einzelnen Programmen sollen nach Abschluss der Abstimmungsgespräche mit den Ministerien bekanntgemacht werden, auch soll es dann entsprechende Merkblätter geben. Folgende Eckpunkte hat die KfW veröffentlicht:
1.Programme für private Haushalte und die Wohnungswirtschaft: Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 beschlossen, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in 2012 auf 1,5 Mrd. Euro aufzustocken und in gleicher Höhe bis 2014 zu verstetigen. Diese Entscheidung schafft für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ Planungssicherheit für Investoren und gibt Spielraum, die im Marktvergleich inzwischen sehr attraktiven Konditionen aufrecht zu erhalten. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ können beispielsweise aktuell Förderdarlehen mit Zinssätzen von 1,00 % p.a. in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 % beantragt werden. Zudem soll ab 2012 die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden und erhaltenswerter Bausubstanz substantiell vereinfacht werden.
2.Programme für Investitionen im kommunalen und sozialen Bereich:
a) Kommunal Investieren und Sozial Investieren: Im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur werden wir bereits zum 1. Oktober 2011 unser Förderangebot insbesondere für große Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz in den Basisprogrammen für kommunale Unternehmen (Kommunal Investieren) und soziale Organisationen (Sozial Investieren) durch Anhebung der Förderhöchstbeträge auf 50 Mio. Euro pro Vorhaben verbessern. Zudem werden wir im I. Quartal 2012 ein neues, besonders zinsgünstiges Förderangebot für Kommunen und kommunale Unternehmen zum Ausbau von Netz- und Speicherkapazitäten sowie zur zinsgünstigen Finanzierung von hocheffizienten Kraftwerken auf fossiler Basis (Gas) einführen.
b) Energetische Stadtsanierung: Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit dem Bund ein neues Förderangebot „Energetische Stadtsanierung“ im Ergebnis des Energiekonzepts der Bundesregierung, um künftig Energieeffizienzinvestitionen in Stadtquartieren noch stärker zu fördern. Mit diesem Angebot wollen wir neben Kommunen auch die Initiative privater Akteure im Quartier stärken. Über die Gebäudesanierung hinaus sollen zusätzliche Effizienzpotenziale in Energieverbrauchssektoren, z.B. in der Wärmeversorgung, erschlossen werden.
3.Programme für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
a) KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard: Im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard soll der Kredithöchstbetrag für alle Maßnahmen von bislang 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro angehoben werden. Damit soll dem gestiegenen Finanzierungsbedarf, u.a. beim sogenannten Repowering bestehender Anlagen, Rechnung getragen werden. Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Mio. Euro und kommunale Unternehmen ebenfalls zu den Konditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard angeboten werden sollen. Bislang gelten für diesen Antragstellerkreis die Konditionen des KfW-Unternehmerkredits außerhalb KMU.
Für Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sollen dann ebenfalls einheitliche Konditionen, unabhängig vom Antragsteller, gelten.
b) ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm: Die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen soll ab 1. Januar 2012 in einem eigenen Programm gebündelt werden. Der Kredithöchstbetrag von 10 Mio. Euro soll ebenfalls deutlich erhöht werden. Die förderfähigen Maßnahmen und die Kriterien hinsichtlich der nachzuweisenden Effizienzverbesserungen bei Neu- und Ersatzinvestitionen sowie bei Investitionen im Gebäudebereich bleiben unverändert. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sollen ebenfalls in einem eigenen Programm gefördert werden. Hierfür soll der Regelhöchstbetrag von derzeit 2 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro angehoben werden. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere umweltpolitische Förderwürdigkeit besitzt.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Oktober 2011 |
Umwelt: Seit 27. September lebt die Welt auf Pump
2011 fällt der „Global Overshoot Day“ auf den 27. September. Dieser Tag kennzeichnet symbolisch jenen Zeitpunkt, an dem die Menschheit die Menge an nachwachsenden Rohstoffen für ein Jahr verbraucht hat. Dazu berechnet das Global Footprint Network, USA, Kalifornien, jedes Jahr den Ökologischen Fußabdruck der Menschheit. Das Konzept des „Earth Overshoot Day“ wurde von der englischen NGO NEF (New Economic Foundation) entwickelt.
Für die Berechnung des Datums werden nach Informationen von WWF zwei Faktoren miteinander verglichen. Die auf der Erde verfügbare Biokapazität steht auf der einen Seite – sie ist gewissermaßen das „Einkommen“ aus natürlichen erneuerbaren Ressourcen. Die Biokapazität ergibt sich aus der Flächengröße eines Landes und dessen Produktivität. Wichtig ist dabei die Menge an Wäldern, Acker- und Weideland sowie Fischgründen. Hohe Ernteerträge erhöhen auch die Biokapazität. Demgegenüber, auf der Ausgabeseite steht der ökologische Fußabdruck (der sogenannte Footprint, gemessen in globalen Hektar pro Kopf). Er entspricht dem Bedarf an natürlichen Ressourcen, die wir für unseren Lebensstil benötigen. Darunter fallen beispielsweise die Produktion von Nahrung und Gütern sowie der Ausgleich der CO2-Emissionen.
Der „German Overshoot Day“ fiel in 2011 rechnerisch auf den 23. Mai. Deutschlands Biokapazität liegt bei 1,7 globalen Hektar pro Kopf, der ökologische Fußabdruck allerdings bei 5 globalen Hektar pro Kopf. EU-weit war die Biokapazität am 26. Mai aufgebraucht. Dass der globale Overshoot nicht noch größer ist, resultiert aus dem geringen Beitrag der armen und ärmsten Länder. 2010 wurde der Overshoot Day auf den 21. August abgeschätzt. Die deutliche Verschiebung für 2011 ist allerdings kein Zeichen einer Verbesserung der globalen Ressourcen-Situation sondern Ergebnis einer neuer methodischer Herangehensweisen zur Abschätzung der Biokapazität.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Oktober 2011 |
KWK: Üblicher Preis im 3. Quartal gesunken
Der für die Vergütung des in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Stroms ausschlaggebende „Übliche Preis“ ist im dritten Quartal gegenüber dem zweiten Quartal deutlich gesunken. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember erhalten BHKW-Betreiber nur noch einen Grundlaststrom-Preis in Höhe von 4,917 Cent/kWh. Im zweiten Quartal erhielten die BHKW-Betreiber einen um nahezu 9% höheren Marktpreis.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Oktober 2011 |
Photovoltaik: IMS-Resarch rechnet mit niedrigeren Umsätzen bei Modulherstellern
Die Marktanalysten von IMS Research sagen den Solarmodulproduzenten für dieses Jahr sinkende Umsätze von durchschnittlich zehn Prozent voraus. Dieser Abwärtstrend werde sich auch 2012 fortsetzen. Miit einer Bodenbildung könne frühestens 2013 gerechnet werden. Das Rekordniveau von 2010 mit weltweiten Umsätzen von 38 Milliarden US-Dollar sei erst nach 2015 wieder in Sicht, so die Experten. Grund für die schrumpfenden Erlöse sei eine massive weltweite Überproduktion, die Preise und Gewinnmargen in den Keller fallen lasse. Nach Schätzungen von IMS Research werden in diesem Jahr Module mit einer Gesamtkapazität von rund 50 Gigawatt produziert, mehr als doppelt soviel, wie nachgefragt werden. Die Preise liegen laut IMS momentan 35 Prozent unter dem Niveau von Ende 2010.
(Quelle: photon.de)
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| Oktober 2011 |
Größere Warmwasserbereitungsanlagen müssen ab 01.11.2011 auf Legionellen untersucht werden
Ab 1. November 2011 wird eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft treten. Vermieter von Mehrfamilienhäusern, deren zentrale Anlage zur Warmwasserbereitung ein Mindestfassungsvolumen von 400 Liter verzeichnet, stehen dann in Pflicht, ihre Warmwasserbereitungsanlagen jährlich auf Legionellen untersuchen zu lassen.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Oktober 2011 |
KWK: Wegfall der EEG-Vergütung von Pflanzenöl
Voreilig zu Grabe getragen wurde durch die Entscheidung, ab 2012 keine EEG-Vergütung mehr für flüssige Biomasse zu gewähren, die Nutzung von Pflanzenöl in BHKW-Anlagen. Dies ist umso bedauerlicher, da die flüssige Biomasse als einzige Biomasse einen Nachhaltigkeitsnachweis erfüllen muss.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Oktober 2011 |
Photovoltaik: Solarbuzz rechnet mit weiterem Modul-Preisverfall
Weltweite Überproduktion wird nach Ansicht des Marktforschungsinstituts Solarbuzz auch im kommenden Jahr für sinkende Preise bei Solarmodulen sorgen. Im aktuellen Vierteljahresbericht "Solarbuzz Quaterly" heißt es, die Preise seien bereits auf Jahressicht um 33 Prozent gefallen. Sollte sich der aktuelle Trend fortsetzen, sei im letzten Quartal mit einem weiteren Minus von 18 Prozent im Durchschnitt zu rechnen. Für das kommende Jahr nennen die Marktforscher keine genaue Zahl bei ihrer Preisprognose.
(Quelle: photon.de)
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| September 2011 |
Urteil des BFH vom 7.6.2011 zur Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage (BHKW) nach der Stromsteuergesetz (StromStG)
Immer wieder stellt sich die Frage, wie im Stromsteuer-, dem KWK-Gesetz sowie dem EEG die dort aufgelisteten Nennleistungs-Grenzen zu bestimmen sind. In Bezug auf den Tatbestand der Stromsteuerbefreiung für Stromerzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerke (BHKW) hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) höchstrichterlich einen Fall entschieden.
Tenor des Urteils des BFH vom 7.6.2011 ist die Abstellung der Nennleistung einer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG begünstigten Stromerzeugungsanlage auf die Generatorenleistung. Dabei ist der Eigenverbrauch in Neben- oder Hilfsanlagen nicht abzuziehen. Die Finanzbehörden sind bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Stromsteuerbefreiung für Anlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 MW weder an die Angaben in einer vom Hersteller der Stromerzeugungsanlage ausgestellten Errichterbestätigung noch an die in einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Zwecke der Zuschlagsgewährung nach dem KWKG in einem Zulassungsbescheid gemachten Angaben gebunden.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| September 2011 |
Ohne Bautagebuch droht Honorarkürzung
Ein Architekt muss ein Bautagebuch führen, wenn er sich vertraglich zur Überwachung des Bauvorhabens verpflichtet hat. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VII ZR 65/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Kommt der Architekt dieser Pflicht nicht nach, kann der Bauherr das Architektenhonorar mindern.
Im vorliegenden Fall hatten der Bauherr und der Architekt vereinbart, dass für Inhalt und Umfang der vom Architekten geschuldeten Leistungen das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI (i.d.F. vom 21. September 1995) gelten soll. In dieser Vereinbarung erkannte der BGH die Verpflichtung des Architekten zum Führen eines Bautagebuches, weil dies zum Leistungsbild der Objektüberwachung (Leistungsphase 8) gehöre. Die Dokumentation im Rahmen eines Bautagebuches sei insbesondere bei Störungen des Bauablaufs oder Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten von großer Bedeutung. Das Dokumentationsinteresse des Bauherrn bestehe nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bauten im Bestand, also bei Modernisierungsmaßnahmen, Instandsetzungen und Ausbau.
(Quelle: GebInfo.de)
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| September 2011 |
EnEV2009: Volkswirtschaftliche Bewertung
Die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden ist ein wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung. Die Meinungen, in welchem Umfang in der EnEV 2012 die Anforderungen verschärft werden sollen, gehen innerhalb der Branche, bei Verbänden und Politik weit auseinander. Im Auftrag von Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft hat Prognos eine Studie zur Bewertung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 erstellt und jetzt den Abschlussbericht veröffentlicht. Untersucht wurden die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der EnEV 2009 auf Bruttowertschöpfung und Beschäftigung unter Berücksichtigung der Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung. Darüber hinaus erfolgte eine einzelwirtschaftliche Einordnung energetischer Maßnahmen im Neubau.
Laut der Studie wäre eine weitere Fortschreibung des Ordnungsrechts zu verschärften primärenergetischen Anforderungen für den Neubau aktuell nicht wirtschaftlich darstellbar: „Die aktuellen Anforderungen der EnEV 2009 scheinen damit – rein energetisch betrachtet – dem wirtschaftlichen Optimum nahe zu kommen.“, heißt es in der Zusammenfassung. Und weiter: „Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich die Gefahr, dass vom Ordnungsrecht getriebene Investitionsvorgaben die Neubauraten reduzieren – insbesondere dann, wenn die Vorgaben den wirtschaftlich optimalen Bereich verlassen.“ Zudem würde das Ordnungsrecht angesichts der Heterogenität des Bestands und mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot an seine Grenzen stoßen.
(Quelle: GebInfo.de)
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| September 2011 |
Denkmalschutz vs. Photovoltaik: Denkmalschutz geht Energiesparen vor
Dass die Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Hauses aus Gründen des Denkmalschutzes versagt werden kann, entschied das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz im August 2011.
Ein Grundstückseigentümer wollte auf dem Dach seiner Immobilie eine Photovoltaikanlage installieren. Das Haus wurde im 18. Jahrhundert errichtet und ist inzwischen ein geschütztes Denkmal. Zudem ist das Gebäude Bestandteil einer Denkmalzone in einem historischen Ortskern. Die Denkmalschutzbehörde hat die Genehmigung zur Installation der Anlage nicht erteilt. Der Eigentümer reichte hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht ein.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschied zu Gunsten der gemeindlichen Denkmalschutzbehörde. Eine Genehmigung der Photovoltaikanlage konnte aus denkmalschutzrechtlichen Gründen versagt werden. Im entschiedenen Rechtsstreit wurde die Schutzwürdigkeit des Hauses des Klägers wegen seiner ortsbildprägenden Eigenschaft bejaht. Zwar ist im Grundgesetz das Recht auf eine freie Verfügung über Eigentum zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers geschützt. Dies gibt dem Eigentümer aber nicht uneingeschränkt das Recht, auf dem Dach seiner Immobilie eine Solaranlage zu installieren. Hier verwies das OVG auf die Sozialbindung des Eigentums, aufgrund derer es ein Eigentümer hinnehmen muss, wenn ihm eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung seines Grundstücks wegen der Denkmaleigenschaft und daraus resultierenden Schutzwürdigkeit verwehrt wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 16.08.11, Az. 8 A 10590/11).
(Quelle: Vermieter-Telegramm / VNR.de)
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| September 2011 |
Kostenfalle Einrohrheizung
Einrohrheizungen verursachen in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus jährlich um 300 Euro höhere Kosten bei der Gas- oder Ölrechnung plus weitere 50 bis 60 Euro Stromkosten für den Betrieb der Heizungspumpe. Installiert wurden die ineffizienten Heizsysteme zumeist zwischen 1975 und 1985 - in Ost- wie Westdeutschland. Bis heute arbeiten hierzulande ca. 1.500.000 Einrohrheizanlagen, die im Gegensatz zum Zweirohrsystem kein separates Rohr für den Rücklauf des Heizwassers haben. Was Verbraucher gegen die hohen Heizkosten ihrer Einrohranlage tun können, erfahren sie in einem neuen Beratungs- und Informationsangebot der vom Bundesumweltministerium geförderten Kampagne "Klima sucht Schutz".
"Im Einrohrsystem hängen alle Heizkörper am gleichen Strang und beeinflussen sich gegenseitig, daher sind sie schlecht zu regulieren", sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen co2online GmbH, Trägerin der Klimaschutzkampagne. "Außerdem verbraucht das System unnötig viel Energie, ein Nachteil für den Klimaschutz. Allein die Heizungspumpen benötigen bis zu 70 Prozent mehr Strom, da sie immer mit maximaler Leistung arbeiten, auch wenn die Heizungen nicht voll aufgedreht sind - was in 96 Prozent der Heizperiode der Fall ist."
Mit einem speziellen hydraulischen Abgleich und mit moderner Regelungstechnik kann jedoch auch eine Einrohranlage effizienter arbeiten, ohne dass die gesamte Anlage ausgetauscht werden muss. Der interaktive Ratgeber "Heizkosten im Altbau" und der Modernisierungsratgeber bieten ab sofort Beratungsmöglichkeiten zum Heizungsrohrsystem.
(Quelle: bauletter.de)
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| September 2011 |
Photovoltaik - Garantieleistung: First Solar setzt Frist für leistungsschwache Module
Der Modulhersteller First-Solar, Inc. hat den von einem Produktionsfehler betroffenen Kunden eine Frist gesetzt, um das selbst aufgelegte, freiwillige Austauschprogramm wahrzunehmen. Kunden sollten bis zum 30. September alle fehlenden Dokumente bei dem Hersteller einreichen. Wer die Frist versäumt, kann nur noch die gängige Leistungsgarantie in Anspruch nehmen. First Solar weist darauf hin, dass bei 40 Prozent der betroffenen Kunden noch Unterlagen fehlen.
(Quelle: photon.de)
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| September 2011 |
Photovoltaikzubau steigt - Förderung könnte stärker sinken
Nach einer Flaute zu Beginn des Jahres werden in Deutschland offenbar wieder deutlich mehr Photovoltaikanlagen installiert. Wie PHOTON aus Branchenkreisen erfuhr, wurden in den Monaten Juni und Juli 700 beziehungsweise 400 Megawatt an Solarleistung zugebaut. Das wären mehr als in den Monaten Januar bis Mai insgesamt installiert wurden (1.079 Megawatt). Die Bundesnetzagentur wollte die Sommerzahlen auf Nachfrage nicht kommentieren. Sollte sich Trend des verstärkten Zubaus bis Ende September fortsetzen, wird die Einspeisevergütung zum Jahresende nicht um die regulären neun Prozent, sondern wahrscheinlich um 15 Prozent gekürzt. Ausschlaggebend für die Kappung der Förderung ist die neuinstallierte Solarleistung im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011.
(Quelle: photon.de)
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| September 2011 |
Spekulationen über EEG-Umlage belegen Mängel im Berechnungsverfahren
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht davon aus, dass im kommenden Jahr unterm Strich keine höheren Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Verbraucher entstehen. Sollte die EEG-Umlage dennoch angehoben werden, wäre das lediglich die Folge der mangelhaften gesetzlichen Berechnungsgrundlage. Zu viel gezahlte Beträge würden den Verbrauchern dann gutgeschrieben und durch Korrekturen bei der Berechnung im Folgejahr ausgeglichen. Dieser Ausgleich kommt allerdings erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei den Verbrauchern an. Der BEE fordert daher, die Bestimmungen zu ändern und insbesondere das letzte Quartal eines laufenden Jahres in die Prognose für die neue EEG-Umlage einzubeziehen.
"Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils Mitte Oktober für das Folgejahr festgelegt. Bei dieser Prognose fließen nur die Ausgaben und Einnahmen der ersten neun Monate des laufenden Jahres ein. Das letzte Quartal hingegen bleibt unberücksichtigt. Dieses Quartal bringt aber für die Kostenbilanz der Erneuerbaren-Förderung eines Jahres erfahrungsgemäß noch erhebliche Veränderungen mit sich", erläutert Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer.
So werde im Herbst und Winter mehr Strom verbraucht als in den Sommermonaten. Dadurch steigen die Einnahmen des EEG-Kontos aus der Umlage, die für jede verbrauchte Kilowattstunde gezahlt werden muss, an. Gleichzeitig nehmen die Ausgaben für die Vergütung von Ökostrom in dieser Zeit ab, da beispielsweise weniger Solarstrom produziert wird. Unterm Strich verbessert sich so der Kontostand des EEG zum Jahresende. Diese Verbesserung bleibt bei der Abschätzung der Umlage für das Folgejahr bisher unberücksichtigt, was zu unnötig hohen Umlagewerten führen kann.
"Der BEE fordert daher, dass die Berechnungsgrundlage in der so genannten Ausgleichsmechanismusverordnung angepasst und eine angemessene Kalkulation des letzten Quartals einbezogen wird. Dadurch könnte eine realitätsnähere EEG-Umlage berechnet und unnötige Schwankungen vermieden werden", sagt Klusmann.
(Quelle: bauletter.de)
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| September 2011 |
Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein
Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.
Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.
Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).
(Quelle: vnr.de)
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| September 2011 |
Deutsche Unternehmen ungenügend auf Neuerungen im EU-Emissionshandel ab 2013 vorbereitet
Deutsche Unternehmen sind ungenügend auf die dritte Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) ab 2013 vorbereitet. Dies zeigt das heute zum dritten Mal veröffentlichte KfW/ZEW CO2-Barometer. Noch zu wenige deutsche Unternehmen haben bisher Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Angriff genommen. Bisher haben nur 40% der befragten Unternehmen die dafür zu erwartenden Kosten bewertet.
„Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass viele Investitionen, die erhebliche Emissionsreduktionen mit sich bringen würden, kurz- und sogar mittelfristig nicht zu erwarten sind. Sie kommen für die Energiewende zu spät“, sagt Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. „Dies hängt mit der langen Restlebensdauer von im Schnitt 15 Jahren der im Emissionshandelssystem erfassten Anlagen zusammen.“
Der Anteil der Unternehmen, die ab 2013 Investitionen planen, steigt. Insbesondere stehen Investitionen in Energieeffizienztechnologien an.
„Erfreulich ist, dass die CO2-Minderung zunehmend zum Hauptmotiv von Investitionen wird und nicht mehr nur einen willkommenen Nebeneffekt darstellt“, sagt Prof. Dr. Andreas Löschel (ZEW), Leiter des For-schungsbereichs Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement am Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).
Hintergrund für das gesteigerte Interesse der Unternehmen an der CO2-Minderung ist die Tatsache, dass eine deutlich sinkende kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten ab dem Jahr 2013 die Unternehmen vor
erhebliche Zusatzbelastungen stellt. Gegenwärtig müssen nur 27% der Unternehmen Emissionsrechte zukaufen. Ab 2013 wird dieser Anteil auf 63% steigen, so das Ergebnis des aktuellen CO2-Barometers. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten unterscheiden sich stark zwischen den einzelnen am Emissionshandel beteiligten Unternehmen. Für Unterneh-men, die einen hohen CO2-Ausstoß haben, werden die Kosten in Millio-nenhöhe liegen. Da die tatsächliche Zuteilungsmenge erst im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2012 feststehen wird, bleibt den befragten Unterneh-men eine zu kurze Vorbereitungszeit. Diese schätzen, dass eine optimale Vorbereitung eine Zeitspanne von mehr als 20 Monaten bedarf.
Die Ergebnisse des diesjährigen KfW/ZEW CO2-Barometers verdeutlichen, dass sich die Unternehmen noch besser auf die Herausforderun-gen des EU-EHS einstellen müssen. Gerade im Hinblick auf ein effizientes „Carbon Management“ besteht hoher Nachholbedarf. Die meisten (70%) der vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern z. B. keinerlei Anreize zur Auffindung von CO2-Minderungspotenzialen. Eine volle Anreizwirkung durch den Emissi-onshandel entfaltet sich in der Mehrzahl der Unternehmen nach Meinung der Autoren Irsch und Löschel nicht.
Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie: 61% der Unternehmen mit mehreren Anlagen gleichen eine Über- oder Unterdeckung bestimmter Anlagen mit Emissionsrechten unternehmensintern aus. Deshalb gelangen die Emissionsrechte nicht in den freien Handel, worunter die Effizienz des Instruments Emissionshandel leidet. Die Effizienz des Emissionshandels kann auch beeinträchtigt werden, wenn Handelstätigkeiten aufgrund von Transaktionskosten erschwert werden. So muss nach dem KfW/ZEW CO2-Barometer ein Unternehmen mit geringen Emissionen noch einen Aufschlag auf den Zertifikatepreis von etwa 4 % insbesondere für die Emissionsmessung und die erforderliche Be-richterstattung kalkulieren, während ein Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoß im Schnitt lediglich 0,5 % ansetzen muss.
(Quelle: kfw.de)
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| September 2011 |
Neuartige patentierte Pelletszuführung von Windhager
Pelletsheizungen verbinden den Vorteil des nachhaltigen, CO2-neutralen Heizens mit Holz mit dem Komfort einer Zentralheizung. Den automatischen Brennstoffnachschub ermöglicht z.B. ein Vakuum-Saug-System, mit dem die Holzpresslinge über längere Strecken problemlos vom Lagerraum bis zum Wärmeerzeuger gelangen. Neue Impulse erhält die Zuführungstechnik jetzt vom Windhager: Das auf der ISH 2011 in Frankfurt als Neuheit vorgestellte System ermöglicht eine nahezu vollständige Entleerung des Lagerraums.
Kennzeichen der neuartigen Pelletszuführung von Windhager sind acht Ansaugsonden, die gleichmäßig auf dem Boden des Lagerraums verteilt werden. Daraus ergibt sich ein Pelletlager ohne Raumverlust. Der Raumgewinn erlaubt bis zu 1/3 mehr Lagerfläche als bei konventioneller Bauweise. Eine automatische Umschalteinheit sorgt für einen abwechselnden Betrieb der Ansaugsonden. So wird das Pelletslager gleichmäßig geleert und die Leitungen bei Bedarf „gespült“. Falls gewünscht, lässt sich die Lagerfläche auch in zwei Zonen unterteilen.
Das Fördersystem soll gänzlich wartungsfrei und vollkommen sicher funktionieren, da im Bereich des Lagerraums auf bewegliche Teile und elektrische Leitungen verzichtet werden kann.
(Quelle: bauletter.de)
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| September 2011 |
Photovoltaik: Lt. WISO gibt es Garantieprobleme bei Shell-Modulen
Die Verbraucherzentrale NRW weist auf Probleme mit Garantien bei Solarmodulen hin. Im ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO sagte Verbraucherschützer Holger Schneidewind: »Wir haben festgestellt, dass nahezu alle Hersteller sehr schlechte Garantiebedingungen haben.« Besonders die Kunden von Shell Solar gelten bei Solarworld als »Kunden zweite Klasse«. Shell Solar wurde im Jahr 2006 durch Solarworld übernommen. Wenn Solarworld das nicht ändere, »werden wir weiter abmahnen«, so Schneidewindt.
(Quelle: photon.de)
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| September 2011 |
Erneuerbare liefern mehr als 20 Prozent des Stroms
Nach ersten Schätzungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) deckten die Erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr mit 57,3 (erstes Halbjahr 2010: 50,4) Milliarden Kilowattstunden 20,8 Prozent des deutschen Strombedarfs. Zum Vergleich: im ersten Halbjahr 2010 waren es noch 18,3 Prozent.
Die Windenergie bleibt mit einem Anteil von 7,5 (2010: 6,6) Prozent die wichtigste Erneuerbare Energie. Es folgte Biomasse mit 5,6 (5,4) Prozent. Die Photovoltaik konnte ihren Beitrag durch einen erneut starken Zubau von Anlagen sowie sonnenreiche Frühjahrsmonate nahezu verdoppeln und damit die Wasserkraft zum ersten Mal vom dritten Platz verdrängen. Insgesamt lieferten die Photovoltaikanlagen 3,5 (2,0) Prozent des Stroms. Der Beitrag der Wasserkraft zur Stromerzeugung lag aufgrund der Witterungsverhältnisse bei 3,3 (3,6) Prozent, teilte der BDEW mit. Der Anteil regenerativen Stroms aus Müllkraftwerken sowie sonstigen Erneuerbaren betrug unverändert 0,8 (0,8) Prozent.
(Quelle: GebInfo.de)
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| September 2011 |
Photovoltaik: Lt. EPIA ist Solarstrom bis 2020 konkurrenzfähig
Der europäische Solarverband EPIA kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass Photovoltaik bis zum Jahr 2020 in ganz Europa konkurrenzfähig sein wird. In einigen Regionen und Segmenten könnten die tatsächlichen Kosten des Solarstroms schon 2013 das Niveau von anderen Energiequellen erreichen. Untersucht wurden die Energiemärkte in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien.
(Quelle: photon.de)
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| September 2011 |
Studie: Über 400 energieautarke Regionen bis 2020
Einige Regionen und Gemeinden in Deutschland sind inzwischen von fossilen Brennstoffen unabhängig und somit energieautark. Bis 2020 erwartet eine Studie von trend:research über 400 Bioenergiedörfer und energieautarke Kommunen.
(Quelle: GebInfo.de)
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| September 2011 |
Photovoltaik: Chinesische Modulhersteller bauen Marktvorsprung aus
Die chinesischen Modulhersteller haben einer aktuellen Studie zufolge ihre Führungsposition auf dem Weltmarkt ausgebaut. Aus dem aktuellen Branchenreport des britischen Marktforschungsinstituts IMS Research geht hervor, dass die drei größten Solarmodulhersteller im zweiten Quartal alle aus China kamen. Suntech, Yingli und Trina Solar hätten ihren Absatz im Vergleich zum ersten Quartal um fast 20 Prozent steigern können. IMS bezieht sich bei diesen Angaben allerdings nur auf die Verkaufszahlen und nicht auf den Gewinn oder andere Kennzahlen. Für das Gesamtjahr rechnen die Marktforscher weiter mit einem neu installierten Photovoltaikleistung von 22 Gigawatt weltweit.
(Quelle: photon.de)
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| September 2011 |
Holzpellets sind als nachhaltiger Brennstoff weltweit auf dem Vormarsch
Der Boom im weltweiten Pelletshandel ist nicht mehr zu stoppen. Laut einer Studie der Hawkins Wright Ltd., Kew, UK flossen 2010 rund 2,5 Mio. Tonnen Pellets nach Europa, 40 Prozent mehr als noch 2009. Fachleute erwarten, dass der internationale Handel mit Holzpellets in den kommenden Jahren weiter stark wachsen wird. Pöyry Management Consulting Ltd., London, UK prognostiziert für das Jahr 2020 transkontinentale Handelsströme mit einem Volumen von 18 Millionen Tonnen Pellets pro Jahr.
Angetrieben wird der globale Pelletshandel vor allem durch das so genannte „Co-Firing“ in Kohlekraftwerken. Der weltweite Hauptabsatzmarkt für Holzpellets ist Europa und hier laut der Studie von Hawkins Wright insbesondere die Niederlande mit rund 900.000 Tonnen im Jahr 2010, gefolgt vom Vereinigten Königreich mit über 500.000 Tonnen. Derzeit versorgen hauptsächlich Produzenten in den USA und Kanada den europäischen Kraftwerksmarkt.
2010 wurden nach Angaben der North American Wood Fiber Review rund 1,6 Millionen Tonnen Pellets aus den USA und Kanada nach Europa verschifft. Von 2008 bis 2010 hat sich die Anzahl der Pelletsverschiffungen aus Nordamerika verdoppelt – Tendenz weiter steigend. Aus dem neuen Megawerk der RWE Innogy im US-Bundesstaat Georgia mit einer Produktionskapazität von 750.000 Tonnen pro Jahr erreichte Ende Juni der erste Frachter nach 14 Tagen auf hoher See den niederländischen Seehafen Dordrecht. An Bord hatte er rund 23.000 Tonnen Holzpellets. Andere Regionen könnten Nordamerika in den nächsten Jahren allerdings den Rang ablaufen. So ging in diesem Jahr das weltweit größte Pelletswerk mit 900.000 Tonnen Jahreskapazität im russischen Vyborg in Betrieb, das primär auf den Export ausgerichtet ist. Große Pläne hat auch Brasilien. Dort plant der brasilianische Papier- und Zellstoffhersteller Suzano bis zum Jahr 2015 drei Pelletswerke mit einer Jahreskapazität von zusammen 3 Millionen Tonnen Pellets in Betrieb zu nehmen. Noch deutlich kleiner, aber ebenfalls auf den Export ausgerichtet, ist eine Pelletsproduktion in der Nähe von Albany, West-Australien. Ziel dort ist der Export von 250.000 Tonnen nach Europa und Japan.
Je mehr der internationale Handel zunimmt, desto mehr wird in Europa, aber auch weltweit über das Thema Nachhaltigkeit diskutiert. Das Abholzen von Urwäldern, illegaler Holzeinschlag oder die Konkurrenz von Kurzumtriebsplantagen mit Ackerflächen für Nahrungspflanzen müssen verhindert werden. Für flüssige Biomasse gibt es bereits die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, für feste Biomasse erarbeitet die EU-Kommission momentan entsprechende Kriterien. Derzeit läuft auch das von der EU-Kommission geförderte Projekt „PellCert“. „Im Rahmen dieses Projekts arbeiten zahlreiche Pelletverbände sowie der Europäische Dachverband Aebiom und Vertreter der Stromwirtschaft an der Entwicklung von Nachhhaltigkeitskriterien, die in das ENplus-System integriert werden können, das neue Qualitätssiegel für Pellets. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitszertifizierung als integrierenden Bestandteil der ENplus-Zertifizierung zu verankern“, erklärt Christian Rakos, Präsident des European Pellet Council (EPC). „Ich denke, dass bis spätestens Ende 2012 klar sein sollte, wie die Nachhaltigkeitszertifizierung umgesetzt wird.“ Wichtig sei vor allem auch, dass es eine einheitliche Lösung in Europa geben müsse, anstelle von individuellen Regeln in den einzelnen Mitgliedsländern.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| September 2011 |
Photovoltaik: Auch Centrotherm Photovoltaics nimmt die 20-Prozent-Hürde
Nachdem vor wenigen Tagen die Schott Solar AG vorgeprescht war, zieht nun die Centrotherm Photovoltaics AG nach: Auch dem Unternehmen aus Blaubeuren ist es nach eigenen Angaben im Labor gelungen, eine 156 mm x 156 mm große monokristalline Zelle zu entwickeln, die einen Wirkungsgrad von 20,0 Prozent erreicht. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg (ISE) habe diesen Wert bestätigt, teilte Centrotherm Photovoltaics mit. Man arbeite derzeit mit Hochdruck daran, das Produkt auch industriell fertigen zu können.
(Quelle: photon.de)
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| September 2011 |
IEA-Prognose: Solarenergie deckt bis 2060 die Hälfte des Strombedarfs
Nach einer Prognose der Internationalen Energieagentur (IEA) wird Energie aus Photovoltaik- und Solarthermiekraftwerken bis zum Jahr 2060 die Hälfte des weltweiten Strombedarfs decken und damit zur wichtigsten Energiequelle. Die IEA bestätigte ihre neue Vorhersage vorab gegenüber PHOTON, die gesamte Solarstudie wird im November 2011 erscheinen. Bisher war die Energieagentur davon ausgegangen, dass Solarstrom bis zum Jahr 2050 etwa 21 Prozent des globalen Energiehungers stillen kann.
(Quelle: photon.de)
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| September 2011 |
Test Energie sparender Lampen: LEDs am besten
Im Hinblick auf das Inkrafttreten der nächsten Stufe des EU-Glühlampenausstiegs, die das Aus für klassische 60-Watt-Birnen bedeutet (siehe auch Beitrag "Lumen statt Watt: Erweiterte Kennzeichnungspflicht für Leuchtmittel ab 1.9.2010"), hat die Stiftung Warentest 20 vergleichbar helle Energie sparende Lampen mit E27-Fassung getestet.
Testsieger unter 3 LED-Lampen, 14 Kompaktleuchtstofflampen und 3 Halogenglühlampen wurden die beiden LED-Lampen ...
- Osram Parathon Pro Classic A80 und
- Philips MyAmbiance dimmable.
Im Vergleich zum letzten Test (Ausgabe März 2011), bei dem auch 2 LED-Lampen vorne lagen, vergrößerte sich der Vorsprung noch, da die Spitzenreiter diesmal sogar "sehr gut" abschnitten und auch in puncto Helligkeit den meisten ihrer Mitbewerber überlegen sind. Einzig der immer noch relativ hohe Preis, der sich nur bei langer Betriebsdauer rechnet, dürfte derzeit noch teilweise für den Kauf anderer Sparlampen-Arten sprechen.
Wegen ihres hohen Stromverbrauchs wurden alle drei Halogenglühlampen nur mit "Ausreichend" beurteilt, obwohl ihnen sehr gute lichttechnische Eigenschaften attestiert wurden. Die Stiftung Warentest rät, sie nur bei kurzen Einschaltzeiten zu verwenden und wenn es auf sehr gute Farbwiedergabe, insbesondere von Rottönen, ankommt.
- Die Farbtreue und/oder
- verzögerte Startphasen
... sind nach wie vor die Schwachpunkte bei vielen Kompaktleuchtstofflampen. Alle 5 mit dem Gesamturteil "gut" bewerteten Lampen - darunter 2 Osram Duluxstar-Modelle (bei Amazon) - schnitten bei den lichttechnischen Eigenschaften nur befriedigend ab. Bei diesem Prüfpunkt erhielten allerdings die insgesamt nur befriedigenden, preisgünstigen 15-Watt-Obi-und -Praktiker-Lampen sowie die dimmbare I-Glow ESL 1282 gute Noten.
Allgemein empfiehlt Stiftung Warentest, die Kaufentscheidung von den jeweiligen Anforderungen an das Leuchtmittel abhängig zu machen und auf gute Qualität zu achten. Immerhin fielen die dritte LED-Lampe und die Müller-Licht Mini Spiral Kompaktleuchtstofflampe wegen zu geringer Haltbarkeit als mangelhaft durch.
(Quelle: bauletter.de)
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| September 2011 |
Effiziente Umwälzpumpe und hydraulischer Abgleich für Förderung unumgänglich
Zur Erinnerung: Ab dem 1. September 2011 ist der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und der hydraulische Abgleich des Heizsystems Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm.
„Ähnlich wie das Herz im Blutkreislauf hält die Umwälzpumpe den Heizkreislauf in Schwung. Sie sorgt dafür, dass das vom Heizungskessel erwärmte Wasser durch die Heizungsrohre auch bis zum letzten Heizkörper gelangt. Wird das Heizungssystem zusätzlich hydraulisch abgeglichen, kann ein noch größerer Effizienzgewinn erzielt werden“, erläutert Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA.
Ab dem 1. September 2011 werden also Zuschüsse beispielsweise für eine neu installierte Pelletheizung oder eine effiziente Wärmepumpe nur bewilligt, wenn nachgewiesen werden ...
- der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und
- die Durchführung des hydraulischen Abgleichs.
Der hydraulische Abgleich stimmt die Komponenten des Heizungssystems von der Umwälzpumpe über die Leitungsrohre bis hin zu den Radiatoren aufeinander ab. So wird sichergestellt, dass das System möglichst wenig Wärmeenergie verliert und mit hoher Effizienz aber ohne Komfortverlust optimal läuft.
Die gleiche Anforderung gilt für Solarkollektoranlagen, wenn gleichzeitig ein Kesseltausch vorgenommen wird, d.h. wenn ein Nicht-Brennwertkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht wird.
Die neue Fördervoraussetzung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. September 2011 beim BAFA eingehen. Nicht entscheidend ist der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage. Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälzpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen. Privatpersonen reichen diese Rechnung zusammen mit dem Antragsformular nach Inbetriebnahme der Pelletheizung oder der Wärmepumpe beim BAFA ein.
Unter bafa.de > Energie > Erneuerbare Energien > Biomasse findet sich eine Liste besonders effizienter Umwälzpumpen der Effizienzklasse A, die generell anerkannt werden. Einige Pelletkessel und Wärmepumpen haben bereits heute Pumpen eingebaut, die der Effizienzklasse A entsprechen. In diesem Fall genügt dem BAFA die Angabe von Kesselhersteller und Kesseltyp auf der Rechnung als Nachweis für die effiziente Umwälzpumpe.
(Quelle: bauletter.de)
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| September 2011 |
Heizanlagen-Befüllung mit Schlauchverbindung zur Trinkwasserleitung ist nicht mehr zulässig
Mit dem Erscheinen der DIN E 1717 und der DIN 1988-100 im August 2011 wird die DIN 1988-4 zuückgezogen und ist ab sofort nicht mehr gültig. Dies bedeutet u. a., dass eine Heizanlagen-Befüllung mit Schlauchverbindung zur Trinkwasserleitung auch rechtlich nicht mehr zulässig ist. Eine Heizanlagen-Befüllung hat über einen festen Anschluss und einen Systemtrenner zu erfolgen.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| August 2011 |
Photovoltaik: Schott Solar knackt 20-Prozent-Marke
Dem Mainzer Solarunternehmen Schott Solar AG ist es gelungen, die weltweit erste monokristalline Siebdruck-Solarzelle im Industrieformat 156 x 156 Millimeter mit 20,2 Prozent Wirkungsgrad herzustellen. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg habe den Wirkungsgrad in einer unabhängigen Messung bestätigt, teilte Schott mit.
(Quelle: photon.de)
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| August 2011 |
Photovoltaik: SMA meldet neuen Rekord beim Wirkungsgrad
Der Wechselrichterhersteller SMA Solar Technology AG hat nach eigenen Angaben als erster Hersteller den Wirkungsgrad von 99 Prozent bei einem Seriengerät erreicht. Der so genannte Sunny Tripower 20000TL High Efficiency soll auf der diesjährigen EU PVSEC in Hamburg dem Publikum vorgestellt werden. Technisch gelingt der Sprung über die 99-Prozent-Marke nach Einschätzung von PHOTON vor allem durch einen Verzicht auf den bislang bei der Tripower-Familie üblichen Hochsetzsteller. Im Grunde wendet SMA damit das gleiche Verfahren wie schon bei der Mini Central-Baureihe an: Durch nur eine Energiewandlung im Gerät werden zusätzliche Verluste vermieden.
(Quelle: photon.de)
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| August 2011 |
Sicherheit geht im Holzpellet-Lagerraum vor – jetzt Deckel tauschen!
Für den modernen Energieträger Holzpellets gelten wie für alle anderen Brennstoffe Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Heizung und Lagerraum. Hierauf weist der Branchenverband Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) hin. Gemeinsam mit dem TÜV Rheinland wurden daher „Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen“ (mit einer Lagermenge < 10 Tonnen) erarbeitet.
Darin empfiehlt der TÜV für Pelletlager, die an eine Außenwand grenzen, belüftete Deckel auf die Kupplungsstutzen einzubauen. Damit diese belüfteten Deckel schnell Verbreitung finden, werden sie - außer von Heizungsherstellern - ab sofort auch vom Deutschen Pelletinstitut vertrieben.
Pelletlagerräume sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten (Reinigung, Störungen) nicht zum Betreten und zum Aufenthalt gedacht. Durch Fehlfunktionen von Heizungen, aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Holzpellets, die auf die Oxidation von ungesättigten Fettsäuren im Holz beruhen, kann es vor allem in selbstgebauten Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen Gasentwicklung kommen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche Gefahr besteht, kann dies nie ausgeschlossen werden. In Lagerräumen mit Pelletmengen bis zu 10 Tonnen (t) ist das Risiko mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen. Wie, das zeigen die Sicherheitsratschläge auf, die vom TÜV Rheinland gemeinsam mit dem DEPV entwickelt wurden.
Als wichtigste Maßnahme sollte vor dem Betreten der Lagerraum für 15 Minuten gelüftet werden. Als neue Sicherheitsmaßnahme schlägt der TÜV zudem vor, belüftete Deckel auf die Füll- und Absaugstutzen im Außenbereich des Hauses anzubringen. Die Deckel erzeugen durch ihre Luftdurchlässigkeit Druckunterschiede. Hierdurch kommt es im Lager zu einem natürlichen Luftaustausch, der sowohl Geruchsbelästigung als auch Gaskonzentrationen unterbindet. Die Konstruktion des Deckels verhindert sowohl Wassereintritt und Eisbildung als auch das unerwünschte Eindringen von Tieren (Mäuse, Insekten).
Der DEPV weist darauf hin, dass die belüfteten Deckel ab sofort im neu eingerichteten Internetshop des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) unter www.depi.de/shop (ab 13,59 Euro/Stück) bezogen werden können. Damit wird eine umfassende Verbreitung der Deckel an viele Verbraucher gewährleistet. Beim DEPV sind zudem kostenlose Warnschilder für den Pelletlagerraum zu beziehen, die an keiner Türe zu diesen Räumlichkeiten fehlen sollten.
Wichtige Tipps für Planung, Anschaffung und Betrieb eines Pelletlagers sind in der Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ nachzulesen, die ebenfalls vom DEPV vertrieben wird. Aufgrund der hohen Anforderungen an Pelletqualität und Lagersicherheit rät der DEPV Verbrauchern auf Fertiglagersysteme zurückzugreifen und Lager nicht im Eigenbau zu erstellen.
Der DEPV hat zusammen mit dem TÜV Rheinland folgende Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen mit Lagermengen bis zehn Tonnen erarbeitet:
•Mindestens zwei Kupplungsstutzen (Füll- und Absaugstutzen) mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² freie Öffnungsfläche einbauen bzw. umrüsten.
•Vor Betreten des Lagerraumes die Pelletheizung und Fördereinrichtung abschalten sowie die Zugangstür eine Viertelstunde vorher öffnen.
•Füll- und Absaugstutzen elektrisch erden mit mindestens 4 mm² Kupferader an der Hauspotenzialschiene.
•Beim Säubern des Lagerraumes vom Pelletstaub Staubmaske tragen.
•Fördereinrichtungen und elektrische Betriebsmittel regelmäßig vom Pelletstaub befreien.
•Füllstandskontrolle über eine fest verschlossene Sichtscheibe (Bullauge) durchführen
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Neues Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat ein neues Förderprogramm für Modellhäuser aufgelegt, die den so genannten „Plus-Energie-Standard“ erfüllen. Dafür stehen zunächst im Jahr 2011 rund 1,2 Millionen Euro bereit. Mit dem Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser sollen Bauherren unterstützt werden, die Gebäude errichten, die deutlich mehr Energie produzieren, als für deren Betrieb notwendig ist. Diese Energie soll insbesondere für die Elektromobilität zur Verfügung stehen.
Die Modellprojekte werden im Rahmen eines wissenschaftlichen Begleitprogramms ausgewertet. Mit den Ergebnissen sollen das Energiemanagement von modernen Gebäuden verbessert und die notwendigen Komponenten für die energieeffiziente Gebäudehülle und die Nutzung erneuerbarer Energien fortentwickelt werden. Das BMVBS wird im Rahmen dieses Netzwerkes ein eigenes Plus-Energie-Haus mit Elektrofahrzeugen bis Ende des Jahres als Forschungsobjekt und Schaustelle in Berlin errichten.
Förderung von Wohngebäuden
Die neue Fördermaßnahme richtet sich an alle Bauherren oder deren bevollmächtige Vertreter - z.B. Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen. Gefördert werden zunächst ausschließlich Wohngebäude (Ein-, Zwei-,Reihen- und Mehrfamilienhäuser), die in Deutschland errichtet werden. Die Gebäude sollen in der Lage sein, neben allen Funktionen des Hauses wie Heizung, Warmwasser, Beleuchtung oder Haushaltsstrom, Elektrofahrzeuge oder weitere externe Nutzer wie z.B. benachbarte Häuser zu bedienen. Sie sollen unter realen, das heißt bewohnten Bedingungen, getestet und evaluiert werden. Dazu wird den Bauherren jeweils eine Expertengruppe zur Seite gestellt. Die Forschungsergebnisse werden anschließend veröffentlicht. Dank der gewonnenen Erkenntnisse sollen das Energiemanagement von modernen Gebäuden verbessert und die notwendigen Komponenten für die energieeffiziente Gebäudehülle und die Nutzung erneuerbarer Energien fortentwickelt werden.
(Quelle: bauletter.de)
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| August 2011 |
Heizkörperthermostatventile – Austausch alt gegen neu senkt Energieverbrauch für "kleines" Geld
Die TU Dresden bestätigt mit den Ergebnissen einer kürzlich fertig gestellten Studie, dass überzeugende Energieeinsparpotentiale bereits mit vergleichsweise geringen Mitteln realisiert werden können. Im Fokus der Untersuchung stand der Vergleich alter (d. h. vor 1988 installierter) Thermostatregler gegen moderne Varianten als möglicher Beitrag zur energetischen Gebäudesanierung.
Zusammenfassend ist danach festzuhalten:
•Der Austausch ist technisch und finanziell nicht aufwendig.
•Amortisationszeiten von weniger als fünf Jahren sind möglich.
•Die Energieeinsparung kann bis zu 7 Prozent betragen. Der konkrete Umfang hängt vor allem von den Systemtemperaturen der Heizungsanlage und dem Wärmeschutzniveau des Gebäudes ab. Der genannte Wert liegt damit leicht hinter den Erkenntnissen der Stiftung Warentest, die im Jahr 2008 (Ausgabe 5/2008) sogar eine mögliche Energieeinsparung von 10 Prozent genannt hatte.
•Bei einer Wohnfläche von 100 m2 kann der Komponentenaustausch zu einer Reduzierung des energetischen Aufwandes von bis zu 1500 kWh pro Jahr führen.
•Einen Gaspreis von 0,0693 EUR/kWh zugrunde gelegt, ergäbe sich eine Kostenersparnis von gut 100 EUR pro Jahr. Danach würde sich der Austausch fünf alter gegen moderne Thermostatventile inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs durch einen Fachhandwerker (Kosten: ca. 500 EUR) nach fünf Jahren gerechnet haben.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Baden-Württemberg - Sanierung von Nichtwohngebäuden wird wieder finanziell unterstützt
Künftig können auch kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen oder andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden das Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus nutzen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den Allgemeinen Programmteil des Förderprogramms wieder geöffnet.
Gefördert werden investive Energieeinsparmaßnahmen, Energieberatungen sowie modellhafte Vorhaben. Die Antragsfrist endet am 31. März 2012. Der Fördertopf enthält insgesamt 2,3 Mio. Euro. Somit steht das seit 2002 jährlich fortgesetzte Klimaschutz- Plus-Förderprogramm, das neben dem Allgemeinen Programmteil auch eine Förderung für Kommunen und für Vereine bereithält, wieder in vollem Umfang zur Verfügung.
Die Antragsformulare und Förderbedingungen sind unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de abrufbar. Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) betreut.
Klimaschutzmaßnahmen lohnen sich für Unternehmen auf vielfältige Weise: Die Firmen sparen Energiekosten, erneuern die Infrastruktur und sorgen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region. Um den Einstieg zu erleichtern, gibt es vom Umweltministerium Baden-Württemberg Zuschüsse. Der nun wieder geöffnete Allgemeine Programmteil besteht aus drei Säulen: Im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm werden Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Nichtwohngebäuden sowie zur Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) gefördert.
Die Förderung verfolgt einen bundesweit einmaligen Ansatz: Sie orientiert sich an der Treibhausgasminderung und beträgt 50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2. Im Allgemeinen Beratungsprogramm wird die Erstellung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude unterstützt. Zukunftsweisende und technisch ausgereifte, aber noch mit Mehrkosten behaftete Maßnahmen können als Modellprojekte durch individuell ermittelte Zuschüsse gefördert werden.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Ein neues Video beweist: Moderne Pelletheizungen sind einfach und sauber
Bewegte Bilder sagen mehr als tausend Worte. Deshalb hat die Marke KWB Die Biomasseheizung eine Simulation entworfen, welche die Funktionsweise einer Pelletheizung veranschaulicht. Das Video ist hochauflösend und frei verfügbar.
Beim Heizungstausch tauchen oft Widerstände gegen Pelletheizungen auf: Sie seien zu kompliziert in Montage und Bedienung, nähmen zu viel Platz ein oder bedürfen erhöhtem Wartungsaufwand.
In Wirklichkeit ist die moderne Pelletheizung jedoch die einzige Heizungslösung, die kostensenkend, annähernd CO2-neutral und zugleich so bedienerfreundlich wie eine Heizung mit fossilem Brennstoff ist.
Interessierte finden die Verbrennungssimulation auf dem KWB youtube Kanal unter http://www.youtube.com/watch?v=fA5701dWHps
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Ende des Jahres muss der Dachboden gedämmt sein
Jetzt aber hurtig! Am 31. Dezember 2011 läuft die nächste Frist ab, bis dahin müssen bei allen Mehrfamilienhäusern bisher ungedämmte oberste Geschossdecken gedämmt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.
Altbauten sind energetische Großverbraucher, erst durch eine Dämmung von Außenwänden, obersten und untersten Geschossdecken wird der Heizwärmeverbrauch gesenkt. Deshalb sind Immobilienbesitzer durch gesetzliche Vorgaben in der EnEV zum Dämmen verpflichtet. Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke spielt es keine Rolle, ob die Hausbewohner einen Dachboden nutzen oder nicht. Lediglich Besitzer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sind von dieser Vorschrift ausgenommen – sofern sie das Eigentum vor dem 1. Februar 2002 angeschafft haben.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Wege zum günstigen Eigenheimbau - Neue Einfamilienhäuser nicht teurer als 1995
Bauherren von Einfamilienhäusern in Deutschland haben im Jahre 2009 Baukosten von 1.330 Euro pro Quadratmeter eingeplant - fast exakt denselben Ansatz wie Mitte der 90er Jahre. Wie eine Auswertung der Zahlen des Statistischen Bundesamtes durch LBS Research ergibt, ist der aktuelle Kostenvorsprung der neuen Länder nach wie vor erheblich: Während der Quadratmeter im Osten im Schnitt 1.122 Euro kostete, lag er in den alten Ländern bei 1.400 Euro.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Holzpellets im August weiterhin günstig
Auch im August bleiben die Preise für Holzpellets deutschlandweit auf niedrigem Niveau stabil. Gegenüber dem Vormonat steigt der DEPV-Index leicht um 0,8 Prozent an. Laut Deutschem Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) beträgt damit der Durchschnittspreis für Holzpellets in Deutschland 227,71 EUR pro Tonne (t). Heizen mit Pellets ist somit 40 Prozent günstiger als mit Heizöl.
„Die Preise für Holzpellets sind generell stabil, da Deutschland europaweit über die höchste Produktion verfügt. Damit ist der Pelletpreis keinen Spekulationen an den internationalen Energiemärkten ausgesetzt“, sagte Martin Bentele, geschäftsführender Vorsitzender des DEPV in Berlin. „Auch angesichts der Ankündigung vieler Erdgasanbieter in den nächsten Monaten die Preise zu erhöhen, ist die Investition in das nahezu klimaneutrale Heizen mit Pellets nicht nur aus Umweltschutzgründen, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.“ Während ein Liter Heizöl bei Abnahme von 3.000 Litern zurzeit 82 Cent kostet, sind zwei Kilogramm Holzpellets, die etwa den gleichen Energiegehalt aufweisen, mit 50 Cent fast 40 Prozent preiswerter1. Nach wie vor gibt es auch staatliche Zuschüsse für den Austausch einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine moderne Pelletheizung.
Im Süden Deutschlands sind Holzpellets wie auch schon in den vergangenen Monaten am günstigsten. Werden sechs Tonnen Pellets abgenommen, kosten diese im Schnitt in Bayern und Baden-Württemberg 227,50 EUR/t. In der Mitte der Republik wird dafür ein Preis von 228,91 EUR pro Tonne verlangt. Anlagenbetreiber in Ost- und Norddeutschland zahlen unter diesen Bedingungen 233,75 EUR/t. In jedem Fall empfiehlt der DEPV den Kauf von Qualitätspellets mit dem ENplus-Siegel. Nur diese garantieren eine lückenlose Kontrolle des Brennstoffs von der Produktion bis zur Anlieferung beim Endkunden.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Baumängel und Bauschäden: Eine „Top Ten“ Liste vom Verein zur Qualitätscontrolle am Bau
Für die meisten ist der Bau des Eigenheimes die größte private Investition ihres Lebens. Umso schmerzlicher, wenn es bei der Planung und dem Bau zu Fehlern kommt. Der Verein zur Qualitätscontrolle am Bau e.V. (VQC) hat die „Top Ten“ der häufigsten Baumängel zusammengestellt:
PLATZ 10 - Undichte Lüftungsanlagen
Der häufigste Mangel bei Lüftungsanlagen ist laut VQC die Verklebung von Stoßstellen mit ungeeigneten Materialien und der undichte Einbau von Wanddurchführungen. So entstehen Luftströme an der falschen Stelle und Feuchtigkeit gelangt mit der Luft in die Bauteile, wo sie dann Schaden anrichtet.
PLATZ 9 - Risse im Estrich
Risse im Estrich können gewollt und notwendig sein, müssen aber an der richtigen Stelle sitzen. Risse sind Sollbruchstellen für unvermeidbare Bewegungen im Bau. Verarbeitungsfehler und falsche Materialzusammensetzung oder nicht ausreichend dehnfähige Anschlüsse zu den angrenzenden Bauteilen führen allerdings zu ungewollten Rissen im Estrich. Diese können die Gebrauchstauglichkeit des Bodenaufbaus erheblich einschränken.
PLATZ 8 - Entwässerung von Kelleraußentreppen
Dieses Thema wird zu oft sträflich vernachlässig. Schon in der Planung muss darüber nachgedacht werden, wie das Wasser, das sich unweigerlich im Bereich der Kelleraußentreppe sammelt, kontrolliert abgeführt wird. Dies ist wichtig, damit es im Bereich des Kellers und Fundaments nicht zu Feuchtigkeits- oder auch Frostschäden kommt.
PLATZ 7 - Risse in Holzbauteilen
Ungewollte, nicht geplante Risse sehen nicht nur unschön aus, sondern können auch die Stabilität eines Bauteils erheblich einschränken. Die Ursache liegt zumeist im Einbau mit zu „nassen“ Hölzern. Diese schwinden beim Trocknen stark und reißen daher.
PLATZ 6 - Undichter Keller
Die Ursachen für undichte Keller lassen sich sowohl in der Planung wie auch in der Ausführung auf der Baustelle finden. Undichtigkeiten im Kellerbereich verursachen sehr hohe Mängelbeseitigungskosten. Hohe fünfstellige Beträge sind hier bei der Sanierung keine Seltenheit.
PLATZ 5 - Nicht entlüfteter Spitzboden
Im Spitzboden sammelt sich besonders kurz nach Errichtung des Hauses viel Feuchtigkeit aus darunter liegenden Geschossen an. Wird diese nicht durch eine ausreichende Lüftung beseitigt, führt das in der Folge zu Tauwasserschäden im Dachboden und zu Schimmelbefall.
PLATZ 4 - Bodeneinschubtreppe falsch eingebaut
Eine falsch eingebaute Bodeneinschubtreppe ist im Prinzip eine große Leckage in der Dampfbremse, durch die Feuchtigkeit mit der durchströmenden Luft in Bauteile gelangt. Diese werden dadurch beschädigt. Folgen sind verminderter Wärmeschutz und Schimmelbefall - siehe auch Beitrag "Dämmpflicht von oberster Geschossdecke und Bodentreppe bis zum Jahresende" vom 17.5.2011.
PLATZ 3 - Undichtigkeiten in der Dampfsperre
Die Dampfsperre schützt dahinter liegende Bauteile vor dem schädlichen Einfluss von Feuchtigkeit in der Luft. Leckagen in der Dampfsperre haben in vielen Fällen gravierende Konsequenzen: Wenn Luft aufgrund des Lecks die Bauteile umströmt und dabei abkühlt, dann kondensiert der enthaltene Wasserdampf und kann großen Schaden anrichten.
PLATZ 2 - Durchfeuchtung von Fensterleibungen
Fenster und Außenputz bilden die Wind- und Regenschutzhülle des Hauses. Werden hier die Anschlussdetails nicht sauber ausgeführt, können Wind und Regen ungehindert eindringen und treten an den Innenflächen in Form nasser Flecken wieder hervor. Hier wurde von den VQC-Ingenieuren ein Standard entwickelt, der mittlerweile von der RAL Gütegemeinschaft Fenster und Türen e.V. als Referenz übernommen wurde.
PLATZ 1 - Risse im Putz und/oder Mauerwerk
Moderne Baustoffe sind in ihren Eigenschaften wie Festigkeit und Wärmedämmverhalten so ausgereizt, dass sie keine Fehler in der Verarbeitung oder Zusammenstellung mit anderen Materialien zulassen. Ansonsten führt das unweigerlich zu Mängeln wie z.B. zu Rissen in Putz und Mauerwerk.
(Quelle: bauletter.de)
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| August 2011 |
Solarstrom wird Preisbrecher – Kosten seit 2006 halbiert
Die Kosten von Solarstrom sinken rapide. Allein in den vergangenen fünf Jahren haben sie sich mehr als halbiert. Bereits 2013 wird der in Deutschland auf dem eigenen Hausdach produzierte Solarstrom günstiger sein als die meisten Haushaltsstromtarife der Energieversorger (vgl. Infografik I). Dies ergeben Berechnungen der Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos. Nach Überzeugung vieler Energieexperten besitzt die Photovoltaik das Potenzial, zu einer der günstigsten Energie-Erzeugungsformen überhaupt zu werden. Schon 2014 erreicht Solarstrom aus großen Solarstromanlagen das Förderniveau von Windkraftanlagen auf dem Meer (Offshore). Im Jahr 2017 könnten neue Solarstromanlagen auf Gebäuden mit einem hohen Anteil selbstverbrauchten Solarstroms in Deutschland komplett ohne finanzielle Förderung rentabel betrieben werden.
„Technologischer Fortschritt und Massenfertigung machen Solarenergie zum Preisbrecher und unverzichtbaren Bestandteil der Energiewende“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) heute in Berlin. „Je stärker der Photovoltaik-Weltmarkt in den nächsten Jahren wächst, desto schneller wird Solarstrom wettbewerbsfähig.“ Bis 2020 wird sich der Absatz von Solarmodulen nach Einschätzung des BSW-Solar mindestens verdreifachen.
Hintergrund:
Nach Angaben des Verbraucherportals Verivox zahlt ein Musterhaushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch für einen durchschnittlichen Strom-Mix einen Preis von 24,68 Cent pro Kilowattstunde. Die finanzielle Förderung für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom beträgt aktuell noch 28,74 Cent je Kilowattstunde. Je nach Marktentwicklung sinkt sie allerdings in den nächsten Jahren um jährlich bis zu 24 Prozent.
Die Photovoltaik hat bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Kostensenkungs-Erfolge erzielt. So konnten die Preise für fertig installierte Photovoltaik-Aufdachanlagen seit 2006 mehr als halbiert werden. Nach Angaben des BSW-Solar betrug der durchschnittliche Endkundenpreis pro Kilowatt Leistung rund 2.400 Euro – fünf Jahre zuvor waren es noch 5.000 Euro.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Einzelraum-Feuerstätten: Eintrag in HKI-Datenbank gilt als Nachweis für den Schornsteinfeger
Zuerst die gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine und Pellet-Öfen, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die erste Stufe der 1.BImSchV und dürfen auch nach dem 1. Januar 2015 zeitlich unbeschränkt weiter in Betrieb bleiben.
Nur eine wichtige Hürde ist noch zu nehmen: Die neue Verordnung schreibt für jede derzeit in Betrieb befindliche Einzelraum-Feuerstätte bis Ende 2013 einen Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger vor, aus dem hervorgeht, in welchem Jahr für das entsprechende Ofen-Modell die Typprüfung durchgeführt wurde und ob es die aktuellen Emissionsgrenzwerte einhält.
Hierbei hilft eine frei zugängliche Online-Datenbank, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat. Sie gibt detailliert Auskunft, welche Feuerstätten die Anforderungen erfüllen – und welche gegebenenfalls nicht. Dies gilt vor allem für ältere Öfen, die bereits vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden. Halten diese die Grenzwerte nicht ein, müssen sie bis Ende 2014 mit einem Staubfilter nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Um sich jetzt schon Klarheit zu verschaffen, empfiehlt der HKI einen Besuch auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de. Dort lässt sich über eine Suchfunktion für jedes einzelne Gerät leicht ermitteln, ob das Modell den aktuellen Anforderungen der 1.BImSchV entspricht.
Und das ist die zweite gute Nachricht zum Schluss: Das Bundesumweltministerium und die Umweltministerien der Länder haben dem HKI zugesagt, dass der geprüfte Hersteller-Vermerk in der Datenbank ab sofort auch als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger gilt.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Heizenergieverbrauch seit 2002 um 22 Prozent gesunken
Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 konnte bis 2010 eine Senkung des Heizenergieverbrauchs von deutschen Wohngebäuden um durchschnittlich 22 Prozent erreicht werden, jährlich um 2,75 Prozent. Dies ergaben Auswertungen der gemeinnützigen co2online GmbH des eigenen Bestands von rund einer Million Wohngebäudedaten. Benötigte ein Wohngebäude im Jahr 2002 noch durchschnittlich 161 Kilowattstunden Heizenergie pro Quadratmeter und Jahr, waren es 2010 nur noch 126 Kilowattstunden.
„Die Ergebnisse zeigen einen positiven Trend in der Entwicklung der Energieeffizienz der Wohngebäude in Deutschland und liefern gleichzeitig den Anreiz, die heute vorhandenen Einsparpotenziale im Bereich der energetischen Gebäudesanierung verstärkt auszuschöpfen“, sagt Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer von co2online. Denn Wohngebäude in Deutschland sind mehrheitlich Altbauten, rund 75 Prozent von ihnen wurden vor 1979 gebaut. In diesen Bestandsbauten liegen die Einsparpotenziale beim Heizenergieverbrauch besonders hoch.
„Maßgeblich für die bisher erzielten Einsparungen sind gesetzliche Vorgaben für den energetischen Zustand von Neubauten und für Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, wie sie seit 1978 mit der ersten Wärmeschutzverordnung und später mit der EnEV eingeführt wurden“, so Hengstenberg. Mit rund 80 Prozent fällt der größte Teil des Energieverbrauchs in Privathaushalten auf den Bereich Heizen und Warmwasserbereitung. „Will Deutschland seine Klimaschutzziele bis 2020 erreichen, muss das Tempo bei der Ausschöpfung der vorhandenen Einsparpotenziale jetzt gesteigert werden. Notwendig ist dabei ein Dreiklang aus fordern, fördern und informieren, um die Bürger zu Effizienzmaßnahmen zu motivieren.“
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Mietrechts-Änderung erschwert Wärmelieferung im Mietwohnungsbau
Nicht erleichtert, sondern erschwert würde die Wärmelieferung im Mietwohnungsbau, wenn die als Referentenentwurf vorliegenden Vorschläge Gesetz würden; diese Auffassung vertreten jedenfalls die Fachverbände VfW und AGFW in einer Stellungnahme zu den Änderungen im Mietrecht.
Der bereits im Mai 2011 vorgelegte Entwurf sieht unter anderem Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Dort sollen mehrere Paragraphen zum Themenkomplex Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen neu eingefügt werden. Der § 556c regelt, dass ein Mieter einer Umstellung auf Wärmelieferung durch einen Contractor unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zustimmen muss. Er hat nach dem Gesetzesentwurf die Kosten der Wärmelieferung dann zu tragen, wenn dabei Primär- oder Endenergie eingespart oder Primärenergie effizienter genutzt wird (etwa durch KWK) und wenn sich die bisherige Warmmiete nicht erhöht. Eine Verordnung soll regeln, wie die Kostenneutralität im Detail nachzuweisen ist und welche Wärmelieferungsverträge wann zu gelten haben.
„Der vorliegende Entwurf enthält einige Regelungen, die die Umsetzung gegenüber der heutigen Rechtslage erschweren und nicht erleichtern", schreiben AGFW und VfW in ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme. Konkret kritisieren sie unter anderem, dass die Verordnung über die Wärmelieferung für Mietwohnraum andere Preisänderungs-Klauseln vorsieht als die AVBFernwärmeV. Damit werden jeweils unterschiedliche Wärmelieferungsverträge für modernisierten Mietwohnraum, für neu geschaffenen Mietwohnraum oder für die Versorgung von Gewerbekunden nötig. Damit seien dann auch einheitliche Versorgungsbedingungen in Gebieten, in denen mehrere Kunden aus einer Anlage versorgt werden, nicht mehr möglich, kritisieren die Verbände.
Als schwierig werden auch der Nachweis und die Einhaltung der Warmmieten-Kostenneutralität eingeschätzt. Die Verbände verweisen darauf, dass kurzfristige Änderungen der Brennstoffpreise, etwa auch durch deren Besteuerung, die positive Wirkung der Energieeinsparung auf die Betriebskosten überlagern können. Das gelte auch, wenn nach einer Erneuerung der Heizanlage regenerative Brennstoffe eingesetzt werden. Biobrennstoff-Kessel können höhere Kosten als Gas- oder Ölkessel verursachen, betonen die Verbände. Wenn Kostenneutralität gefordert ist, dann werden Contractingmodelle mit diesen Brennstoffen nicht mehr bei Modernisierungsmaßnahmen realisiert. Zudem sei eine Warmmieten-Neutralität bei keiner anderen Betriebskostenart im Mietrecht festgelegt. Es gebe deswegen keinen rechtlichen Grund, bei den Wärmelieferungskosten ein Sonderrecht einzuführen, das sonst im gesamten Mietrecht nicht gelte.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| August 2011 |
Erdgas: Vermieter muss Preise vergleichen
Fast die Hälfte der rund 40 Mio. Haushalte in Deutschland wird mit Erdgas beheizt. Von diesen können jedoch nur etwa 10 Mio. Haushalte den Gasanbieter selbst wechseln, die anderen Wohnungen werden über eine Zentralheizung mit Wärme versorgt. Hier gibt es oft nur einen einzigen Gaszähler und die Heizkosten werden anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet. Laut dem Verbraucherportal Verivox sind somit knapp 9 Mio. Haushalte beim Gasanbieterwechsel auf die Hilfe ihres Vermieters oder der Hausverwaltung angewiesen.
Der Vermieter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 560 BGB dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Darunter fallen auch die Gaspreise, die seit 2005 um rund 20 % gestiegen sind. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 % der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Verivox geht davon aus, dass dadurch jährlich knapp 3 Mrd. Euro zu viel bezahlt werden.
(Quelle: GebInfo.de)
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| August 2011 |
Neue Rechte bei Materialkauf im Baumarkt
Wer neu baut oder sein Haus renoviert, der versucht in der Regel, Material und Arbeit günstig einzukaufen. Viele private Bauherren kaufen Fenster, Türen, Fliesen, Tapeten und Bodenbeläge deshalb im Baumarkt, mitunter sogar im Internet. „Solche Sparsamkeit kann richtig teuer werden“, warnt Baufachanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).„Dann nämlich, wenn das gekaufte Material Mängel hat.“
Ein klassischer Fall: Der Kunde kauft im Baumarkt Parkett und lässt es vom Handwerker verlegen. Der Handwerker erkennt nicht, dass das Material Mängel hat. Erst Wochen später löst sich die obere Schicht des Bodens ab. „Selbstverständlich hat der Kunde das Recht auf mangelfreie Ware“, erläutert die Juristin. „Deshalb muss ihm der Baumarkt auch das Material ersetzen. Das war schon lange so. Auf den Handwerkerkosten für den Ein- und Ausbau allerdings blieb der Kunde bislang sitzen."
Dies wird sich nun möglicherweise ändern. Denn am 16.6.2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Verkäufer nicht nur das mangelhafte Verbrauchsgut umtauschen muss, sondern auch die Folgekosten tragen muss. (Rs C-65/09). "Damit ist der Baumarktkunde aus dem Schneider. Zumindest theoretisch. Wie sich das neue Recht umsetzen lässt und welche rechtlichen Schritte der Kunde dabei unternehmen muss, das wird die Praxis in nächster Zeit zeigen.
(Quelle: bauletter.de)
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| August 2011 |
Neue Pflichten für Grundstücksbesitzer: Regenwasser-Rückhaltung und -Versickerung
Die gesplittete Abwassergebühr wird in allen Kommunen eingeführt. Dann gilt es für die Hausbesitzer zu entscheiden: Weiterhin Regenwasser in den kommunalen Kanal ableiten und Jahr für Jahr nach Quadratmeter versiegelter Fläche Gebühren zahlen - oder Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück einführen, z.B. durch Versickerung und Nutzung in Kombination. Dies lässt sich auch nachträglich unkompliziert einrichten.
Regenwasser muss in die Kanalisation, hieß es noch vor 10 Jahren bei der Mehrzahl der Baugenehmigungen. Heute gilt das Gegenteil. Warum ist jetzt falsch, was damals richtig war? Mit dem Oberflächenwasser wollte man in dicht besiedelten Gebieten im letzten Jahrhundert wenig zu tun haben. Bäche wurden in Rohre verlegt und unsichtbar abgeleitet, Flüsse wurden begradigt. Das Ziel war Entwässerungs-Sicherheit. Deshalb musste auch Regenwasser von Grundstücken so schnell wie möglich weg, in die unterirdische Kanalisation. Dass man mit solcher Handlungsweise das Problem nur flussabwärts verlagert, und es dort noch viel größer wird, konnte ignoriert werden, so lange die Städte und Gemeinden und die einzelnen Bundesländer alleine darüber zu bestimmen hatten. Damit ist es jetzt vorbei.
Mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat die Bundesregierung am 1.3.2010 den Bundesländern die Zuständigkeit abgenommen für die Belange von Oberflächen- und Grundwasser. Seither darf Regenwasser vom Grundsatz her nicht mehr mit Schmutzwasser vermischt werden. Priorität hat die ortsnahe Bewirtschaftung des Niederschlages. Insofern ändert Regenwasser seine Richtung. Anstatt über Gullys in den Kanal wird es zukünftig auf den Grundstücken bereits per Sickerpflaster oder Sickermulde dem natürlichen Wasserkreislauf direkt zugeführt, über Gründächer verdunstet oder in Zisternen als Rohstoff gesammelt und genutzt werden. Baugenehmigungen und Bebauungspläne fordern mittlerweile, auf den Regenabfluss vom Grundstück zu verzichten.
Da die gesetzlichen Neuerungen nur für Neubauten gelten und den Bestand so lange schützen, bis ein Umbau ansteht, würde die Korrektur des Entwässerungssystems sehr lange dauern. Erfreulicherweise entsteht durch die neue Gebührenpolitik bei Abwasser eine weitere Kraft zur Umstellung. Dabei kommt es zur Aufteilung in einen Preis für Schmutzwasser nach Kubikmeter und einen separaten Preis für Regenwasser, falls es weiterhin in den örtlichen Kanal geleitet wird. Den Betrag muss jede Stadt bzw. Gemeinde selbst festlegen, nach dem tatsächlichen Aufwand. Die Kosten für das Ableiten von Regenwasser in den Kanal richten sich dann nach Quadratmeter angeschlossener Dach- oder Grundstücksfläche. Bei Wasser durchlässigen befestigten Flächen, wenn also ein Teil versickert und ein Teil zum Kanal geht, wird nur ein Bruchteil der Fläche bei der Gebühr angerechnet - ebenso bei begrünten Dächern, auf denen ein bestimmter Prozentsatz verdunstet. In der örtlichen Abwassersatzung sind die Flächen, bei denen es solche Abschläge gibt, aufgelistet. Die Einsparungen werden in Zukunft die Bürger ermuntern, entsprechend umzubauen.
(Quelle: bauletter.de)
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| August 2011 |
Energieausweis schützt vor versteckten Kosten
Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende wird auch den Trend zu energiesparenden Immobilien verstärken. Zu Recht, denn Wohnungen und Häuser mit einer guten Energiebilanz schützen die Eigentümer und Mieter vor steigenden Nebenkosten und bieten meist auch einen überdurchschnittlichen Wohnkomfort. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) rät deshalb allen, die nach einem neuen Zuhause suchen, sich vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags den bedarfsbasierten Energieausweis zeigen zu lassen. Er weist die energetische Qualität eines Hauses aus.
Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala von grün bis rot. Sie zeigt, wie viel Energie in diesem Gebäude im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Liegt der angezeigte Wert des Gebäudes im grünen Bereich, verbraucht es wenig Energie für die Wärmeerzeugung. Liegt er dagegen im roten Bereich, werden die Energiekosten bei durchschnittlichem Heizverhalten hoch ausfallen.
Für Käufer von Immobilien ist neben der Farbskala der Blick in die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis besonders wichtig. Diese individuellen Maßnahmen zeigen, wie hoch der Sanierungsbedarf ist und welche Kosten eventuell in den nächsten Jahren auf den neuen Besitzer zukommen. Bei einem Neubau oder einem energetisch sanierten Gebäude gibt es keine Empfehlungen.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren und wird durch die Heizkostenabrechnungen bestimmt. Bei der Ausstellung eines Bedarfsausweises nimmt der Fachmann dagegen die baulichen Bestandteile eines Gebäudes genau unter die Lupe. "Die dena empfiehlt für Wohngebäude den bedarfsbasierten Energieausweis. Dieser Ausweis analysiert den Zustand des Hauses und nicht das Verhalten der Bewohner wie der Verbrauchsausweis. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle", so dena-Experte Stolte. Ist ein dena-Gütesiegel drauf, können sich Eigentümer auf die Qualität des Energieausweises verlassen und haben ein Dokument vor sich, das viele nützliche Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und seine mögliche Verbesserung enthält.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Solarheizung: Weniger Fördermittel ab Anfang 2012
Wer sich noch in diesem Jahr entschließt, Solarenergie zur Warmwasserbereitung oder Raumheizung zu nutzen, profitiert von den aktuellen guten Förderkonditionen. Denn derzeit erstattet der Staat bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten zurück. Pro Quadratmeter Kollektorfläche gibt es einen Zuschuss von 120 bis 180 Euro. Nach dem 30.12.2011 liegt die Fördersumme nur noch bei 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Lediglich Kombianlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung auf Mehrfamilienhäusern werden auch im kommenden Jahr mit 180 Euro pro Quadratmeter unterstützt.
Die Anschaffungskosten pro Quadratmeter Kollektorfläche liegen heute – je nach Voraussetzungen des Gebäudes – durchschnittlich zwischen 700 und 2.000 Euro. Eine Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung eines Vier-Personen-Haushalts ist rund vier Quadratmeter groß und kostet bei einem angenommenen Quadratmeterpreis von 1.500 Euro entsprechend 6.000 Euro, die Kosten für eine Kombianlage liegen bei rund 12.000 Euro inklusive Montagekosten.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| August 2011 |
Kabinett streicht Förderung: Ab 2012 wieder mehr finanzielle Hürden für altersgerechte Umbauten
Eigenheimbesitzer, die einen altersgerechten Umbau ihrer Immobilie planen, sollten sich sputen. Laut Kabinettsbeschluss soll das beliebte Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Altersgerecht Umbauen" ab 2012 komplett gestrichen werden, weil im nächsten Haushalt das Geld dafür fehlt.
Keine Schwellen zwischen Wohnzimmer, Flur oder Küche. Eine ebenerdige Dusche. Etwas mehr Platz im Bad für den Rollator. Aktuell gilt in Deutschland gerade einmal eine Wohnung von 100 als altersgerecht beziehungsweise barrierearm.
Das noch einige Monate gültige KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" fördert Modernisierungsmaßnahmen, die den Bedürfnissen älterer Menschen angepasst sind und zum barrierefreien Wohnen beitragen. Dazu zählen sowohl so genannte barrierereduzierende Umbauten der Wohnräume als auch des Wohnumfeldes. Gefördert werden kann sogar der Ausbau der Immobile, der ein generationenübergreifendes Wohnen ermöglicht.
Immobilienbesitzer, die Rücklagen für Sanierungsmaßnahmen gebildet haben und diese einsetzten möchten, können ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen (KfW Programm 455). Der maximale Zuschuss beträgt 2.500 Euro. Wer die Immobilie erst erworben hat und nicht auf entsprechende Rücklagen zugreifen kann oder diese für andere Zwecke einsetzen möchte, sollte das KfW Darlehen mit der Programmnummer 155 nutzen. Zu einem effektiven Zinssatz ab aktuell 1,96 Prozent pro Jahr können über dieses Darlehen Kosten bis zu 50.000 Euro finanziert werden - bei bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit und kostenlosen Sondertilgungsmöglichkeiten.
Wer sich für eine altersgerechte Sanierung entscheidet, sollte bis spätestens Dezember alle Unterlagen eingereicht haben. Sinnvoll ist neben einer Finanzierungsberatung die Begleitung der Umbaumaßnahmen durch einen Architekten oder einen spezialisierten Fachbetrieb. Diese tragen Sorge, dass der Umbau den Förderrichtlinien entspricht. Eventuelle Honorare können ebenfalls über das KfW-Programm mitfinanziert werden.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Juli 2011 |
Disput zur Photovoltaik
EU-Industriekommissar Günther Oettinger prophezeit der Photovoltaik in Deutschland keine große Zukunft, berichtete «Focus Online» unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa. «In Deutschland stößt Photovoltaik an seine Grenzen. Wir sind kein Sonnenland, wo die Bauern auf einmal Orangenplantagen betreiben können. Photovoltaik kann hierzulande nie eine große und kostengünstige Stromquelle sein», sagte der CDU-Politiker. Der Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Hans-Josef Fell, konterte: «Anders als EU-Kommissar Oettinger behauptet, wird Solarstrom in Zukunft mit zu den billigsten Stromquellen gehören, da nach 20 Jahren abgeschriebene Solarstromanlagen auf eine Stromproduktion von 0,5 bis 1 Cent pro Kilowattstunde kommen, abgeschriebene Kohle- und Atomkraftwerke produzieren den Strom fünf bis zehnmal teurer.
(Quelle: Photon.de)
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| Juli 2011 |
BEE zur Energiewende: Aktuelle Kostenschätzungen sind unseriös
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) weist jüngste Spekulationen als unseriös zurück, wonach die Energiewende in Deutschland teuer wird. Isolierte Hochrechnungen voraussichtlicher Einspeisevergütungen reichten für eine umfassende Bewertung nicht aus, so der Verband. Der BEE verwies darauf, dass nach Berechnungen im Auftrag des Bundesumweltministeriums im Jahr 2010 Umweltschäden in einer Höhe von 8,4 Milliarden Euro durch erneuerbare Energien vermieden worden seien. Außerdem seien im vergangenen Jahr Energieimporte im Wert von 7,4 Milliarden Euro durch heimische Erneuerbare ersetzt worden.
(Quelle: Photon.de)
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| Juli 2011 |
Photovoltaik: Neue VDE-Vorschrift kommt am 1. August
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (FNN) veröffentlicht am 1. August 2011 eine neue VDE-Anwendungsregel zu technischen Anforderungen an den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Die vom VDE erstellte Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) umfasst zahlreiche Änderungen und Neuerungen. Ziel ist es, dezentrale Stromerzeugungsanlagen besser in das Stromnetz zu integrieren. Das betrifft insbesondere die sehr rasch ansteigende Erzeugung von Elektrizität mit Photovoltaik. Die installierte Photovoltaik-Leistung hat mittlerweile bundesweit etwa 18 Gigawatt erreicht, wovon rund 80 Prozent in das Niederspannungsnetz einspeisen.
(Quelle: Photon.de)
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| Juli 2011 |
Photovoltaik: BP stellt Solaraktivitäten weitgehend ein
BP lässt trotz massiver Imageprobleme sein sauberes Vorzeigeprojekt links liegen: Wie die »Financial Times Deutschland« berichtete, steigt der Ölmulti zum Endes des Jahres 2011 komplett aus dem Vertrieb von Solarmodulen aus. Der Geschäftszweig macht bisher mehr als 80 Prozent der gesamten BP-Solarsparte aus, so das Blatt weiter. Vor einiger Zeit hatte der Ölmulti mehrere Modulfabriken geschlossen und sich auf den Vertrieb von fremdproduzierten Modulen konzentriert. Auch damit ist jetzt Schluss. Nur am Projektgeschäft wolle man festhalten, heißt es in dem Bericht.
(Quelle: Photon.de)
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| Juli 2011 |
Zweilagige Verlegung von XPS-Dämmplatten von DOW und BASF im Umkehrdach zugelassen
Ein Umkehrdach ist eine Flachdachkonstruktion, bei der der Dämmstoff über der Abdichtung liegt - ein Schichtaufbau, der Wärmedämmung mit Bautenschutz kombiniert. Diese Konstruktion ist möglich, weil XPS aufgrund seiner geschlossenzelligen Schaumstruktur und der beidseitigen Schaumhaut kaum Wasser aufnimmt.
Seit Einführung des Umkehrdachs in den 1970er Jahren sind die energetischen Anforderungen an Dämmmaterialien stetig gewachsen - und mit ihr die Dicke der zur Dämmung eingesetzten extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS). Denn bislang war die Dämmung von Umkehrdächern einlagig zu verlegen. Jetzt hat das Deutsche Institut für Bautechnik jedoch die zweilagige Verlegung zugelassen:
- Dow Deutschland erhielt die Zulassung für die doppellagige Verlegung seiner XPS-Dämmplatten Roofmate SL-A in Kombination mit der wasserableitenden Trennlage Roofmate MK für bekieste Umkehrdächer.
- BASF erhielt die Zulassung für Styrodur 3035 CS, Styrodur 4000 CS und Styrodur 5000 CS.
Beide Unternehmen haben nachgewiesen, dass die zweilagige Verlegung von XPS-Dämmplatten bauphysikalisch möglich ist. So kann die für Flachdächer vorteilhafte Umkehrdachkonstruktion auch bei besonders hohen Anforderungen an den Wärmeschutz ausgeführt werden. Erlaubt sind jetzt Dämmstoffdicken bis zu 400 mm.
Die Dämmstoffplatten für die zweilagige Verlegung müssen mit einer wasserableitenden und diffusionsoffenen Trennlage so abgedeckt sein, dass der überwiegende Teil des Niederschlagswassers dauerhaft und sicher an der Oberfläche abläuft. Auf diese Weise können bestehende Dächer mit einlagig gedämmtem Umkehrdach renoviert werden, so dass sie modernen Dämmstandards entsprechen: Sie lassen sich ohne großen Aufwand und witterungsunabhängig sanieren, indem die vorhandene Abdichtung und Dämmung durch eine zweite Dämmschicht und eine Trennlage ergänzt werden.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
PHOTON: Photovoltaik verursacht Preiseinbruch an Strombörse
Der 16. Juli 2011 geht in die Geschichte der deutschen Stromwirtschaft ein. Am vergangenen Samstagnachmittag ist der Strompreis am Spotmarkt der Strombörse EEX auf das niedrige Preisniveau von Nachtstrom eingebrochen. Nur 2,5 Cent je Kilowattstunde musste ein Käufer für eine Stromlieferung in der Zeit zwischen 14 und 15 Uhr zahlen. Üblich sind am Wochenende zu dieser Tageszeit Strompreise, die etwa doppelt so hoch sind wie der (billige) Nachttarif. PHOTON hatte diese Auswirkung eines hohen Photovoltaikzubaus bereits 2008 prognostiziert.
(Quelle: Photon.de)
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| Juli 2011 |
Baurecht: Versicherung oder Bürgschaft?
Bauherren wird häufig geraten, sich von Firmen, mit denen sie bauen, den Abschluss einer Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung bescheinigen lassen. „Davon sollten sich Bauherren allerdings nicht zu viel versprechen“, mahnt Baufachanwältin Sabina Böhme, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn diese Versicherungen geben dem Bauherrn nur im Fall der Insolvenz des Unternehmens – und gegen Vorlage des Originalzertifikats – die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt gegen den Versicherer durchzusetzen.
„Solange die Baufirma nicht insolvent ist, kann der Bauherr mit der Versicherung gar nichts anfangen“, berichtet Böhme. „Ganz im Gegenteil: Die Baugewährleistungsversicherung bietet ihrerseits dem Bauunternehmer Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.“ Dem Bauherrn ist damit also nicht geholfen.
„Ein Bauherr ist besser beraten, vom Bauunternehmer eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft zu verlangen, die von seiner finanzierenden Bank ausgestellt wird. Darauf hat er zwar mangels gesetzlicher Regelungen im BGB oder der VOB/B keinen Rechtsanspruch, aber er sollte dennoch auf eine schriftliche Vereinbarung und auf Gestellung der Sicherheit im Vertrag drängen“, empfiehlt Böhme. Dazu muss geregelt werden, in welcher Höhe Sicherheit geleistet wird und für welchen Zweck, ferner, wann ein Sicherheitsfall vorliegt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herauszugeben ist. Festgelegt werden sollte auch, dass der Bauunternehmer für die Kosten der Sicherheit aufkommt.
„Nur, wenn dem Bauherrn eine solche Fertigstellungsbürgschaft vorliegt, ist die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme der Bauleistung abgesichert“ erläutert die Fachfrau und rät außerdem, zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche vertraglich einen Sicherheitseinbehalt zu vereinbaren, der nur durch eine Bankbürgschaft zugunsten des Bauherrn durch den Bauunternehmer abgelöst werden kann. Eine reine Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung sei dagegen nur hilfreich, wenn der Bauunternehmer Pleite macht.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Juli 2011 |
Weltweit zweistellige Wachstumsraten der erneuerbaren Energien
Mit einem globalen Anteil von rund 16 Prozent am Endenergieverbrauch und nahezu 20 Prozent am Stromverbrauch im Jahr 2010 hält das Wachstum der erneuerbaren Energien weiter an.
Die globalen Investitionen in erneuerbare Energien wuchsen 2010 um mehr als ein Drittel auf 211 Milliarden US-Dollar an (2009: 160 Milliarden US-Dollar). Politische Ziele und Förderpolitiken sind weiterhin zentral für den Ausbau der erneuerbaren Energien und existieren bereits in mindestens 191 Ländern auf Staatenebene (2005: 55 Länder). Ein wachsendes Engagement ist in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beobachten.
Windenergie verzeichnete 2010 den größten weltweiten Zubau, gefolgt von Wasserkraft und Photovoltaik. Erstmals wurde jedoch in Europa mehr Photovoltaik- als Wind-Kapazität zugebaut. Der Zubau an Photovoltaik in Deutschland in 2010 überstieg den insgesamt weltweiten Zubau aus dem Jahr 2009, sodass Deutschland im Bereich der netzgebundenen Photovoltaik globaler Spitzenreiter war. In 2010 wurde nur in China mehr in neue Stromerzeugungs-Kapazität aus Erneuerbaren investiert als in Deutschland, ihnen folgte USA auf Rang 3.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Juli 2011 |
KfW-Förderung: Qualitätssichernde Baubegleitung im Fertighaus-Werk
Qualitätsgesicherte Fertighäuser erfüllen die Anforderungen der KfW-Bank an die Baubegleitung geförderter Eigenheime laut Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) ohne die sonst übliche Einbindung eines externen Sachverständigen. Die Sonderregelung gilt allerdings nur für Hersteller in der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF). Einzelheiten hat die KfW hier veröffentlicht.
Bei der Produktion und Montage werden in QDF-Mitgliedsunternehmen alle Schritte intern überwacht und bei KfW-geförderten Häusern die fachgerechte Ausführung schriftlich dokumentiert. Diese QDF-Qualitätsakte beinhaltet unter anderem Laufzettel, auf denen die Fachabteilungsleiter die fehlerlose Verrichtung der Arbeit an jeder einzelnen Station des Bauprozesses per Unterschrift bestätigen. Mit der QDF-Qualitätsakte können Hersteller und Bauherren gegenüber der KfW belegen, dass das errichtete Eigenheim tatsächlich ein „Effizienzhaus“ ist und den Förderbedingungen gemäß gebaut wurde. Die Regelung gilt für schlüsselfertige Häuser, bei denen Keller bzw. Bodenplatte im Leistungsumfang des Herstellers enthalten sind.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Juli 2011 |
Bundesrat lehnt Steuerbonus für Sanierer ab
Am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat mehreren Gesetzen zur Energiewende zugestimmt (Beschlüsse). Sogar dem in den letzten Wochen sehr umstrittenen Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat der Bundesrat (mit einer Stellungnahme) zugestimmt. Dabei haben die Länder gleichzeitig die Bundesregierung mit einer Entschließung aufgefordert, unverzüglich eine Gesetzesinitiative für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als marktfinanziertes Anreizmodell zu ergreifen. Dieses soll insbesondere Wirkung für den Altbaubestand entfalten (Bundesratsdrucksache 392/11(B)).
Nicht zugestimmt hat der Bundesrat jedoch dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Verweis auf das Grundgesetz Artikel 105 Absatz 3, ohne die Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu verlangen. Die Ablehnung kam nicht überraschend. Zum einen fordert die Länderkammer, dass den Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehende Mindereinnahmen vom Bund vollständig auszugleichen sind. Zurzeit würden die Länder und Kommunen 57,5 % der direkten Mindereinnahmen tragen. Zum anderen verlangt die Länderkammer eine vom Einkommen unabhängige steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer. Nun befürchten einige Verbände bereits, dass das Vorhaben komplett in der Versenkung verschwindet. So hat beispielsweise der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, in gleichlautenden Schreiben an die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentinnen der 16 Bundesländer für die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens geworben.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Juli 2011 |
Vertikalturbinen sind für Windparks sinnvoller
Windparks können bei gleicher Standfläche zehnmal mehr Energie liefern, wenn sie kompakte Vertikalturbinen anstelle der derzeit gängigen, großen Horizontal-Windräder nutzen. Diesen Schluss haben Forscher des California Institute of Technology (Caltech) aus einem Feldtest gezogen. "Was bislang übersehen wird ist, dass Windparks in ihrer Gesamtheit noch recht ineffizient sind", betont John Dabiri, Professor für Maschinenbau und angewandte Naturwissenschaft. Er geht davon aus, dass Parks mit Vertikalturbinen mehr vom einfallenden Wind wirklich ausnutzen können.
"Es ist eine bislang offene Frage, wie man einzelne Anlagen komplett als Park betreiben muss, um die Effizienz zu optimieren", bestätigt Stephan Barth, Geschäftsführer des Zentrums für Windenergieforschung ForWind in einem Pressetext-Interview. Allerdings gibt er sich skeptisch, ob der Caltech-Ansatz für praktische Anwendungen wirklich optimal wäre.
Große Windräder mit horizontal liegender Achse sind gängige Praxis, da sie eine hohe Energieausbeute versprechen. "Jeder Meter Höhe bringt etwa ein Prozent mehr Ertrag", sagt Barth. Allerdings kommt es zu aerodynamische Interferenzen und somit Effizienzverlusten, wenn die Turbinen zu eng beieinander stehen. Um das komplett zu vermeiden, müsste der Abstand zwischen zwei Windrädern laut Caltech-Team etwa das 20-Fache ihres Durchmessers betragen - bei den größten derzeit genutzten Turbinen also mehr als 1,5 Kilometer. "Viel der Windenergie, die in einen Windpark strömt, wird somit gar nicht ausgenutzt", kritisiert Dabiri.
Bei Vertikalturbinen, die parallel zum Erdboden rotieren, ist der aerodynamisch notwendige Zwischenabstand viel geringer. Ein Feldtest der Caltech-Forscher im Sommer 2010 hat ergeben, dass bei einer Turbinen-Anordnung ein Abstand entsprechend dem vierfachen Durchmesser ausreicht, um Interferenzen auszuschließen. Sechs zehn Meter hohe Vertikalturbinen mit 1,2 Metern Durchmesser haben demnach 21 bis 47 Watt pro Quadratmeter Windpark-Fläche geliefert. Bei einem vergleichbaren Park mit Horizontal-Windrädern betrage die Ausbeute nur zwei bis drei Watt pro Quadratmeter.
"Ich bin von dem Zugang nicht ganz überzeugt", meint jedoch ForWind-Geschäftsführer Barth. Ein Grund dafür ist, dass Wind tendenziell den Weg des geringsten Widerstands wählt. Eine Anlage, die der strömenden Luft einen zu großen Anteil ihrer Energie entzieht, wäre praktisch ein Hindernis, das der Wind dann womöglich einfach umströmt. "Man muss sich immer überlegen, ob man eine vergleichbare Zusatzausbeute nicht auf andere Art einfacher und günstiger bekommt", betont der Experte.
Beispielsweise können bei klassischen Windrädern etwas größere Rotorenblätter ohne großen Aufwand die Ausbeute merklich steigern. Ein etwaiger zusätzlicher Platzbedarf spielt beispielsweise bei Offshore-Anlagen oder in Wüstenregionen aber nur bedingt eine Rolle. "Wichtig wäre auch, die einzelnen Anlagen in Parks besser aufeinander abzustimmen", meint der Barth. Er verweist auf Versuche, nach denen eine leichte Drosselung der ersten Reihe eines Windparks zu einem überproportionalen Effizienzgewinn der restlichen Turbinen führt.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Xenergy, die neue XPS-Generation von Dow
Mit Xenergy hat Dow eine neue Polystyrolextruderschaum-Generation vorgestellt. Der XPS-Dämmstoff soll die bekannten Eigenschaften von XPS - gemeint sind: Druckfestigkeit, Unverrottbarkeit und Unempfindlichkeit gegenüber Feuchtigkeit - mit bis zu 20% besseren Lambda-Werten verbinden.
Neu an Xenergy sei jedoch nicht nur die verbesserte Dämmleistung durch einen Lambda-Wert von 0,031, sondern auch die Farbe: Statt wie bisher in Blau kommen die Neuen von Dow in Silbergrau daher. Die neue Farbe verdankt sich einem veränderten Fertigungsverfahren: Infrarotblocker sorgen in den Schaumzellen dafür, dass die Wärmestrahlung verringert und somit der Wärmewiderstand des Dämmstoffes vergrößert wird. Durch dieses Herstellverfahren und die verwendete CO2-Technologie versteht sich Xenergy als XPS- Dämmstoff mit der aktuell höchsten Dämmleistung.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Baurecht: Bauherr darf zur Mängelbeseitigung Vorschuss fordern
Entdeckt ein Bauherr innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel, muss er den zuständigen Unternehmer oder Handwerksbetrieb schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Lässt der Unternehmer diese Frist verstreichen, muss der Bauherr keine zweite Aufforderung mehr schicken, sondern darf die Mängel durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen und vom ersten Unternehmer die Kosten hierfür verlangen. Der Bauherr kann dafür sogar vom säumigen Unternehmer einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einfordern - allerdings nur für die reinen Kosten, nicht für den auf die Kosten entfallenden Mehrwertsteueranteil. Die Mehrwertsteuer darf er erst einfordern, sobald der Mangel beseitigt wurde und die Mehrwertsteuer auch tatsächlich angefallen ist. Ist der Bauherr zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, kann er die Erstattung der Mehrwertsteuer nicht verlangen.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Photovoltaik: Q-Cells SE steigert Wirkungsgrad auf mehr als 18 Prozent
Die Q-Cells SE hat zum vierten Mal in diesem Jahr einen Weltrekord erzielt. Ein multikristallines Solarmodul aus dem Q-Cells eigenen Forschungszentrum erreichte einen Modulwirkungsgrad von 18,1 Prozent bezogen auf die Aperturfläche. Das unabhängige Kalibrierungslabor des Fraunhofer Institut für solare Energiesysteme ISE in Freiburg bestätigte dieses Ergebnis. Mit diesem Rekordwirkungsgrad bricht Q-Cells seinen im Frühjahr aufgestellten Weltrekord von 17,8 Prozent und präsentiert damit erstmalig in der Branche ein multikristallines Solarmodul mit einem Wirkungsgrad von über 18 Prozent.
(Quelle: photon.de)
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| Juli 2011 |
Veränderungen bei KWK-Vergütung ab 01.01.2012
Am vergangenen Freitag (08.07.2011) hat der Bundesrat beim EEG 2012 auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit kann das EEG 2012 in der derzeitigen Fassung (Konsolidierte Fassung des EEG 2012) am 01.01.2012 in Kraft treten.
Das EEG 2012 enthält in Bezug auf die Vergütung von EEG-Strom aus Biomasse u. a. eine vollständige Veränderung des Vergütungssystems. So wird das System aus Grundvergütung und Boni komplett ersetzt durch eine Grundvergütung sowie einer Vergütung abhängig vom verwendeten Einsatzstoff. Flüssige Biomasse fällt vollständig aus der Vergütung heraus.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Juli 2011 |
ZDB: Unqualifizierte Betriebe verursachen hohe Schäden
Die mangelnde Qualifikation des Verlegers führt immer häufiger zu Mängeln bei Fliesen- und Natursteinarbeiten sowie Estrichkonstruktionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertenumfrage unter Sachverständigen des Fliesen-,Platten- und Mosaiklegerhandwerks sowie des Estrich-Handwerks. Den betroffenen Bauherren und Endkunden entstanden dadurch nach Angaben der Sachverständigen eine durchschnittliche Schadenssumme von rund 9.000 Euro, im Einzelfall lag die ermittelte Schadenssumme sogar bei 93.000 Euro.
Aus Sicht der Mehrheit der Sachverständigen ist bei Meistern und Gesellen die Qualität in der Ausführung unverändert hoch bzw. in Teilen sogar noch gestiegen. In der Gruppe der Verleger ohne ausgewiesene Qualifikation sei dagegen wiederum die Zahl der Mängel stark gestiegen.
„Die Expertenbefragung zeigt deutlich, dass bei einer Beauftragung eines unqualifizierten Betriebes die Wahrscheinlichkeit für eine mangelhafte Fliesenlegerarbeit hoch ist“, warnt Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. „Wer Schäden und Ärger vermeiden will, sollte sich unbedingt für einen Meisterbetrieb entscheiden. Nur er steht für qualitativ hochwertige Arbeit.“
Hinzu kommt, dass nicht qualifizierte Unternehmen in aller Regel nicht ausbilden, so dass mittel- und langfristig nur noch wenig qualifizierte Betriebe mit gut ausgebildetem Personal zu finden sein werden.
Mit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 wurde die Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk und im Estrichhandwerk abgeschafft. Seitdem sind grundsätzlich keine Qualifikationsanforderung zur Ausübung des jeweiligen Handwerks erforderlich. Die Anzahl der Firmen, die Fliesenarbeiten anbieten, stieg daraufhin von ca. 12.000 auf über 50.000 Betriebe an. Bei den Estrichlegern nahm die Anzahl der Betriebe von 2006 bis 2010 um gut 240 Prozent auf fast 5.000 Betriebe zu.
„Hier müssen wir mit einer Qualifikationsoffensive gegensteuern. Am wirkungsvollsten ist aus es aus unserer Sicht, die Meisterpflicht in diesen beiden Handwerken wieder einzuführen. Ziel muss es sein, die Schäden für unsere Volkswirtschaft, die im Wesentlichen durch private Verbraucher zu tragen sind, zu reduzieren“, so Dr. Loewenstein abschließend.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Kraft-Wärme-Kopplung: Üblicher Preis nur geringfügig gestiegen
Der für die Vergütung eingespeisten KWK-Stroms maßgebliche „übliche Preis“, der dem durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX entspricht, ist im zweiten Quartal 2011 gegenüber dem vorangegangenen Quartal geringfügig auf 5,361 Cent/kWh gestiegen. Diese Vergütung wird bei Abrechnung nach dem „üblichen Preis“ seit dem 01.07. bis zum 30.09. bezahlt.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Juli 2011 |
Neuer Hochleistungsdämmputz nutzt Aerogele
Empa-Forscher haben einen Hochleistungsdämmputz entwickelt, der dank Aerogel dreimal besser dämmen soll als ein herkömmlicher Dämmputz. Der neue Verputz verspricht somit eine Möglichkeit, historische Bauten energetisch zu sanieren, ohne deren Erscheinungsbild zu verändern.
Forscher der Empa-Abteilung "Bautechnologien" haben zusammen mit einem Putzhersteller einen aerogelbasierten Hochleistungsdämmputz entwickelt, der 2013 auf den Markt kommen soll. Dieser Putz ist ideal für alte Gebäude, da er historischen Baumaterialien aufgrund seiner mineralischen Basis optisch und verarbeitungstechnisch sehr nahe kommt. Er soll sich sowohl für Innen- als auch für Außenrenovierungen einsetzen lassen.
Das Geheimnis des neuartigen Dämmputzes ist das eingesetze Aerogel - manchmal auch Nanogel genannt. Dieses Material weist Poren in Nanometergrösse auf und enthält zu 90 bis 98 Prozent Luft. Die winzigen Luftporen machen Aerogele zu einem idealen Bestandteil des neuen Dämmputzes, dessen Wärmeleitfähigkeit von weniger als 0,03 W/mK zwei- bis dreimal niedriger ist als die Wärmeleitfähigkeit üblicher Verputze.
Ein weiterer Vorteil des Putzes soll in der Fähigkeit bestehen, gleichzeitig wasserdampfdurchlässig und wasserabweisend zu wirken. Er lässt deutlich mehr Wasserdampf durch als herkömmlicher Putz, ohne dass er selbst nass wird. Mit-Entwickler Thomas Stahl erklärt: "Durch die poröse Struktur des Aerogels ist der Verputz zwar für Wassermoleküle durchlässig - für makroskopische Wassertropfen sind die Nano-Poren jedoch viel zu fein."
Erste Gebäude sollen ab Mitte 2012 versuchsmäßig verputzt werden. Die Mehrkosten für dieses Material gegenüber herkömmlichen Dämmputzen dürften sich je nach Dicke auf etwa 50 bis 100 Franken (ca. 41 bis 83 Euro) pro Quadratmeter belaufen.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Blitzschlag statt Sonnenschein: Mangelhafte Installation von Schutzsystemen gefährdet Photovoltaikanlagen durch Induktionsspannung
High-Tech auf dem Dach – eine gefährliche Kombination. An diesem exponierten Standort besteht für Photovoltaikanlagen ein besonders hohes Risiko von Blitzeinschlägen. Darüber hinaus können Schalthandlungen im Energieversorgungsnetz die empfindliche Elektronik stören und beschädigen. Um den Wechselrichter, das Herz der Anlage, effektiv zu schützen, schreiben inzwischen erste Normen und Richtlinien wie die Vornorm DIN CLC/TS 50539-12 oder das Beiblatt 5 der Norm DIN EN 62305-3 die Einrichtung von Schutzgeräten sowohl auf der AC- wie auf der DC-Seite vor.
Auch die Absicherung von Signal- und Kommunikationsleitungen wird empfohlen. „Übergangen werden allerdings meist Lage und Installationsart der Schutzsysteme – dabei können gerade hier durch Induktionsschleifen zusätzliche Schadensquellen entstehen“, wie Blitzschutzexperte Ronny Weber von der Leutron GmbH erklärt.
Vor allem die Kabelführung und Erdung ist beim Schutz von Photovoltaikanlagen (PV) von entscheidender Bedeutung. „Problematisch wird es etwa, wenn die Schutzgeräte für AC- und DC-Seite an durch endliche Abstände getrennten Orten installiert werden“, erklärt Weber. „Infolge dieser Abstände entstehen durch die Leitungsinduktivität große Spannungsfälle und am Eingang des Wechselrichters werden hohe Induktionsschleifen aufgebaut.“ Diese Induktionsspannungen können mehrere Kilovolt erreichen – zuviel für die Ein- und Ausgangs-beschaltungen des Wechselrichters. Im schlimmsten Fall kommt es zum Überschlag auf der Platine, was die Elektronik zerstört.
Eine Möglichkeit, sowohl Spannungsinduktion zu minimieren als auch Induktionsschleifen zu verhindern, besteht darin, die Schutzgeräte nach dem Single-Entry-Point-Prinzip (SEP-Prinzip) zu installieren. „Das heißt, alle Kupferleiter werden an einem Punkt in die Schutzinsel eingeführt“, erklärt Weber. An dieser Stelle wird der Überspannungsschutz für alle aktiven Leiter angebracht. Nur eine Verbindung führt von dort zur Gebäude- oder Anlagenerdung. Große Leitungslängen und Schleifen zwischen den Schutzgeräten werden dadurch vermieden und ein effektiver Überspannungsschutz erzielt. Zudem reduziert sich aufgrund des gebündelten Schutzes der Kosten- und Wartungsaufwand für die Sicherheit der Anlage.
m einfachsten wird dazu ein integrierter PV-Anschlusskasten direkt am Wechselrichter montiert. Darin befinden sich nicht nur die Überspannungsschutzsysteme für AC- und DC-Seite, sondern auch jene für die Kommunikations- und Informationsleitungen. Der Erdanschluss des Kastens stellt die einzige Verbindung zum Schutzpotentialausgleich dar. Um die zuverlässige Absicherung der Anlage zu gewährleisten, muss der Wechselrichter selbst isoliert aufgebaut werden, die PE-Verbindung darf dabei nur durch den Single-Entry-Point laufen. PV-Anschlusskästen nach dem SEP-Prinzip lassen sich mit verschiedenen Varianten realisieren, zum Beispiel mit Strangdioden, DC-Sicherungen, DC-Freischaltern oder verschiedenen Kombinationen von Anschlussklemmen.
Entscheidend sei in jedem Fall, dass Ort und Art der Überspannungsschutzinstallation in die Planung der Photovoltaikanlage miteinbezogen würden, so der Experte von Leutron: „Das sind Aspekte, die auch in künftige Normgebungen einfließen müssen.“ Vor allem vor dem Hintergrund des momentan immer noch ungebrochenen Interesses an PV-Systemen ist ein Überdenken der Sicherheitsvorkehrungen unerlässlich.
(Quelle: Haustechnik-Dialog.de)
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| Juli 2011 |
Phantomdiskussion um Zertifikate für CO2-neutralen Brennstoff
Holzpellets bestehen vollständig aus Holz, einem CO2-neutralen* Energieträger und können daher nicht mit CO2-Zertifikaten belegt werden. Aus diesem Grund kann sich das Heizen mit Holzpellets auch nicht durch die Einführung eines Zertifikatesystems verteuern. Hierauf weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) anlässlich verschiedener Falschmeldungen zu diesem Thema hin.
Der geschäftsführende Vorsitzende des Verbandes Martin Bentele rät von der Einführung eines Zertifikatesystems für den Brennstoffhandel ab. Zum Umbau des Wärmeund Heizungsmarktes werde ein einfaches, effektives System und kein bürokratisches Ungetüm benötigt. Der DEPV-Vorsitzende sieht in der vom Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) konzipierten Erneuerbaren-Wärme-Prämie ein solches Modell, mit dem innerhalb von zehn Jahren und mit einem degressiven Ansatz die Energiewende bei der Beheizung von Gebäuden erreicht werden kann.
„Falls es zur Einführung von CO2-Zertifikaten für den Brennstoffhandel kommen sollte, würde dies den Preisvorteil von Holzpellets, der heute gegenüber Heizöl schon über 40 Prozent beträgt, weiter vergrößern“, sagte Martin Bentele am 30. Juni 2011 in Berlin. Im Juni 2011 lag der Pelletpreis (DEPV-Index) bei 225,07 EUR/t. Eine aus Pellets erzeugte Kilowattstunde (kWh) Wärme kostet derzeit demnach 4,60 ct. Der aktuelle Heizölpreis ist mit 7,86 ct/kWh fast doppelt so teuer.
Deutschland ist nach den USA der weltweit größte Pelletproduzent. Im Jahr 2010 wurden 1,75 Mio. t Pellets hier produziert, von denen mangels ausreichenden Absatzes im Inland mehr als 500.000 t exportiert werden mussten. Rd. 85 Prozent der Pellets wurden aus Sägeresthölzern hergestellt, der Rest aus nicht sägefähigen Rohholzsortimenten.
(Quelle: Haustechnik-Dialog.de)
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| Juli 2011 |
Photovoltaik: Bosch Solar Energy weitet Garantien für Solarmodule weltweit aus
Die Bosch Solar Energy AG weitet von diesem Juli an die Garantiebedingungen für ihre Module weltweit aus. So tauscht Bosch im Garantiefall das Modul gegen ein funktionsfähiges Modell des gleichen Typs aus oder beseitigt eventuelle Mängel. Alternativ werden entgangene Erträge ersetzt. Sollte der Modultyp nicht mehr in der aktuellen Fertigung sein, liefert Bosch eine Alternative. Ein Messprotokoll durch einen anerkannten Sachverständigen oder ein Institut zum Nachweis von Ertragsverlusten ist ebenfalls nicht mehr notwendig. Der Passus, wonach die Transport- und Montagekosten vom Kunden getragen werden, entfällt.
(Quelle: photon.de)
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| Juli 2011 |
Erste Verbesserungen im KWK-Gesetz beschlossen
Am 30.6.2011 hat der Deutsche Bundestag laut Plenarprotokoll die Annahme des Entwurfs eines "Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften" (BT-Drucksache 17/6072 vom 6.6.2011) beschlossen. Mit diesem Artikelgesetz wird u.a. das KWK-Gesetz geändert, hier in Artikel 6. Danach gilt zukünftig ab Bekanntmachung des beschlossenen Artikelgesetzes:
ERSTENS: Der Zeitraum für die Erst-Inbetriebnahme von KWK-Anlagen, die Anspruch auf Zahlung der KWK-Zuschlage erheben wollen, wird vom 31.12.2016 auf den 31.12.2020 verlängert.
Dadurch ist die Gefahr, dass in Kürze bei der Planung und Errichtung von KWK-Anlagen wieder einmal eine "Torschlusspanik" einsetzt, zunächst gebannt. Vorhandene KWK-Potentiale können mit der notwendigen planerischen Sorgfalt erschlossen werden, die finanzielle Planungssicherheit ist deutlich verbessert.
ZWEITENS: Die Begrenzung der Zuschlagsdauer für Anlagen größer als 50 kW elektrisch - bisher auf max. 6 Jahre bzw. 4 Jahre im produzierenden Gewerbe - wird gestrichen. Es gilt nur noch die Grenze von insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden.
Davon profitieren die KWK-Anlagen, die innerhalb der jetzt gestrichenen Jahresgrenzen die 30.000 Vollbenutzungsstunden nicht ausnutzen konnten. Mit dieser Regelung wird eine deutlich flexiblere Fahrweise der Anlagen möglich, ohne dass mögliche Zuschlagszahlungen verloren gehen. Insbesondere an den Standorten, an denen die Wärmeabnahme für die Anlagen nicht das ganze Jahr über durchgehend gewährleistet ist, ist eine KWK-Anlage größerer Leistung jetzt deutlich attraktiver als bisher - womit die spürbare Verbesserung für KWK-Anlagen größerer Leistung gelungen wäre.
Da sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme für diese Änderungen gleichlautend ausgesprochen hat und gegen den betreffenden Teil des Artikelgesetzes keinen Einspruch eingelegt hat, ist zu erwarten, dass diese Verbesserungen umgesetzt werden.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
EEG 2012 – Vergütung von Pflanzenöl-BHKW entfällt
Am 30. Juni 2011 nahm der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Bundestagsdrucksache 17/6071) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (Bundestagsdrucksache 17/6363) mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition an.
Das neue EEG, das am 01.01.2012 in Kraft tritt, sieht u. a. erhebliche Reduzierungen der Förderungen im Biogassektor und den kompletten Wegfall der EEG-Vergütung für neue Pflanzenöl-BHKW ab 2012 vor. Zwar wird die EEG-Novelle noch am 08. Juli im Bundesrat beraten. Das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungspflichtig.
(Quelle: bhkw-infozentrum.de)
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| Juli 2011 |
Wenn das Solardach blendet: Nachbarn müssen nicht jede Störung hinnehmen
Bei allem gesellschaftlichen Interesse und aller staatlichen Unterstützung für die Solarenergie müssen dabei doch die elementaren nachbarrechtlichen Regeln eingehalten werden. So kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein entsprechendes Gerichtsurteil interpretiert werden. Anwohner hatten den Klageweg beschritten, weil sie von den Reflektoren ständig geblendet wurden (Landgericht Heidelberg, Aktenzeichen 3 S 21/08).
Der Fall: Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage angebracht, um die Sonnenenergie nutzen zu können. Was er allerdings dabei nicht bedacht hatte: Die Kollektoren der Anlage waren so ungünstig ausgerichtet, dass seine Nachbarn auf ihren Terrassen in den Monaten März bis Oktober täglich mindestens eine halbe Stunde geblendet wurden. Darin sahen sie eine erhebliche Störung in der Nutzung ihrer Immobilie und wollten sich dies nicht bieten lassen. Der Nutzer der Solarenergie verwies unter anderem darauf, dass die Sonneneinstrahlung immerhin Folge eines Naturereignisses und deswegen zumutbar sei.
Das Urteil: Der Hausbesitzer musste die Konsequenzen ziehen und seine Solaranlage etwas anders ausrichten. So entschieden es die zuständigen Zivilrichter. Die Beeinträchtigung der Nachbarn, das stellten sie zweifelsfrei fest, sei "wesentlich". Man könne von ihnen auch nicht verlangen, sich mit Selbsthilfemaßnahmen davor zu schützen. Und schließlich komme als wesentliches Argument noch hinzu, dass der Betroffene die Kollektoren nicht ortsüblich angebracht habe. Alles in allem sei deswegen die Anlage in der bisher betriebenen Form nicht zumutbar.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Holzpellets im Juni noch günstiger als im Vormonat
Die wenigsten Hausbesitzer denken bei warmen Temperaturen im Sommer an ihre Heizung. Doch insbesondere für Betreiber von Pelletheizungen lohnt es sich, jetzt das Brennstofflager aufzufüllen. Wie der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) berichtet, sind die Preise für Holzpellets im Juni durchschnittlich noch einmal um mehr als 2 EUR/t gefallen.
Damit liegt der DEPV-Index bei 225,07 EUR/t. Eine aus Pellets erzeugte Kilowattstunde (kWh) Wärme kostet demnach 4,60 Cent. Würde man stattdessen Heizöl verbrennen, würden fast doppelt so hohe Kosten von 7,86 ct/kWh anfallen.
Die wenigsten Hausbesitzer denken bei warmen Temperaturen im Sommer an ihre Heizung. Doch insbesondere für Betreiber von Pelletheizungen lohnt es sich, jetzt das Brennstofflager aufzufüllen. Wie der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) berichtet, sind die Preise für Holzpellets im Juni durchschnittlich noch einmal um mehr als 2 EUR/t gefallen. Damit liegt der DEPV-Index bei 225,07 EUR/t.
Eine aus Pellets erzeugte Kilowattstunde (kWh) Wärme kostet demnach 4,60 Cent. Würde man stattdessen Heizöl verbrennen, würden fast doppelt so hohe Kosten von 7,86 ct/kWh anfallen.
Der DEPV-Preisindex wird seit Jahresbeginn im Monatsrhythmus veröffentlicht. Er bezeichnet den Durchschnittspreis in Deutschland für eine Tonne Pellets der Qualitätsklasse ENplus A1 bzw. DINplus (Abnahme 6 t, Lieferung im Umkreis 50 km, inkl. aller Nebenkosten und MwSt.). Für den DEPV erhebt das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) den Pelletpreis nach Regionen sowie nach Verkaufsmenge.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Juli 2011 |
Aus für Atomkraft vom Bundestag beschlossen
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am 30.06.2011 der stufenweisen Abschaltung deutscher Kernkraftwerke bis zum Jahr 2022 zugestimmt. Die Mitglieder des Bundestages einigten sich auf ein weitreichendes Gesetzespaket zur Energiewende in Deutschland.
Die Kernkraftwerke in Deutschland gehen schrittweise vom Netz. Spätestens 2022 wird das letzte abgeschaltet. Der Bundestag hat am 30. Juni dazu die Novelle des Atomgesetzes beschlossen.
Für das novellierte Atomgesetz hatten am gestrigen Donnerstag bei namentlicher Abstimmung 513 Abgeordnete dafür votiert. Weiterhin gab es 79 Nein-Stimmen, die überwiegend aus der Fraktion der Linken kamen, sowie 8 Enthaltungen.
Mit den Stimmen von Union und FDP hat der Bundestag zudem sieben weitere Gesetze zur Energiewende beschlossen. Die Opposition hatte diese allerdings als unzureichend abgelehnt.
In der nächsten Woche am Freitag will der Bundesrat über das Gesetz beraten, zudem allerdings keine Zustimmungspflicht der Länder besteht.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Juli 2011 |
Große Mehrheit im Bauausschuss für Gesetzentwürfe zur Energiewende
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am Mittwochmittag mit großer Mehrheit sowohl dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (17/6253) als auch dem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (17/6254) jeweils in geänderter Fassung zugestimmt.
Zur Stärkung des Klimaschutzes in den Städten und Gemeinden sollen in das Bau- und Planungsrecht unter anderem eine Klimaschutzklausel eingefügt werden, die Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung erweitert. Außerdem sollen Sonderregelungen für die Windenergienutzung eingefügt und die Nutzung vor allem von Photovoltaikanlagen erleichtert werden. Dadurch soll es leichter werden, Flächen zum Beispiel für Windkrafträder und dezentrale Kraftwerke auszuweisen. Insgesamt soll mit dem Gesetzentwurf der Handlungsspielraum von Behörden und Gemeinden erweitert und die Rechtssicherheit erhöht werden.
Die Koalitionsfraktion CDU/CSU legten dazu einen Änderungsantrag vor, nach dem vor allem der Paragraf 136 des Baugesetzbuches nicht wie geplant geändert werden soll. Bisher war vorgesehen, in diesen Paragrafen den Klimaschutz mit aufzunehmen. Vor allem die Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass durch den Änderungsantrag eine ganz neue Faktenlage geschaffen werde. Dies führe dazu, dass ihre Fraktion den Gesetzentwurf ablehne. Alle anderen Fraktionen stimmten für den Entwurf.
Einstimmig votierten die Ausschussmitglieder für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften. Dabei soll das Seeaufgabengesetz geändert werden mit dem Ziel, ”Vorratshaltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte zu vermeiden und die Genehmigungen dafür zu bündeln“. Das im Erneuerbare-Energien-Gesetz formulierte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen, lasse sich ohne die Gewinnung von Windenergie auf dem Meer nicht erreichen, heißt es im Gesetzentwurf. Dementsprechend sollen bis zu 25.000 Megawatt Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2030 realisiert werden. Vor diesem Hintergrund sollen Verfahrensschritte, die die Verwirklichung der Ziele verzögern könnten, vermieden werden.
Auch zu diesem Gesetzentwurf legten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vor, nach dem eine zeitlich befristete Veränderungssperre zum Zweck des Aufbaus eines Stromnetzes verhängt werden kann.
Die beiden Gesetzentwürfe sind Teil des Gesetzespakets zum Ausstieg aus der Atomenergie, über die der Bundestag am Donnerstag abschließend berät.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Koalition setzt im Finanzausschuss energetische Gebäudesanierung mit Änderungen durch
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074) zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP votierten für den Gesetzentwurf, nachdem sie zuvor eine Reihe von Änderungen eingefügt hatten. Die Fraktionen von SPD und Die Linke votierten gegen den Gesetzentwurf. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Mit dem Gesetz sollen energetische Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gefördert werden. Dabei gibt es zwei Wege:
- Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden, <
- bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, ”mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von 10 Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden.
Mit den von der Koalition beschlossenen Änderungen soll das Gesetz nun nicht mehr zum 1. Januar 2012, sondern bereits im laufenden Jahr in Kraft treten. Als Datum eingefügt wurde der Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Die erhöhten Absetzungen bei vermieteten Gebäuden oder der Abzug wie Sonderausgaben bei selbstgenutztem Wohneigentum werden nach dem Änderungsbeschluss für Maßnahmen gewährt, die ab dem 6. Juni (Tag des Kabinettsbeschlusses) begonnen und vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Mehrere Änderungswünsche der Opposition wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Update vom 9.7.2011: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.7. den Atomausstieg und die Energiewende weitgehend abgesegnet. Er billigte das Atomgesetz und sechs Begleitgesetze. Nur dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden versagte er die Zustimmung.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Greenpeace Energy will Windstrom als Windgas speichern
Greenpeace Energy kündigt den Einsatz einer Technologie an, die erneuerbare Energien speicherbar macht. Die Speicherbarkeit gilt als wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich Deutschland vollständig aus erneuerbaren Energien ohne Kohle und Atom versorgen kann. Greenpeace Energy plant, überschüssigen Strom aus Windkraftanlagen in einem einfachen Elektrolyseverfahren in Wasserstoff umzuwandeln. Das so gewonnene „Windgas“ soll sich ins Erdgasnetz einspeisen lassen, das anders als das Stromnetz Energie für viele Monate speichern kann. Anschließend lässt sich das Windgas in Gaskraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen rückverstromen oder auch zum Kochen und Heizen nutzen. Greenpeace Energy will ab Herbst allen Verbrauchern in Deutschland einen Gastarif anbieten, der den Ausbau dieser Technologie fördert.
Die Speicherbarkeit ist deshalb von entscheidender Bedeutung für eine vollständige Versorgung aus erneuerbaren Energien, weil die Stromproduktion von Wind- und Solarkraftanlagen je nach Witterungbedingungen extrem schwankt. Der Greenpeace-Energy-Plan: Immer wenn bei guten Bedingungen mehr Ökostrom entsteht als verbraucht wird - oder auch als das Netz transportieren kann -, fließt die überschüssige Energie als Windgas ins Erdgasnetz. Dort lagert sie für Zeiten, in denen erneuerbare Energien den Bedarf phasenweise nicht decken. „Auf diese Weise macht die Windgas-Technologie konventionelle Großkraftwerke dauerhaft überflüssig“, sagt Greenpeace Energy-Vorstand Robert Werner: „Eine vollständige Versorgung aus erneuerbaren Energien wird so praktisch umsetzbar.“
Den Speicherbedarf bei einer vollständigen Versorgung aus erneuerbaren Energien beziffert Dr. Michael Sterner vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Systemtechnik (IWES) deutschlandweit auf rund 170 Terrawattstunden (TWh) jährlich. Platz dafür ist im Gasnetz. Dessen Speicherfähigkeit reicht aus, um für zwei bis drei Monate die gesamte Stromversorgung Deutschlands zu übernehmen. „Über die Strom-Gasnetz-Kopplung erschließen wir die größte Speicherinfrastruktur, die wir in Deutschland haben. Der gesamte Ökostrom von 2010 bräuchte gerade mal ein Viertel der vorhandenen Gasspeicherkapazität.“, resümiert der Experte vom Fraunhofer-IWES. Um die Gasspeicherkapazität vollständig zu erschließen, sollte der Wasserstoff nach Sterners Überzeugung in einem weiteren Verarbeitungsschritt zu Methan umgewandelt werden. Ein entsprechendes Verfahren, das die Photosynthese als Speicherprozess der Natur technisch abbildet, erarbeitete Sterner zusammen mit Dr. Michael Specht vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW) bereits 2008 als „Power to Gas“-Konzept.
Windgas mache aber nicht erst mit dem Aufbau einer vollständigen Versorgung aus erneuerbaren Energien Sinn, ergänzt Robert Werner. Schon heute könne Windgas überschüssige Energie aus Windkraftanlagen nutzen, die ihren Strom nicht einspeisen können, weil die Stromnetze nicht genügend ausgebaut oder mit Strom aus unflexiblen Atom- und Kohlekraftwerken verstopft sei. Für Gaskunden sei Windgas darüber hinaus eine ökologisch sinnvolle Alternative zu Biogas, das viel zu häufig aus Intensivlandwirtschaft und Massentierhaltung stamme, so Werner.
Greenpeace Energy bietet ab Herbst allen Gaskunden in Deutschland „proWindgas“ an. In dem Tarif ist ein Aufschlag enthalten, der den Aufbau der Windgas-Technologie zu finanzieren hilft. Ab 1. Oktober 2011 beginnt die Belieferung der Gaskunden - zunächst mit 100 Prozent Erdgas, dem dann ab 2012 sukzessive mehr und mehr Windgas beigemischt wird. An welchen Standorten Greenpeace Energy Windgas-Anlagen baut, steht laut Robert Werner noch nicht fest. Auch den Preis des proWindgas-Tarifes könne Greenpeace Energy erst im Sommer beziffern. Interessenten können sich ab sofort vormerken lassen.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juli 2011 |
Umfrage: Mehrheit für Schritt-für-Schritt-Umstieg auf erneuerbare Energien
"Welcher Umsteiger-Typ sind Sie?" – das fragte das Meinungsforschungsinstitut Emnid einen repräsentativen Querschnitt der Bundesbürger. Das Ergebnis: Eine absolute Mehrheit von 50 Prozent will Schritt für Schritt auf die Nutzung von Solarenergie, Windkraft & Co umsteigen. Elf Prozent sehen sich als "Sofort-Umsteiger". Weitere zwölf Prozent haben ihre Entscheidung für den Umstieg bereits getroffen, aber bislang noch nicht konkret gehandelt. 14% sind abwartend/unsicher und 11% lehnen einen Umstieg ab.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Deutschland glaubt an die Energiewende - Die Zukunft wird sonnig!
Während Industrie und Politik noch über die Energiewende streiten, hat die Bevölkerung in Deutschland diesen Wandel mental längst vollzogen. Regenerativen Energieträgern, allen voran der Solartechnik vertrauen die Deutschen als Energiequelle der Zukunft. Fossile Brennstoffe, aber vor allem Kernenergie, besitzen keine Akzeptanz mehr und sind Auslaufmodelle. Dies sind Ergebnisse des aktuellen GPRA-Vertrauensindex, einer Repräsentativbefragung, die quartalsweise in Kooperation mit TNS Emnid erhoben wird.
Nicht zuletzt aufgrund ihrer Haltung im Atomausstieg und ihres Zögerns in der Energiewende hat nur noch jeder zweite Deutsche Vertrauen in die etablierten Energieversorger und Stromvertriebsgesellschaften. Vattenfall, immerhin Nummer vier auf dem deutschen Energiemarkt, landet mit 37 Prozent Vertrauen nur auf Platz sieben im GPRA-Vertrauensindex Q2/2011. Die Gesamtbranche ist zudem folgerichtig Schlusslicht im Vertrauensindex deutscher Wirtschaftszweige, der weiterhin von der Automobilindustrie angeführt wird.
In der Hitliste der Energieträger landen Uran/Plutonium erwartungsgemäß auf den letzten Plätzen. Ganz anders das Bild bei den regenerativen Energiequellen: 99% der Befragten messen der Sonnenenergie eine besonders hohe Wichtigkeit für die zukünftige Energieversorgung in Deutschland bei. Solarenergie ist somit aus Sicht der Verbraucher die wichtigste Energiequelle der Zukunft - noch vor Wasser- (96%) und Windkraft (92%). Mit großem Abstand folgen fossile Energieträger wie Erdgas (81%), Erdöl (67%) und Kohle (47%).
"Die deutsche Bevölkerung hat die Energiewende längst vollzogen und vertraut regenerativen Energieträgern. Politik und Energieversorger müssen aufpassen, dass sie nicht alles Restvertrauen verspielen. Eine so weitreichende Veränderung wie die Energiewende lässt sich aber ohne das Vertrauen der Menschen kaum machen. Man kann also gespannt sein, ob Umweltminister Röttgen die geplanten Kürzungen der Solarenergie-Subventionen noch einmal überdenken wird", so Uwe A. Kohrs, Präsidiumsmitglied der GPRA.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Juni 2011 |
Erdgas aus Ökostrom
Zunehmend wird mehr Strom aus regenerativen Energieträgern wie Wind und Sonne gewonnen. 2011 liegt ihr Anteil am deutschen Strommarkt bei ca. 20 %, Tendenz steigend. Stromtransport- und -speicherkapazitäten werden dabei zunehmend zum Engpass für den weiteren Einsatz erneuerbarer Energien bei der Stromversorgung. Mittels eines vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) entwickelten Verfahrens lässt sich aus regenerativen Energien erzeugter Strom in „regeneratives Erdgas“ umwandeln.
Das „regenerative Erdgas“ ist voll kompatibel zu allen Erdgasanwendungen und -techniken in Deutschland. Ob Wärmeerzeugung, Einsatz in modernen KWK-Anlagen oder als Treibstoff für Erdgasfahrzeuge, „Erdgas aus Ökostrom“ ist überall ohne Anpassung der Geräte einsetzbar.
(Quelle: HaustechnikDialog.de)
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| Juni 2011 |
EEG-Debatte zur Solarstromförderung: Mehr Freiflächenanlagen möglich
Am kommenden Montag (27.06.) werden in Berlin die voraussichtlich letzten Änderungen am Entwurf für das ab 2012 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Solarstromförerung verhandelt. Dazu treffen sich die Fraktionsspitzen von Union und FDP sowie deren Energie- und Umweltexperten. Der Wirtschaftsflügel der Union fordert einen Zubaudeckel, die FDP möchte Freiflächenanlagen künftig wieder überall ermöglichen – die Entscheidung darüber sollten die kommunalen Baubehörden treffen. Im Gegenzug will Michael Kauch, der umweltpolitische Sprecher der FDP, die Degressionsschritte bei einem Überschreiten des 3.500-Megawatt-Korridors von drei auf vier Prozent je 1.000 Megawatt Mehrzubau verschärfen. Verhandelt wird dem Vernehmen nach auch darüber, ob die in frühren Entwürfen des Gesetzes gestrichene zweite Stufe der Eigenverbrauchsförderung (höhere Boni für Verbräuche ab 30 Prozent) wieder aufgenommen wird.
(Quelle: photon.de)
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| Juni 2011 |
Intersolar-Bericht: Sicheres Abschalten von PV-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen lassen sich zwar vor dem Wechselrichter spannungsfrei schalten, die hohen DC-Spannungen der Module bleiben allerdings solange bestehen, wie Licht darauf fällt. Hier können dann bis zu 1000 Volt anstehen, was Wartung, Reinigung oder auch das Löschen von Gebäuden mit PV nicht ungefährlich macht. Aber es gibt Abhilfe in Form von entsprechenden Sicherheitsschaltungen bzw. Schaltern, von denen hier zwei vorgestellt werden:
Q Fire Switch von Q3
Aufgrund der immer stärker werdenden Forderungen des Marktes nach einer Lösung, die ein sicheres Abschalten der Module gewährleistet, hat Q3 eine Technologie entwickelt, mit der jedes einzelne Modul bipolar mit Erdpotential verbunden wird. Dieser technische Kniff soll die unbedingte Spannungsfreiheit der Anlage gewährleisten, ohne dass diese Schaden nimmt. Q3 hat die geschützte Technologie erstmals auf der Intersolar 2011 in München vorgestellt.
Schüco Sicherheitsschalter FWS 3021
Der neue Schüco Sicherheitsschalter FWS 3021 schaltet die Leitungen spannungsfrei und soll damit ebenfalls eine gefahrlose Brandbekämpfung ermöglichen. Eingebaut wird er in die Gleichstromleitung in unmittelbarer Nähe der Photovoltaik-Module. Die Abschaltung der PV-Module erfolgt automatisch per Unterspannungsauslöser im Sicherheitsschalter, wenn die Feuerwehr über den örtlichen Energieversorger den Brandort stromfrei schaltet oder wenn vor Ort der PV-Aus-Taster betätigt wird.
In vielen Photovoltaikanlagen ist der von der Norm geforderte DC-Freischalter bereits in den Wechselrichter integriert. Die DC-Leitungen zwischen Solarmodulen und Wechselrichtern stehen aber auch nach der im Wechselrichter ausgelösten Freischaltung noch unter einer sehr hohen Gleichspannung. Diese Gefahrensituation verhindert der Schüco Sicherheitsschalter FWS 3021. Er schaltet die spannungsführenden Leitungen ab.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Intersolar-Bericht: Lichtbogengefahr bei PV-Anlagen
In PV-Anlagen können Wackelkontakte oder Isolationsfehler dazu führen, dass in Gleichstromkreisen Lichtbögen von beträchtlicher Energie entstehen, die Temperaturen von mehr als +3.000°C erreichen - ein Sicherheitsrisiko sowohl für die umgebende Infrastruktur als auch für Personen. Der U.S. National Electrical Code (NEC) 690.11 aus dem Jahr 2011 schreibt darum für alle neuen PV-Anlagen ein System zur Erkennung und Unterbindung von Lichtbögen vor.
Lichtbögen in PV-Anlagen sind überaus schwierig festzustellen, denn ein Lichtbogen hinterlässt keine eindeutig identifizierbare elektronische Signatur. Hinzu kommt, dass die stromführenden Leitungen in einer PV-Anlage überaus effektive Antennen für ein breites Spektrum elektromagnetischer Interferenzen im Umfeld des Modulfelds sind. Darüber hinaus erzeugen auch die Wechselrichter Störungen, die in die stromführenden Leitungen induziert werden. Ein ausgefeiltes Signalverarbeitungs-Konzept ist unerlässlich, um einerseits das gesamte Spektrum gefährlicher Lichtbogen-Ereignisse zuverlässig zu erkennen und andererseits Fehlalarme während des ordnungsgemäßen Betriebs der PV-Anlage zu vermeiden.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Photovoltaik: Blick in den Wechselrichter-Markt
Kunden von SMA müssen sich derzeit auf Wartezeiten von bis zu sechs Wochen einstellen. Wie die Financial Times Deutschland am 16.6. berichtet, kommt es beim Weltmarktführer von Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen vor allem bei mittelgroßen Geräten wie dem Sunny Tripower zu Verzögerungen bei der Auslieferung. Liegt das nur an einem Chip-Mangel?
"SMA Solar hat ein breites Produktportfolio. Insofern sollte die Meldung über Lieferengpässe bei lediglich einem Gerät nicht überinterpretiert werden. Außerdem hat sich das Unternehmen in der Vergangenheit mit Lagerbeständen gegen plötzliche Nachfrageschübe abgesichert", so BHF-Bank-Analyst Götz Fischbeck in einer Pressetext-Nachfrage.
Das Unternehmen selbst spricht von einer "zu drastischen Darstellung" des Berichts. SMA-Solar-Sprecherin Susanne Henkel verweist auf "zeitweilige Lieferengpässe aufgrund eines fehlenden Halbleiterbauteils". So könnten sich die Wartezeiten geringfügig verlängern. Dies sei mit den betroffenen Kunden abgesprochen. Auch bei neuen Bestellungen von Kunden würde explizit auf diesen Umstand verwiesen.
Derzeit sieht sich das Unternehmen zunehmender Konkurrenz ausgesetzt. Zu ihr gehören neben ABB und General Electric auch Branchenriesen wie Siemens. Aber auch kleine Billiganbieter wie Dasstech aus Korea oder Motech aus Taiwan drängen auf den Markt für Wechselrichter.
Branchenkenner schätzen das Marktvolumen inzwischen auf rund sieben Mrd. Dollar. Somit werde sich das Umfeld verschärfen. "Weltweit gibt es über 100 Hersteller von Wechselrichtern. Mittelfristig ist aber in Hinblick auf die Übernahmen von Schneider Electric und Eaton davon auszugehen, dass sich der Markt weiter konsolidieren wird", erläutert Fischbeck. Dies hat Folgen für die Preise, sie sanken seit Jahresbeginn um gut 20 Prozent. Und die weltweite Nummer zwei, Power-One aus den USA, hat angekündigt, über niedrige Preise zu punkten. "Unser Preis soll um 50 Prozent sinken", lässt sich Power-One-Chef Richard Thompson zitieren. Trotz der fallenden Preise sehen Analysten jedoch keine ernste Gefahr für SMA.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Die Böden der Erde sind in Gefahr
Die Böden der Erde sind in größerer Gefahr denn je. Davor warnen Forscher der Universität Sheffield in einem Kommentarbeitrag der Zeitschrift "Nature". "Der Boden ist eine endliche Ressource. Der Mensch baut ihn teils hundertmal schneller ab als er sich nachbildet. Das verschlechtert seine Fähigkeit, Nährstoffe bereitzustellen, Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu binden, verschmutztes Wasser zu filtern und die Artenvielfalt aufrecht zu erhalten", so Hauptautor Steve Banwart in einem Pressetext-Interview.
Der Verlust der Böden wird in Mitteleuropa vor allem dort sichtbar, wo Regenwasser nicht mehr in den Boden eindringt, sondern auf Feldern in Kanälen abrinnt und Erde mitträgt, erklärt der britische Umweltingenieur. "Degradierung hat viele Gesichter, wie etwa Erosion, industrielle Verschmutzung oder Versalzung. Die Auswirkungen sind regional sehr unterschiedlich, wie auch die beitragenden Faktoren - darunter die Art der Landwirtschaft, die Art des Bodens, die angebauten Pflanzen oder das Gelände."
Bisherigen Studien geben der industriellen Landwirtschaft die Hauptschuld für den Qualitätsverlust der Böden. "Besonders schädlich ist das Pflügen, das die Erde aufgräbt und umdreht. Der in der Erde gebundene Kohlenstoff baut sich dadurch schneller ab. Zweitens greift man damit in hohem Ausmaß in die Bodenflora ein und durchbricht etwa Filamente von Pilzen, die sonst den Zusammenhalt des Bodens stärken", so Banwart.
Auch da die pflanzlichen Überreste der Ernte oft dem Boden nicht zurückgegeben werden, entnimmt die Landwirtschaft insgesamt weit mehr Kohlenstoff als nachproduziert wird. Düngemittel können das Problem auf lange Sicht nicht lösen, betont der Forscher. "Die Phosphorgewinnung aus Mineralien braucht sehr viel Treibstoff, ebenso wie auch die industrielle Stickstoff-Gewinnung extrem energieaufwändig ist."
Da die Bevölkerung und der Wohlstand steigen, gehen Schätzungen für 2030 von einer um 50 Prozent höheren Nahrungsnachfrage aus, für 2050 von einer Verdoppelung. "Wie sich die angestrebte intensive Landwirtschaft auf die Böden auswirkt, weiß man bisher noch kaum", betont Banwart. Im Rahmen des EU-Forschungsprogramms "Soiltrec" gehen "Critical Zone Observatories" dieser Frage auf den Grund - etwa in Fuchsenbigl im Marchfeld bei Wien, am Schweizer Dammagletscher oder im tschechischen Marienbad.
Die Rettung der Böden muss rasch in Angriff genommen werden, glaubt Banwart, da auch der Klimawandel zusätzlichen Druck macht. "Das Zeitfenster für Gegenmaßnahmen ist nur noch zwanzig bis fünfzig Jahre geöffnet.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Bundesrat fordert mehr Geld für Sanierer
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2011 mit rund 150 Forderungen, Feststellungen, Hinweisen und Anregungen zu den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur Einleitung der Energiewende, Stellung bezogen. In der Gebäudebranche gab es im Vorfeld Befürchtungen, dass die Länderkammer die steuerliche Absetzbarkeit von Modernisierungsmaßnamen ablehnt. Ein entsprechender Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern fand jedoch keine Mehrheit. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aus den Stellungnahmen des Bundesrats zusammengestellt.
•Der Bundesrat fordert vom Bund einen vollständigen Ausgleich von Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen, die durch eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden entstehen. Von den direkten Steuerausfällen müss(t)en die Länder und Gemeinden nach aktueller Gesetzeslage 57,5 % tragen. Ob und in welchem Umfang dafür Mehr- und Mindereinnahmen der Ländern und Gemeinden verrechnet werden sollen, hat der Bundesrat offen gelassen.
•Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob mit der geplanten steuerlichen Förderung die angestrebte Verdoppelung der energetischen Sanierungsquote möglich ist. In seiner Begründung geht der Bundesrat davon aus, dass dazu eine Verdoppelung der steuerlichen und sonstigen Förderung unerlässlich ist.
•Der Bundesrat hat offensichtlich Zweifel, dass die von der Bundesregierung vorgesehene steuerliche Förderung einen hinreichenden Anreiz zur energetischen Sanierung von selbstgenutzten Gebäuden setzt und fordert eine entsprechende Prüfung, ob Änderungen möglich sind.
•Gleichzeitig fordert der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer so auszugestalten, dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt.
•Als problematisch (für die Prüfung in den Finanzämtern) erachtet der Bundesrat den im Gesetzentwurf vorgesehenen Nachweis der Fördervoraussetzungen (Bescheinigung einer sachkundigen Person im Sinne des § 21 EnEV) und bittet um Klarstellungen und Vereinfachungen. Nach der vorgesehenen Regelung sei das Ausstellen einer Bescheinigung für die berechtigten Personen risikolos, da keine Sanktionen bei einer fehlerhaften Bestätigung drohen.
•Zudem schlägt der Bundesrat vor, die steuerliche Förderung sofort nach dem Verkünden des Gesetzes für Maßnahmen zu gewähren, die nach dem 5. Juni 2011 gestartet wurden (Bauantrag gestellt bzw. Bauunterlagen eingereicht). Im Entwurf der Bundesregierung ist dafür der 31. Dezember 2011 vorgesehen.
•Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von derzeit 936 Mio. Euro für das Jahr 2011 über die von der Bundesregierung genannten 1,5 Mrd. Euro auf jeweils 5 Mrd. Euro für die Jahre 2012 bis 2014 zu erhöhen und das Programm durch Ausfall-Fonds für Sanierer (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit) zu ergänzen. Die von der Bundesregierung benannten 1,5 Mrd. Euro/a seien nach allgemeiner Auffassung für zusätzliche Anreize deutlich zu wenig. Die zusätzlichen Mittel soll der Bund tragen.
Eine größere und sehr dynamische Baustelle bleibt der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ (Bundesratsdrucksache 341/11). Hier hat der Bundesrat auf der Basis von insgesamt elf Beschlussvorlagen eine 40-seitige Stellungnahme verabschiedet.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Juni 2011 |
Gebäudesanierung soll ab 2012 steuerlich gefördert werden
Das Energie-Plus-Haus, das mehr Energie produziert als es verbraucht, ist die Zukunft der Hausbesitzer. Ganz so hoch ist die Ausbeute nicht, wenn bereits bestehende Häuser energetisch saniert werden. Doch ein Regierungsentwurf sieht nun eine steuerliche Förderung für Gebäudesanierungen vor. Geplant ist das Gesetz zum 01.01.2012.
Hausbesitzern soll nicht nur durch zum Beispiel Zuschüsse, Investitionszulagen oder verbilligte Darlehen durch die KfW das Sanieren ihrer Wohngebäude nahegelegt werden, sondern nun auch durch steuerliche Begünstigungen.
Falls sie für Baumaßnahmen ihrer vermieteten oder selbst genutzten Wohngebäude keine andere Förderung in Anspruch nehmen, können Sie voraussichtlich für Aufwendungen ab 2012 eine steuerliche Förderung nutzen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Energieverbrauch der Immobilie durch die Sanierung erheblich verringert wird. Den Nachweis soll die Bescheinigung eines Sachverständigen bringen. Gefördert werden voraussichtlich Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden.
Erzielen Sie mit Ihrem Objekt Mieteinnahmen, soll eine Abschreibung der Kosten für die Sanierung über zehn Jahre möglich werden. Bei selbst genutzten Wohngebäuden sollen jährlich 10 Prozent der Aufwendungen als Sonderausgaben in Ihrer Erklärung angesetzt werden.
(Quelle: steuernsparen.de)
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| Juni 2011 |
Anteil erneuerbarer Energien auf 16,8 Prozent gestiegen
Der Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Stromverbrauch ist von 6,4 Prozent im Jahr 2000 auf 16,8 Prozent 2010 gestiegen. Somit habe sich das EEG seit Inkrafttreten des ersten EEG vor elf Jahren als ”ausgesprochen erfolgreich“ erwiesen, heißt es im Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energie-Gesetz, der Gegenstand einer aktuellen Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/6085) ist.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist die Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990, und bis 2050 um mindestens 80 Prozent, heißt es weiter. Bei diesen Marken handele es sich um die notwendige Mindestreduktion für Industrieländer, um den weltweiten Temperaturanstieg auf zwei Grad Celsius zu begrenzen.
Um das Ziel zu erreichen, sieht das Energiekonzept der Bundesregierung einen ”kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ vor. Demnach soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch laut Regierung ...
- bis 2020 auf mindestens 35 Prozent und
- bis 2050 auf 80 Prozent ansteigen.
Voraussetzung dafür sei es, dass ”der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weiterhin ambitioniert vorangetrieben“ werde. Dabei müssten die Handlungsempfehlungen der Regierung beachtet werden, die Bestandteil des EEG-Erfahrungsberichts sind.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Photovoltaik-Förderung soll zum 01. Juli nicht gekürzt werden
Die Kürzung der Solarförderung zum 1. Juli wird ausgesetzt. "Es wird keine Absenkung der Vergütung geben" sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, Katherina Reiche, der "Financial Times Deutschland". Die Bundesnetzagentur hat sich dazu nicht sofort geäußert.
Grund für den Verzicht auf die Kürzung der Solarförderung ist, dass im Referenzzeitraum (März bis Mai) außergewöhnlich wenig PV-Anlagen neu installiert und angemeldet wurden - nämlich nur 700 Megawatt. Hochgerechnet auf das Jahr wären das lediglich 2800 Megawatt; im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist dagegen ein Zielwert von 3500 Megawatt festgelegt. Wäre dieser Wert überschritten worden, hätte es für neue Solaranlagen eine Kürzung von drei Prozent ab Juli gegeben. Der nächste Kürzungsschritt von drei Prozent liegt bei 4500 Megawatt.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Photovoltaik: Kabinettsbeschluss zum EEG mit Degression und Eigenverbrauch
In dem am 6. Juni 2011 vorgelegten Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes setzt die Bundesregierung weiter auf die Reduzierungen der Solarförderung und hält an der Begrenzung des Zubaus von Photovoltaikanlagen durch einen „atmenden Deckel“ fest. Die halbjährliche Degressionsanpassung, gekoppelt an die Zubauraten, wird auch in dem vorliegenden Kabinettsbeschluss nach §20a beibehalten. In dieser Woche beschäftigen sich die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf und verweisen mit Blick auf die zusätzliche Absenkung auch auf die „politische Verlässlichkeit und den Vertrauensschutz“ für die Branche. Dies dürfe nicht durch ein noch höheres Tempo bei der Degression gefährdet werden. Schon im ersten Halbjahr 2011 zeigten sich erhebliche Verunsicherungen am Markt.
Zum Jahresbeginn 2012 sollen die Fördertarife planmäßig um neun Prozent gekürzt werden, vorbehaltlich der bis zum 30. September installierten Gesamtleistung des Vorjahrs. Übersteigen die bis dahin registrierten Anlagen 3,5 Gigawatt (GW), erhöht sich der Prozentsatz um weitere drei Prozentpunkte. Mit jedem weiteren GW wird dann bis zur Obergrenze von 7,5 GW in 3%-Schritten gekürzt, bis zur maximalen Degression von zusätzlich 15 Prozent bei 7,5 GW installierter Gesamtleistung. Ziel der Tarifsenkungen ist es, die Höhe der Einspeisevergütung an die Technologie- und Fertigungsfortschritte anzupassen.
In der Stärkung der Eigenverbrauchsregelung sehen die Marktexperten in Übereinstimmung mit Solar-Verbänden und Branchenanalysten allerdings noch Potentiale um Solarstrom langfristig netzverträglicher, bürgernäher und kostengünstiger zu machen. Die in §33 Abs. 2 vorgeschlagene Leistungsbeschränkung des Eigenverbrauchs auf Anlagen bis maximal 100 kW (vormals 500 kW) und die zeitliche Befristung des Eigenverbrauchs-Bonus bis zum 1.1.2014 setzt dabei falsche Innovationsanreize. Künftig soll sich die Vergütung des Eigenverbrauchs einheitlich um 16,38 Cent pro kWh verringern. „Marktseitig ist ein verstärkter Anreiz zum Eigenverbrauch und eine incentivierte Einbindung von Speichertechnologien zielführend“, sagt Markus A.W. Hoehner. Weiter müsse auch die Investitionssicherheit und die Innovationskraft in Deutschland gestärkt werden. Gerade in der Erforschung und Entwicklung von neuen, dezentralen Systemanwendungen liege enormes Zukunftspotential für die deutsche Exportwirtschaft, so der Geschäftsführer.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Klimaerwärmung durch Feinstaub
Feinstaub trägt weit höhere Mitschuld in der Klimaerwärmung als bisher vermutet. Eine UN-Umweltprogramm UNEP präsentierte Studie zeigt, dass Dieselruss-Partikel für fast die Hälfte der Eisschmelze in der Arktis verantwortlich sind. Umwelt- und Verkehrsverbände fordern Sofortmaßnahmen gegen den Klimakiller Ruß. "Filter und Umweltzonen stellen wirksame Gegenmittel dar", so Heiko Balsmeyer, Leiter der Kampagne "Russfrei fürs Klima" vom Verkehrsclub Deutschland VCD, im einem Pressetext-Interview.
Feinstaub ist nicht nur ein Gesundheitsrisiko mit 4,5 Millionen Todesopfern jährlich - zeigt die Studie - sondern hat auch enorme Klimawirkung. "Russpartikel gelangen mit Winden an die Pole und überdecken dort das Eis mit einer grauen Haut. Durch das verringerte Rückstrahlvermögen schmilzt das Eis schneller. Zusätzlich bilden sich dunkle Wasserflächen, die sich im Sonnenlicht erhitzen", erklärt Balsmeyer. Ähnliches soll sich an den Gletschern abspielen, vor allem im Himalaja, der das Trinkwasserreservoir für rund eine Mrd. Menschen darstellt.
Die Quelle der Russpartikel sind neben Waldbränden vor allem die Diesel-Verbrennungsmotoren. "Der größte Anteil kommt aus den Nutzfahrzeugen im Verkehr, da vor allem bei älteren Modellen Unmengen von Russ freigesetzt werden. Doch auch Baumaschinen haben hohe Bedeutung mit einem Anteil jenseits der 30 Prozent in den Städten", so der VCD-Experte. Weitere wichtige Russerzeuger sind Schiffe und Dieselloks.
Neben der Reduzierung von Kohlendioxid muss der Klimaschutz auch kurzlebige Klimagase wie Rußpartikel, Methan und Ozon bekämpfen, so die Experten. Dem UNEP-Bericht zufolge kann die globale Temperaturerhöhung bis 2050 dadurch zusätzlich um 0,5 Grad reduziert werden. Die wichtigste Maßnahme sind Partikelfilter, betont Balsmeyer. "Filter können den Abgasen bis zu 99,9 Prozent der Partikel entziehen und stellen daher eine Lösung dar. Die Luft ist nachher sauberer als vor dem Kontakt mit dem Motor."
Waren bisher aufgrund hoher Grenzwerte selbst moderne Fahrzeuge nicht automatisch mit Partikelfiltern ausgestattet, soll sich dies bald ändern. Die bald in Kraft tretende Euro-6-Norm für LKWs und PKWs tritt Ende 2014 in Kraft, die Deutsche Bahn bezieht künftig nur mehr Dieselloks mit Partikelfilter und auch die Binnen- und Seeschiffahrt ist Bewegung zu erkennen. "Weit besser als ihr Ruf sind in dieser Hinsicht auch Umweltzonen. In Berlin ging damit die Konzentration von Dieselpartikel 2010 auf die Hälfte zurück", so der Verkehrsexperte.
(Quelle: bauletter.de)
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| Juni 2011 |
Photovoltaik: Sunpower bringt erstmals Modulserie mit über 20 Prozent Wirkungsgrad auf den Markt
Sunpower Corp. kündigte im Zuge der Intersolar in München die Sunpower-Modulserie E20 an. Dabei handelt es sich um die ersten auf dem Markt erhältlichen Solarmodule, die eine Gesamtflächeneffizienz von 20 Prozent oder mehr erreichen.
(Quelle: photon.de)
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| Juni 2011 |
EEG-Novelle plant für 2012 Netzmanagement auch mit kleinen PV-Anlagen
Das Umweltministerium in Berlin will mit der EEG-Novelle den Netzbetreibern von 2012 an Zugriff auf die Solarkraftwerke ihres Netzbereichs ermöglichen, damit sie die Einspeisung aus der PV begrenzen können.
Ein Einspeisemanagement ist schon im jetzigen EEG verankert, aber bislang war dies auch für Anlagen über 100 kW nicht verpflichtend, weil rechtlich gesehen Solarparks nicht als ganze unter den Anlagenbegriff fallen, sondern nur ihre einzelnen Module. Das wird die Novelle 2012 nun richten. Das Ministerium möchte eine Beteiligung am Einspeisemanagement für alle Anlagen über 30 kW verbindlich machen; wenn auch für Anlagen unter 100 kW in einer vereinfachten Form. Altanlagen sind nachzurüsten, über 100 kW gilt das generell, in der Leistungsklasse 30< p < 100 kW nur für die seit 2009 installierten.
Wird der Entwurf so umgesetzt, müssen große PV-Anlagen ab 100 kW künftig mit einem Rundsteuerempfänger und einem Lastgangzähler ausgestattet sein. Ein solcher Zähler ermöglicht es, die tatsächliche Einspeisung von Solarstromanlagen im 15-Minuten-Takt zu erfassen. Über ein Rundsteuersignal können die Netzbetreiber dann bei Engpässen oder Netzausbauten in den Betrieb der PV-Anlage eingreifen. Der Netzbetreiber gibt eine Leistungsbegrenzung auf z.B. 60%, 30% oder 0% vor, und die Anlagen müssen diesen innerhalb einer Minute umsetzen. Eine Vorrichtung an der Solarstromanlage wandelt das Signal des Netzbetreibers in digitale Werte um, die an die Wechselrichter der Anlage weitergeleitet werden.
Der Empfänger des Rundsteuersignals wird vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und kostet ca. 200 bis 300 €. Schnittstelle zur PV-Anlage sind vier Relaisausgänge, die eine Schnittstellen-Box einliest und die Information über die Zentraleinheit in die interne Kommunikation der PV-Anlage einspeist. Über eine interne Kommunikationsstruktur zwischen Zentraleinheit und Wechselrichtern verfügt derzeit allerdings erst rund ein Drittel aller PV-Anlagen am Netz.
Eine solche Vorrichtung koste rund 2000 €, so Bernd Engel, Senior Bereichsleiter Entwicklung bei SMA in Kassel. Zusätzlich fallen rund 100 € für jede Anschaltbaugruppe an den Wechselrichtern an. „Bei Anlagen über 100 kW fallen diese Zusatzkosten der Fernlenkung vielleicht nicht übermäßig ins Gewicht“, meint Engel. „Je kleiner aber die Geräte, desto mehr ist ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet.“ Weil die Box die Signale der Netzbetreiber aufzeichnet, tragen ihre Protokolle dazu bei, den Vergütungsausfall zu ermitteln, der während einer Abregelung entstanden ist.
Die Netzbetreiber sollen künftig auch in die Regelung von Anlagen zwischen 30 und 100 kW eingreifen können. Für sie gilt allerdings ein „vereinfachtes“ Regime. Nur die Vorrichtungen zur Leistungsreduktion müssen installiert werden, ein Lastgangzähler ist nicht nötigt. Außerdem müssen nur Bestandsanlagen, die seit 2009 errichtet wurden, bis Anfang 2014 nachgerüstet werden.
Die Betreiber kleinerer Solarstromanlagen (< 30 kW) stellt der Entwurf vor die Wahl: Sie können entweder ein vereinfachtes Einspeisemanagement über Rundsteuersignale einrichten oder die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt generell auf 70% begrenzen.
Über die Kosten für eine Kappung der Ausgangsleistung des Wechselrichters lässt sich bislang nur spekulieren. Der Referentenentwurf enthält keine konkreten Vorgaben, wie man die Einhaltung der 70% Leistungsbegrenzung am Einspeisepunkt sicherstellen kann. „Das Verfahren der 70%-Leistungskappung ist praxisfremd. Viele heutige Anlagenauslegungen werden nicht mehr möglich sein. Die Wirtschaftlichkeit vieler PV-Anlagen wird deutlich gefährdet“, sagt SMA-Entwickler Engel. Er warnt, eine elektronische Kontrolleinheit, die überprüfbar für die Einhaltung sorgt, könne samt Installation leicht über 2000 € kosten. Die DGS empfiehlt der Regierung dringend, Anlagen unter 13,8 kW Nennleistung ganz vom Einspeise-Management auszuschließen. Nur größere Anlagen (13,8 < P < 30 kW) könnten freiwillig z.B. über Rundsteuerempfänger ins vereinfachte Einspeisemanagement einbezogen werden.
(Quelle: bva-solar.de)
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| Juni 2011 |
Photovoltaik: EuPD Research zeichnet die führenden Marken der PV Branche aus
Angesichts des zunehmenden Wettbewerbsdrucks und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Differenzierung über Produktmerkmale, Qualität und eine starke Marke, hat EuPD Research eine Methodik zur unabhängigen Bewertung der Markenführung von Modul- und Wechselrichterherstellern entwickelt. Als Basis der Bewertung dienen die Aussagen zur Markenwahrnehmung von Absatzmittlern und Endkunden. So erhalten die Hersteller eine ungefilterte Einschätzung zur Marke und zu Optimierungspotentialen in der Markenführung.
Transparent wird das Ergebnis der mehrstufigen Analyse schließlich in dem imagefördernden Branchensiegel „TOP BRAND PV“, das nur die führenden Marken der Branche tragen dürfen. Nach aktuellen Auswertungen zählen insgesamt erst 10 Modulhersteller und 5 Wechselrichterhersteller zu der weltweiten Spitzengruppe der „TOP BRAND PV“. Als erster europäischer Hersteller hat sich jetzt die niederländische Scheuten Solar für eine vorbildliche Markenführung mit dem Siegel auszeichnen lassen.
(Quelle: GebInfo.de)
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| Juni 2011 |
Fehlerquellen bei Luftdichtheitsmessungen
Wer einen Luftdichtheitstest beauftragt, will in der Regel den energetischen Standard eines Gebäudes überprüfen oder Informationen über die Qualität der Bauausführung gewinnen. Doch wie es beim Bauen zu Mängeln kommen kann, ist auch das Prüfinstrument Luftdichtheitsmessung selbst nicht immun gegen Fehler. Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) stellt dazu typische Problemfelder vor, um Anbieter und Auftraggeber für mögliche Fehlerquellen zu sensibilisieren und dadurch einen hohen Qualitätsstandard der Dienstleistung zu sichern.
Die bei Luftdichtheitsmessungen erfassten Werte erhalten ihre Bedeutung erst, wenn man sie beispielsweise zum Innenvolumen des untersuchten Gebäudeteils in Beziehung setzt. Daher müssen Messdienstleister die Systemgrenze genau kennen. Beispiel: Zählt der Keller im konkreten Fall ganz oder in Teilen zum absichtlich beheizten, gekühlten oder mechanisch belüfteten Gebäudevolumen, dem die Untersuchung gilt? Wird eine solche Frage nicht richtig beantwortet, beruhen alle weiteren Berechnungen auf falschen Bezugsgrößen und die ermittelte Luftwechselrate verliert jede Aussagekraft.
Darum dürfen Messteams keinesfalls ungeprüft Angaben des Auftraggebers oder Maße aus Bauzeichnungen übernehmen, wenn es ums Bestimmen des Innenvolumens geht. Beispielsweise können Änderungen im Fußbodenaufbau oder nachträglich abgehängte Decken dazu führen, dass die tatsächlichen Raumhöhen von den Angaben des Architekten abweichen – mit entsprechenden Folgen für das reale Gebäudevolumen und die errechnete Luftwechselrate. Am besten ermittelt man Nettogrundfläche und mittlere lichte Raumhöhe des Objekts daher selbst. Oder aber überprüft von Dritten gelieferte Maße zumindest stichprobenartig. Nicht umsonst fordert die für Luftdurchlässigkeitsmessungen von Gebäuden relevante Norm, dass alle Berechnungen nachvollziehbar zu dokumentieren sind. „Viele Prüfberichte, die wir zu sehen bekommen, weisen an dieser Stelle Mängel auf, manchmal fehlen die Angaben sogar vollständig“, moniert FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher.
Eine dritte häufige Fehlerquelle liegt in der ungenügenden Vorbereitung des Prüfobjekts auf den Luftdichtheitstest. Abhängig vom Zweck der Messung muss das Gebäude entsprechend präpariert werden. Die für EnEV-Messungen entscheidende Prüfnorm schreibt etwa vor, Türen zwischen beheizbaren Räumen zu öffnen und absichtlich vorhandene Öffnungen nach außen zu schließen oder abzudichten. Falls Siphons noch nicht mit Wasser gefüllt sind, dichtet man die betroffenen Abwasserleitungen ab. In der Praxis wird dies öfters versäumt, hat der FLiB beobachtet. Oder aber man tut des Guten zu viel und klebt fälschlicherweise die Kellertür ab. Hilfreich für die Gebäudevorbereitung, so der Fachverband, sei der Rückgriff auf die Anweisungen der Norm DIN EN 13829. Außerdem sei dabei sehr wichtig, alle getroffenen Maßnahmen sorgfältig im Messprotokoll zu dokumentieren.
(Quelle: GebInfo.de)
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| Juni 2011 |
Viele Änderungen bei KfW-Programmen
Zum 1. Juli 2011 wird in den Programmen Wohnraum Modernisieren (Programm-Nr.: 141) und KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm-Nr.: 124/134) der Förderhöchstbetrag angepasst. Laut KfW dient dies dem Interesse einer stärkeren Vereinheitlichung des Förderangebots. Der Förderhöchstbetrag im Programm Wohnraum Modernisieren wird auf 75.000 Euro je Wohneinheit und im KfW-Wohneigentumsprogramm auf maximal 75.000 Euro begrenzt. Alle weiteren Programmbedingungen bleiben unverändert bestehen. Die Änderung gilt für Anträge, die ab dem 1. Juli 2011 (einschließlich) bei der KfW eingehen.
Für die Programme 151/152 und 430 (Energieeffizient Sanieren) sowie 157 (Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung) gab es bereits gültige Anpassungen bei den Technische Mindestanforderungen. Geändert wurden folgende Anforderungen:
•die Jahresarbeitszahlen bei Wärmepumpen (in Anpassung an die Aktualisierung im Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien)
•die U-Werte für Fenster in der Tabelle 1 der Anlage (Anpassung an die europäisch harmonisierten Wertangaben für die Nachkommastellen bei der Verglasung)
•der U-Wert der Fenster für die Ausnahme bei denkmalgeschützten Gebäuden wird auf 1,4 W/(m2 K) heraufgesetzt.
In den Programmen der Energetischen Gebäudesanierung wurden in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ kleinere Anpassungen/Präzisierungen bei den Punkten Erneuerung der Fenster, Sonnenschutzeinrichtungen, Austausch der Beleuchtung und Maßnahmen Heizung vorgenommen.
In „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wurde die 4. Projektphase des Modellvorhabens „Niedrigenergiehaus“ im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gestartet. Seit dem 11. Mai 2011 können sich Bauherren und Sanierer mit ihren Vorhaben bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) um die Teilnahme am Modellvorhaben „Auf dem Weg zum EffizienzhausPlus“ bewerben. Die dena sucht 40 Ein- und Mehrfamilienhäuser, die zeigen sollen, wie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden kann. Die Modellprojekte profitieren von erhöhten Tilgungs- und Baubegleitungszuschüssen sowie Förderhöchstbeträgen durch die KfW-Bankengruppe und der Qualitätssicherung durch die dena. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2011 möglich. Weitere Infos.
(Quelle: GebInfo.de)
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| Juni 2011 |
BSW-Solar kritisiert geplante Einschnitte bei der Solarstromförderung
Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert den am Montag vorgestellten Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser sieht erneut Einschnitte bei der Förderung von Solarstrom vor. So soll der bislang gültige finanzielle Anreiz zum Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms nach den Vorstellungen der Bundesregierung deutlich reduziert werden. Damit würde ein wichtiger Impuls zur Entwicklung intelligenter Systeme der Verbrauchssteuerung und der Speicherung von Solarstrom entfallen. Ihr Einsatz gilt als eine wichtige Voraussetzung für die Integration größerer Mengen Solarstroms in das Stromnetz. Ein möglichst hoher Anteil selbst genutzten Solarstroms spart nach Angaben des Branchenverbandes zudem Kosten bei der Verbraucherumlage der Solarstromförderung, wirkt netzstabilisierend und verringert den Bedarf zum Ausbau der Stromnetze im Zusammenhang mit der Energiewende.
(Quelle: photon.de)
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| Juni 2011 |
Bundeskabinett verabschiedet Energiebeschlüsse für den Gebäudesektor
Das Bundeskabinett hat am 6. Juni insgesamt 39 Eckpunkte zur zukünftigen Energieversorgung Deutschlands sowie zehn zugehörige Gesetzentwürfe beschlossen. Der gestufte und unwiderrufliche Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis Ende 2022 war vor der Kabinettssitzung schon fast parteiübergreifender Konsens. Er steht zwar im Fokus der öffentlichen Berichterstattung, wird aber im Eckpunktepapier schon in Punkt 6 ad acta gelegt. Danach geht es um den Umbau der Energieversorgung, denn das Bundeskabinett hat noch einmal explizit die im Energiekonzept (Herbst 2010) vereinbarten Klimaschutzziele bestätigt: Insbesondere sollen bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 %, bis 2030 um 55 %, bis 2040 um 70 % und bis 2050 um 80 % bis 95 % gegenüber 1990 reduziert werden. Diese Ziele sind nicht ohne den Gebäudesektor zu erreichen, sodass mehrere der Eckpunkte auch eine hohe Relevanz für Energieberater, Architekten, TGA-Fachplaner und Bauhandwerker haben.
KWK-Ausbau soll deutlich gestärkt werden
Noch nebulös ist Punkt 25. Die Bundesregierung kündigt darin an, die Mittel für die KWK-Förderung effizienter einzusetzen, um die Energieerzeugung aus KWK-Anlagen deutlich zu stärken und über 2016 hinaus fortzusetzen. Zusätzlich soll noch in 2011 im Rahmen einer Novelle des KWK-Gesetzes die KWK-Förderung weiterentwickelt werden. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hat bereits vor einer Woche darauf hingewiesen, dass allein mit dem planmäßigen KWK-Ausbau die Kernenergiekapazitäten bis spätestens 2021 (Ausstiegsdatum der Ethikkommission) zu ersetzen sind. Dazu bedürfe es keinen revolutionären neuen Entscheidungen, sondern nur einer Stärkung der Anreizwirkung. Laut B.KWK könnten die dazu erforderlichen Kapazitäten für den Bau und die Installation von großen Heizkraftwerken sowie mittleren und kleinen Blockheizkraftwerken bei Herstellern, Ingenieurbüros, Anlagenbauern und Handwerksbetrieben innerhalb weniger Jahre auf das erforderliche Niveau angehoben werden.
Bund baut ab 2012 mit Niedrigstenergie-Standard
Im Gebäudebereich (Punkt 26) sollen auch in Zukunft wirtschaftliche Anreize und die Anforderungen des Energieeinsparrechts wichtige Elemente zur Steigerung der Energieeffizienz sein. Die Effizienzstandards für Gebäude sollen dazu „ambitioniert“ erhöht werden. Keine neue Erfindung, sondern lediglich eine Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, ist eine schrittweise Heranführung des Neubaustandards an den Niedrigstenergiegebäude-Standard bis 2020 mit der EnEV 2012 – soweit dies „im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar ist“. Hier gehen die Meinungen in der Branche noch weit auseinander. Häufig wird schon die EnEV 2009 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als überzogen dargestellt (obwohl rund die Hälfte aller Neubauwohnungen die EnEV-2009-Anforderungen förderbedingt unterschreitet). Andererseits gibt es Stimmen, die das Plusenergieaushaus schon vor 2020 als etablierten Baustandard vorhersagen. Der Bund will jedenfalls mit gutem Beispiel vorangehen. Ab 2012 sollen alle Neubauten nur noch nach einem noch nicht veröffentlichten Niedrigstenergie-Standard errichtet werden.
Fördermittel für Gebäudesanierung
Die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW werden im Vergleich zu 2011 (936 Mio. Euro) auf 1,5 Mrd. Euro für 2012 bis 2014 erhöht (Punkt 27). Zudem will die Bundesregierung prüfen, ob 2015 eine haushaltsunabhängige Lösung (z.B. weiße Zertifikate) eingeführt werden kann.
Steuerliche Anreize für Gebäudesanierung
Beschlossen wurde vom Bundeskabinett die energetische Sanierung von Wohngebäuden alternativ zur Zuschuss- und Kreditförderung auch steuerlich anzureizen (Punkt 27). Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird (Qp =< 0,85 × Qp REF nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 und H‘T =< H‘T REF nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 und H‘T darf nicht höher sein als nach EnEV Anlage 1 Tabelle 2 unter Berücksichtigung des 40%igen Zuschlags gemäß EnEV § 9 Absatz 1). Dies ist durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Steuerpflichtige können jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen, wenn sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen. Steuerpflichtige, die das sanierte Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Laut dem Gesetzentwurf ist die Regelung erstmals auf Baumaßnahmen anwendbar, mit denen nach dem 31. Dezember 2011 begonnen wurde (Bauantrag gestellt bzw. Bauunterlagen eingereicht).
Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand
Noch wenig konkret aber sehr bedeutend ist Punkt 28. Er kündigt die Einführung eines Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand an. Dieser soll Eigentümern als Handlungsempfehlung eine Orientierung geben, mit welchen Sanierungsmaßnahmen der Niedrigstenergie-Standard bis 2050 erreicht werden kann. Letztendlich ist er aber mehr als nur eine Orientierung, denn die wirtschaftlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen will die Bundesregierung am Sanierungsfahrplan ausrichten.
Impulse für den Modernisierungsmarkt
Fukushima hat beim erst vor wenigen Monaten verabschiedeten Energiekonzept der Bundesregierung einiges durcheinandergerüttelt. Im Gebäudesektor muss man aber eher von Wachrütteln sprechen. Mit dem bisherigen Kurs war die Verdopplung der Modernisierungsquote eine utopische Zielmarke. Ob sie mit den zusätzlichen Anreizen erreicht wird, kann man heute seriös nicht beantworten, zusätzliche Impulse und besonders gute Rahmenbedingungen dürften den Modernisierungsmarkt jedenfalls in nächster Zeit ankurbeln.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Juni 2011 |
Erdgas zu 67 Prozent aus westeuropäischen Quellen
Deutschland hat im Jahr 2010 nach vorläufigen Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zwei Drittel seines für Haushalte und Industrie benötigten Erdgases aus west- und nordeuropäischen Quellen bezogen.
Der Anteil der deutschen Gasförderung am gesamten Erdgasaufkommen betrug im vergangenen Jahr elf Prozent (2009: 13 Prozent). Norwegische Erdgasproduzenten steuerten erneut einen Anteil von insgesamt 29 Prozent bei. Der niederländische Anteil wuchs auf 22 Prozent (2009: 20). Aus russischen Quellen stammten 32 Prozent (2009: 32). Die restlichen fünf Prozent verteilten sich auf Dänemark, Großbritannien und andere Länder (2009: sechs).
"Die unterschiedlichen Lieferquellen und Lieferländer sind neben den verschiedenen Ferngastransportleitungen, dem vereinfachten innereuropäischen Gastransport sowie den 47 deutschen Erdgasspeichern Garant unserer seit Jahrzehnten sicheren Erdgasversorgung. Wir können beim anstehenden Umbau der Energieversorgung deshalb auch auf Erdgas als einem umweltschonenden und noch lange verfügbaren Energieträger setzen", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW heute in Berlin.
70 Prozent der nach heutigem Stand wirtschaftlich förderbaren Erdgasreserven liegen innerhalb der geographischen und wirtschaftlichen Transportreichweite Europas. Beim Import von Erdgas nach Deutschland wird zum Beispiel Norwegen für Deutschland weiter an Bedeutung gewinnen: In den nächsten fünf bis zehn Jahren wird der Anteil norwegischen Erdgases an der deutschen Erdgasversorgung auf mehr als 30 Prozent steigen.
In der Zukunft ist für Deutschland auch die Einfuhr von Erdgas aus Ländern denkbar, mit denen Deutschland nicht über Erdgaspipelines verbunden ist. Möglich wird dies durch den Transport von Flüssig-Erdgas (LNG) in speziellen Tankschiffen. Mögliche Lieferländer sind zum Beispiel Katar, Nigeria oder Ägypten. Schon heute hat LNG einen Anteil von etwa 25 Prozent am globalen Handel von Erdgas. Durch die Anbindung an das europäische Erdgasverbundsystem stehen auch dem deutschen Markt zusätzliche LNG-Mengen zur Verfügung.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Juni 2011 |
ZIV: Zu viele Oldies in deutschen Heizkellern
In Deutschlands Heizungskellern schlummern nach wie vor enorme Energieeinsparpotenziale. Rund 10,1 % der vom Schornsteinfeger erfassten Ölheizungsanlagen sind über 27 Jahre alt, 5,8 % sogar älter als 31 Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Erhebung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) für das Jahr 2010. Positiv entwickelt hat sich die Altersstruktur im Bereich der Gasheizungsanlagen. In dieser Brennstoffkategorie gab es deutlich weniger Altanlagen. 5,6 % der im letzten Jahr vom Schornsteinfeger gemessenen Gas-Wärmeerzeuger verrichten ihren Dienst seit mehr als 27 Jahren, 2,1 % seit über 31 Jahren. Bei den Ölfeuerungsanlagen fallen vor allem größere Anlagen, beispielsweise in Mehrfamilienhäusern, durch ihr hohes Betriebsalter auf. Nachholbedarf ergibt sich daher vor allem im Bereich des Mietwohnungsbestands.
(Quelle: Geb-Info.de)
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| Juni 2011 |
Photovoltaik: Solarmodule fallen auch künftig nicht unter EU-Elektroschrottrichtlinie
Der Europäische Rat hat die Normen bezüglich gefährlicher Substanzen in elektronischen Geräten überarbeitet. Dabei wurde der Schutz vor schädlichen chemischen Substanzen auf eine größere Anzahl an Elektrogeräten erweitert. Das neue Gesetz verbannt hierbei 6 gefährliche Substanzen, unter anderem Cadmium, Quecksilber und Blei. Solarmodule sind von den Restriktionen nicht betroffen, da ein Verbot dieser Substanzen im PV-Bereich den EU-Zielen zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Wege stehen würde.
(Quelle: Photon.de)
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| Juni 2011 |
Energiewende: 1,5 Mrd. Euro ab 2012 für Gebäudesanierung
Bis 2022 soll das letzte Kernkraftwerk nach den am 30. Mai 2011 bekanntgegebenen Beschlüssen der Bundesregierung ohne Revisionsklausel abgeschaltet werden. Um das im Gesamtkontext der erforderlichen Transformationen zu realisieren, sollen am 6. Juni 2011 mehrere Gesetzesvorhaben im Bundeskabinett beschlossen werden. Jährliche Fortschrittsberichte sollen dann gewährleisten, dass rechtzeitig bei den Maßnahmen nachgesteuert werden kann.
Der Energie- und Klimafonds, aus dem bereits in diesem Jahr 500 Mio. Euro von den insgesamt 936 Mio. Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm stammen, soll deutlich mehr Geld aus der Versteigerung der CO2-Zertifikate erhalten (900 Mio. Euro), als durch Einbußen bei den Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber entfallen (ca. 300 Mio. Euro). Daraus soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ab 2012 mit einer verlässlichen Summe von 1,5 Mrd. Euro/a gespeist werden. Diese Summe liegt etwas über der Mittelverwendung seit 2006, aber deutlich unter den Forderungen von Verbänden und Organisationen. Trotzdem erwartet Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer von der Ausstattung mit 1,5 Mrd. Euro „neuen Schwung“. Am 6. Juni 2011 will das Bundeskabinett auch Eckpunkte für die EnEV-Novelle 2012 bekanntgeben.
In der Presseunterrichtung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Bundesministern Dr. Norbert Röttgen, Dr. Philipp Rösler und Dr. Peter Ramsauer zum Energiekonzept (Videomitschnitt) wurden steuerliche Abschreibemöglichkeiten für die Gebäudemodernisierung nicht angesprochen. Allerdings hat der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz, am 30. Mai 2011 darüber informiert, dass von der Koalition eine Abschreibemöglichkeit von 10 % jährlich vorgesehen ist und „die zusätzliche Einrichtung langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten der Gebäudesanierung auf marktorientierter Basis“ geprüft werden.
(Quelle: Geb-Info.de)
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Januar 2011 - Mai 2011 |
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September 2010 - Dezember 2010 |
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Januar 2010 - August 2010 |
Artikel in der Rubrik "Aktuelles"
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Januar 2009 - Dezember 2009 |
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Dezember 2007 - Dezember 2008 |
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Dezember 2004 - November 2007 |
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| Dezember 2004 |
EU-Gebäuderichtlinie
Die EU-Gebäuderichtlinie sieht u. a. vor, dass ab dem Jahr 2006 in allen Mitgliedsstaaten „beim Bau, beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird. Dieser muss Referenzwerte und Vergleichskennwerte enthalten, um den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu ermöglichen. Dem Energieausweis sind Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beizufügen.“ |
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